Der heute präsentierte Ratschlag zur Umsetzung der Wohnschutzinitiative nimmt die Anliegen der Wohnschutzinitiative auf und schafft ein praktikables Modell, um den Mieterschutz mit einer Erhöhung der Wohnbautätigkeit zu vereinbaren.
Der heute vom Regierungsrat präsentierte Ratschlag zur Umsetzung der Wohnschutzinitiative nimmt das Anliegen für mehr Mieter- und Wohnschutz auf, welches eine Mehrheit der Bevölkerung am 10. Juni befürwortete. Dabei wird ein Modell vorgeschlagen, welches sowohl der Wohnungsstruktur von Basel-Stadt gerecht wird, als auch die MieterInnen vor unnötigen Luxussanierungen schützt und für Einzelfallgerechtigkeit sorgt.
Dass gemeinnützige Wohnbauträger und Einfamilienhäuser von der Regelung ausgenommen sind, ist zu befürworten. Dies schützt die vielen ehrlichen VermieterInnen kleiner Liegenschaften vor übermässigem bürokratischem Aufwand oder Fehlanreizen, wie sie beispielsweise beim Mieterschutz in Genf bestehen. Die mit der Mietpreiskontrolle möglichen Aufschläge ermöglichen auch weiterhin das Vorantreiben der energetischen Wohnraumerneuerung im Bestand.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Gesetzes wird aber eine gesteigerte Wohnbautätigkeit sein. Nur diese schafft die Grundlage, dass der preisgünstige Wohnraum bei steigender Bevölkerungszahl auch zunimmt (Siehe Positionspapier: Basel 2035: grösser, grüner und gerechter). In einem weiteren Schritt wäre deshalb die Schaffung einer kantonalen Wohnbaustiftung zu prüfen, um in den Entwicklungsgebieten zusätzlichen preisgünstigen und ökologischen Wohnraum zu schaffen.