Rund um das Thema «Finanzierung von Parteien, Wahl- und Abstimmungskampagnen» kommt Bewegung auf.

Einige Kantone kennen bereits Vorschriften für die Parteienfinanzierung, in anderen sind entsprechende Begehren hängig, so auch im Kanton Basel-Stadt. Und in Bundesbern stehen die Zeichen auf Grün: Erst gerade wurde die sogenannte Transparenz-Initiative zugunsten des Gegenvorschlags zurückgezogen.
Es besteht also ein Bedürfnis, Licht in diese Dunkelkammer zu bringen. Dahinter steht die begründete Sorge, dass demokratische Entscheide durch den Einsatz von enormen Summen gestützt auf falschen Grundlagen getroffen werden. Neueste Entwicklung im Wettstreit um Sichtbarkeit und damit Stimmen ist etwa das sogenannte Microtargeting.
Darunter wird das gezielte Ausspielen von personalisierter Werbung an kleine Personengruppen in den sozialen Medien verstanden. Massgeschneiderte Werbung verhindert
aber eine gemeinsame Diskussionsgrundlage und gefährdet die demokratische Grundlage einer Gesellschaft.

Parteiengesetz als Lösung?

Richtigerweise müssen die finanziellen Mittel im Politbetrieb also offengelegt werden. Insbesondere aber die Parteien sind zentral für die politische Willensbildung und die Bündelung sowie Offenlegung von Interessen. Sie fördern die politische Beteiligung und sind damit eine notwendige Grösse im demokratischen System. Soll die Parteienfinanzierung geregelt werden, lohnt sich deshalb auch ein Blick auf das grosse Ganze. Es sollte mit anderen Worten nicht nur um die Verhinderung von überbordendem Lobbyismus gehen, sondern auch um die Frage, wie politische Parteien zu den finanziellen Mitteln kommen, die sie zur Erfüllung ihrer Rolle benötigen. Regelungsansätze gäbe es einige. Wie wäre es z.B. mit einem umfassenden Parteiengesetz, wie es diverse europäische Länder kennen? Parteien – bis jetzt als Vereine oder einfache Gesellschaften organisiert – könnten als eigenständige Rechtsform erfasst werden. Kritisch zu prüfen wäre auch die Frage der finanziellen Unterstützung politischer Parteien durch Bund und Kantone.
Die aktuell diskutierten Transparenzregeln nehmen diese Punkte nicht auf. Trotz allem sind sie aber unbestrittenermassen ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Denn wie Hilmar Gernet in seiner Dissertation 2008 einleitend festhielt: «Wenn das Thema Parteienfinanzierung in der Schweiz in der medialen Öffentlichkeit weitgehend durch Abwesenheit glänzt, ist dies mehr ein Indiz für ein bescheidenes Problembewusstsein als für unproblematische Zustände.»
Erschienen im Grünwärts Nr. 28, Januar 2022.
Anna Vegh, Rechtsanwältin und ehem. Mitarbeiterin am Zentrum für Demokratie Aarau/ZDA