Die Klimakatastrophe steht vor der Tür: der Regierungsrat muss der klimaschonenden Mobilität endlich den Vorzug geben.
Die Planung der Mobilität muss mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sein und auch ihren Niederschlag im Richtplans finden, was nur die Dämpfung des Flug- und des motorisierten Individualverkehrs bedeuten kann. Aspekte wie die Dekarbonisierung müssen Vorrang haben: Insbesondere ein Ausbau der Hochleistungsstrassen muss vermieden werden. Sollte ein Rheintunnel gebaut werden, ist der Rückbau der Osttangente zwingend.
Der Velo- und Fussverkehr muss in der Planung absolute Priorität haben, in dessen Sicherheit und Komfort massiv investiert und generell vom anderen Verkehr entflochten werden. Daneben soll ein auf erneuerbaren Energien setzender ÖV gefördert und die motorisierte Mobilität begrenzt werden.
Kein Herzstück für den EAP
Der weitere Anstieg von Flugbewegungen ist nicht nur ein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung, sondern widerspricht auch jeder klimapolitischen Logik. Deshalb ist es besonders stossend, wenn das Herzstück für eine weitere Attraktivitätssteigerung des EAP missbraucht wird. Das Herzstück soll vielmehr den nationalen und internationalen personen- und Güterverkehr auf der Schiene begünstigen und somit den schädlichen Anstieg des kontinentalen Flugverkehrs stoppen.
Gesamtschau nötig
Wie bereits bei der Vernehmlassung über den Kantonalen Richtplan – Anpassung Siedlungsentwicklung angemerkt, stehen wir der jeweils gesonderten Überarbeitung der Richtpläne sehr kritisch gegenüber. Richtpläne sollen eine Gesamtschau bieten und verschiedenen Aspekten der Raumentwicklung eine gemeinsame Stossrichtung geben: Wir erachten eine klimaschonende Mobilität als Grundvoraussetzung für eine nachhaltige Stadtentwicklung.

Stellungnahme zur Vernehmlassung über den Kantonalen Richtplan

Anpassung Mobilität; Teilrichtplan Velo, Anpassung 2018 und Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege

Die Grüne Partei Basel-Stadt dankt dem Regierungsrat Basel-Stadt für die Gelegenheit, zum Kantonalen Richtplan, Anpassung Mobilität; Teilrichtplan Velo, Anpassung 2018 und Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege Stellung nehmen zu können. Grundsätzlich begrüssen die Grünen Basel-Stadt jegliche Verbesserungen, welche im vorliegenden Entwurf zugunsten des Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehrs gemacht werden. Wie bereits bei der Vernehmlassung über den Kantonalen Richtplan – Anpassung Siedlungsentwicklung angemerkt, stehen wir der jeweils gesonderten Überarbeitung der Richtpläne sehr kritisch gegenüber. Richtpläne sollen eine Gesamtschau bieten und verschiedenen Aspekten der Raumentwicklung eine gemeinsame Stossrichtung geben.
Die Planung der Mobilität muss mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens vereinbar sein und auch ihren Niederschlag in den Grundsätzen und Zielen des Richtplans finden: Aspekte wie die Dekarbonisierung zum Beispiel des ÖV oder der Schifffahrt, die Dämpfung des Flug- und des motorisierten Individualverkehrs müssen oberste Priorität haben. Der Velo- und Fussverkehr muss dabei absolute Priorität haben und in dessen Sicherheit und Komfort massiv investiert werden. ÖV-Projekte wie das Herzstück dürfen nicht dazu missbraucht werden, noch mehr Flugbewegungen in der Region Basel zu generieren, sondern sollen den nationalen und internationalen Zugverkehr wieder attraktiv machen.

Fragebogen für die öffentliche Vernehmlassung

  • Kantonaler Richtplan, Anpassung Mobilität
  • Teilrichtplan Velo, Anpassung 2018
  • Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege, Erarbeitung 2018

Erklärung zum Schriftbild:

  1. Passagen in Anführungs- und Schlusszeichen: Anmerkungen zum eigentlichen RP-Text.
  2. Passagen durchgestrichen: Sind zu streichen.
  3. Passagen fett geschrieben: Sind zu ergänzen
  4. Passagen ausserhalb von Anführungs- und Schlusszeichen: Nicht-ausformulierte Änderungswünsche sowie Hinweise.

Kantonaler Richtplan, Anpassung Mobilität

A.     Allgemeines / Übergeordnetes

1. Stimmen Sie den Anpassungen des kantonalen Richtplans grundsätzlich zu? Zum Teil
Begründungen/Bemerkungen:

  1. Wir möchten darauf hinweisen, dass die vom Regierungsrat vorgeschlagene Parkraumpoltik noch nicht beschlossen ist und darum auch nicht so in den Richtplan gehört (zum Beispiel Seite 2, letzter ganzer Abschnitt, letzter Satz). Diese Passagen müssen in allen Teilen gestrichen werden.
  2. Für uns stehen sämtliche Anpassungen und Ziele unter dem übergeordneten Prinzip, dass Möglichkeiten gesucht werden müssen, das Wachstum in der motorisierten Mobilität inkl. ÖV zu bremsen und langfristig zu stoppen. Eine intelligente Verzahnung von Siedlungsstruktur und Mobilitätskonzepten ist dafür nötig und planersich zu sichern.

2. Fehlen aus Ihrer Sicht Inhalte und/oder Massnahmen? Zum Teil
Begründungen/Bemerkungen:
Uns fehlen Aussagen und Ziele bezüglich:

  1. Verkehrsmittel Bus im Kanton Basel-Stadt,
  2. Einbindung Basels in den nationalen und internationalen Zugfernverkehr.
    Diese Lücken müssen in der Überarbeitung unserer Meinung nach gefüllt werden.

Wir vermissen die inhaltlichen Bezüge zu:

  1. den internationalen, nationalen und kantonalen Klimazielen,
  2. der Umweltplanung (z. Bsp. Biotopstrategie, Lufthygiene, Lärm),
  3. Raum- und Siedlungsentwicklung wie auch zu Wohnkonzepten (z. Bsp. autofrei wohnen),
  4. zur Energieplanung (z. Bsp. der Umsetzung von 100% erneuerbarem ÖV).
    Wenn die Sachplanungen einzeln revidiert werden, müssen im Minimum die gegenseitigen Abhängigkeiten in jeder Sachplanung transparent gemacht werden.
  5. Begegnungszonen werden nicht separat behandelt. Sie funktionieren aktuell nur zum Teil. Wir sind der Ansicht, dass sie massiv besser funktionieren würden, wenn man dort Parkfelder aufhebt.

Zu 1.a): Der Richtplan soll mit einem neuen Objektblatt M1.4 «Öffentlicher Busverkehr» ergänzt werden. Erst somit kann die langfristige Planung von Massnahmen zugunsten des öffentlichen Busverkehrs sichergestellt werden.

B. Erläuterungsbericht

3.     Haben Sie Anmerkungen zum Erläuterungsbericht? Nein

C. Richtplantext (Objektblätter)

4. Stimmen Sie den Anpassungen der Strategie ST11 zu? Zum Teil
Begründungen/Bemerkungen:

  1. Am Ende des zweiten Abschnittes ist das USG nicht vollständig wiedergegeben: „Die Verkehrsleistung auf Hochleistungsstrassen ist davon ausgenommen.“ →…ausgenommen, Kapazitätserweiterungen auf ihnen müssen jedoch auf dem untergeordneten Netz kompensiert werden.
  2. Strategischer Entscheid, erster Abschnitt: „In Anbetracht der wachsenden Pendlerströme und der bereits hohen Auslastung der bestehenden Infrastrukturen unterstützt der Kanton den gezielten Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes mit dem Ziel das kantonale Strassennetz zu entlasten.“ → …der Kanton u. A. mit Mitteln aus dem Pendler[Mobilitäts]fonds Massnahmen, die Verkehrsspitzen zu brechen mit dem Ziel, einen Ausbau des Hochleistungsstrassennetzes zu vermeiden.
    Wir denken hier u. A. an die Erhöhung des Besetzungsgrades und die Verlagerung auf noch zu bauende Velo-Schnellrouten.
  3. Siehe zudem unsere Antworten zu A 1., die hier aufgenommen werden sollten.

5. Objektblatt A1 Agglomerationsprogramm: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Zum Teil

  • Ausgangslage:  Wir erwarten, dass sich der Kanton Basel-Stadt für eine Aufhebung der Grenze für Agglomerationsprojekte innerhalb des NAF einsetzt.
  • Zielsetzungen: «Umgekehrt besteht das Ziel, das Wachstum des motorisierten Individualverkehrs deutlich zu bremsen.» -> beschränken.
  • Planungsanweisung: … Unter der Einschränkung, dass die Massnahmen einer nachhaltigen Mobilität dienen.

Weitere Bemerkungen:
Die folgenden Projekte sind zu streichen:

  • Ü7 Neubaustrecke EuroAirport
  • Ü19: Sanierung Osttangente. Stattdessen: Rückbau
  • M13 Zubringer Bachgraben – Nordtangente
  • Ü33 Engpassbeseitigung A2 Osttangente, Rheintunnel. Eventualiter: Falls der Rheintunnel kommt, muss die Osttangente zurückgebaut werden.

6. Stimmen Sie den Leitsätzen der Mobilität zu? Zum Teil
Wenn nein, welchen Leitsätzen / Aussagen stimmen Sie nicht zu?

  1. Die Beschränkung der Mobilität muss als übergeordneter Aspekt festgehalten werden (siehe Antwort A1, 1.)
  2. Wir verlangen, dass in der Mobilität die Kostenwahrheit/ das Verursacherprinzip zu erreichen ist, wie das in verschiedenen Gesetzen festgehalten ist. Unter Wahrung der Sozialverträglichkeit und der Verlagerungsstrategie. Dieser übergeordnete Aspekt ist aufzunehmen.
  3. Fuss- und Veloverkehr: Es sind qualitative Standards hier festzusetzen. Zum Beispiel bezüglich maximalen Wartezeiten an Ampeln oder minimalen Platzverhältnissen.
    1. «Um den platzsparenden, umwelt- und gesundheitsfördernden Fuss- und Veloverkehr zu fördern, sind die Sicherheit sowie die (Benutzungs-) Attraktivität der Infrastrukturen (Netze, Abstellplätze und Möblierung) durch Ausbau und/oder betriebliche und gestalterische Massnahmen (insbesondere auch Begrünung und Beschattung) zu erhöhen. Die Akzeptanz und die Benutzung des Fuss- und Veloverkehrs werden zudem mit Kommunikationsmassnahmen und Serviceangeboten zielgruppengerecht gesteigert.» Mit dem fortschreitenden Klimawandel werden zunehmende Hitzeperioden erwartet. Davon betroffen sind insbesondere betagte Menschen und Kinder, die meist zu Fuss unterwegs sind. Eine Beschattung der Fusswege (mehr grosse Bäume, Pergola etc.) ist deshalb wichtig.
  4. Motorisierter Individualverkehr: «Die Autobahnen der Region sollen bis zu einem gewissen Grad in der Lage sein, sowohl den Agglomerationsverkehr als auch den internationalen Personen- und Güterverkehr bewältigen zu können.» Denn der Güterverkehr gehört für uns auf die Schiene wie primär auch der internationale Personenverkehr. Der Agglomerationsverkehr hat primär über den öV und das Velo zu erfolgen.
    «Dies bedingt Verkehrslenkungsmassnahmen, um die Kapazität der Infrastruktur optimal auszuschöpfen sowie einen gezielten Netzausbau, der durch den Bund in Abstimmung mit dem Kanton und die koordiniert mit den benachbarten Gebietskörperschaften zu erfolgen haben.» Siehe Antwort C4, 2.
    «Der quartierfremde Verkehr ist von den Wohngebieten fernzuhalten und die Gesamtverkehrsleistung des motorisierten Individualverkehrs auf Kantonsgebiet soll muss bis zum Jahr 2020 um 10% gegenüber dem Zustand 2010 reduziert werden.» Ein Gesetz ist behördenverbindlich.
    «Dabei sind die Anwohnerinnen und Anwohner, das Gewerbe, die Besucherinnen und Besucher sowie die Kundinnen und Kunden bevorzugt zu behandeln.» Es gibt keinen Auftrag, alle AutofahrerInnen ausser PendlerInnen bevorzugt zu behandeln.
    «Die Preisgestaltung soll eine lenkende Wirkung auf die Nachfrage haben.» -> …haben: Die Auslastung sowie die Menge der Parkflächen auf Allmend soll sinken.
  5. Unter Motorisierter Individualverkehr fehlt uns folgender Leitsatz: Der autofreie Lebensstil ist zu fördern und soll unter Nutzung der gesellschaftlichen und technischen Innovation mittelfristig zum Standard werden. Dieser Prozess ist planerisch zu unterstützen.
  6. Luftverkehr: «Die für die Bevölkerung und die Wirtschaft erforderlichen direkten Flugverbindungen zu wichtigen europäischen Zentren und touristischen Zielen, punktuell ergänzt durch Anbindungen nach Übersee, sind unter Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherzustellen. Die Anbindung des EAP an das Netz des öffentlichen Verkehrs ist markant auszubauen.» -> «Das Angebot am EuroAirport ist auf das wirtschaftlich nötige Minimum zu begrenzen. Der Kanton setzt sich aktiv für zukunftsfähige Alternativen zu innereuropäischen Flugverbindungen ab dem EuroAirport ein (u. A. Hochgeschwindigkeits- und Nachtzugverbindungen). Eine ausreichende Nachtruhe der Bevölkerung vor Fluglärm ist sicherzustellen.»
  7. Güterverkehr: …Der städtische Güterverkehr wird primär mit umweltfreundlichen Fahrzeugen abgewickelt.»
  8. Betrifft MIV und Fuss- und Veloverkehr: Der Bedarf des ruhenden Verkehrs nach Parkraum muss komplett im Strassenraum stattfinden. Das Trottoir darf dafür nicht verwendet werden.

7. Objektblatt M1.1 Eisenbahn: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Zum Teil
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Zielsetzungen: Der Abzweiger vom Herzstück nach Basel St. Johann wird hier in Verbindung mit dem Bahnanschluss vom Flughafen gesetzt. Wir fordern die Streichung des Nebensatzes “bzw. Richtung Flughafen”, da der Abzweiger in erster Linie benötigt wird, um neben dem Fern- und Güterverkehr, einen 15 Min-Takt der S-Bahn zwischen Basel SBB und Basel St. Johann sicherzustellen.
  • Örtliche Festlegung: Bei den Massnahmen a), c), d), i), l), ist folgender Satz zu finden: «Die Belange des Naturschutzes sind unter der Bedingung, dass der Ausbau der Bahninfrastruktur gewährleistet bleibt, zu berücksichtigen». Dieser Satz soll wie folgt abgeändert werden und neu unter «Planungsgrundsätze» aufgeführt werden: «Die Belange des Naturschutzes sind bei der Erarbeitung der Ausbaumassnahmen zu berücksichtigen». Damit muss er für alle Massnahmen gelten.
    • Massnahme i) «Ausbau Basel SBB – Basel St. Johann auf 4 Gleise» : Der Vorbehalt im Bezug auf den Eingriffen in die Wohn- und Erholungsgebiete soll gestrichen werden. Der aktuelle Stand der Technik ermöglicht es, Eisenbahnanlagen auf zwei Ebenen zu bauen.
    • Streichung der Massnahme m) «Neubaustrecke EuroAirport». Die nötige Kapazität kann z. Bsp. durch eine Tramverbindung St-Louis Bahnhof – Flughafen erreicht werden (siehe neue Massnahme im Objektblatt M1.2).

8. Objektblatt M1.2 Tram: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Zum Teil
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Örtliche Festlegung:
    • Massnahme b) «Tram Grenzacherstrasse – Schwarzwaldstrasse»: Im Richtplan sollte diese Massnahme als «Festsetzung» deklariert werden, da dieses Projekt schon mit Priorität B in der Botschaft des Bundesrats zum Agglomerationsprogramm eingestuft wurde.
    • Massnahmen e) und f) «Tram 30»: Diese zwei Massnahmen sollen zusammengelegt werden und der Nachfrage entsprechend mit grosser Priorität vorangetrieben werden.
    • k: Tram Dreispitz: Erschliessung Dreispitz Nord muss aufgenommen werden.
    • Neue Massnahme o) «Verlängerung Tramlinie 3 Bahnhof Saint-Louis – EuroAirport». Die Verlängerung dieser Tramlinie soll eine komfortablere Fahrt zwischen dem Bahnhof SBB und dem Flughafen ermöglichen. Eine schnellere Verbindung ist ebenfalls möglich durch das Umsteigen am Bahnhof St-Louis. Die Buslinie 50 kann damit aufgehoben werden.

9. Objektblatt M1.3 Car-Terminals: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Zum Teil
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Ausgangslage: «Der europäische Fernlinien- und Reisebusverkehr ist in den letzten Jahren stark gewachsen. In Basel gibt profitiert es heute von einem ein Angebot von bis zu 200 Direktverbindungen pro Tag.»
  • Zielsetzungen: «Die Erstellung von ausreichenden Car-Terminals mit entsprechenden Serviceeinrichtungen wird angestrebt.»
  • Planungsgrundsatz: «B. Für Haltestellen sind ist nach Möglichkeit die Infrastrukturen zu schaffen und bereit zu stellen. Die Infrastruktur und deren Betreuung sind durch die Fernbusbetreiber gewährleistet. Wobei diese verpflichtet werden müssen, geeignete Infrastruktur bereit zu stellen, sofern es sich nicht um elektrisch Betriebene Cars handelt.»
  • Örtliche Festlegung: Wir lehnen die Standorte Bahnhof SBB und Erdbeergraben ab, da zu stadtnah. Die Standorte Wolf und Bad. Bahnhof sollen geprüft werden.

10. Objektblatt M2.1 Nationalstrassen: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Zum Teil
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Ausgangslage: Diese Einschätzung folgt dem veralteten Prinzip «predict and provide». Es muss zum Ausdruck kommen, dass eine allfällige Zunahme im täglichen Verkehr auf der Osttangente die Konsequenz politischer Entscheide zu Gunsten des Autos ist. Der Kanton BS ist dieser Zunahme nicht einfach ausgeliefert, ist doch ein substanzieller Teil dieses Verkehrs hausgemacht bzw. Quell-/Zielverkehr.
  • Zielsetzungen: Die Fokussierung auf Engpassbeseitigung lehnen wir ab. Es müssen MIV-Fahrten reduzierende Massnahmen in die Ziele aufgenommen werden (Erhöhung des Besetzungsgrades, Brechung der Verkehrsspitzen, Verlagerung usw.), siehe frühere Antworten.
  • Planungsgrundsatz:
    • A: Widerspruch, siehe C6, 4. Erster Abschnitt
    • C: Widerspruch, siehe C6, 4. Zweiter Abschnitt
  • Planungsanweisung: Planungsanweisung 1. ->… Im Gegenzug verpflichtet er den Kanton für das betroffene Gebiet zu einer maximalen MIV-Quote betreffend Binnen- und Ziel-/Quellverkehr.»
  • Örtliche Festlegung:
    • a, b: zu ändern: Rückbau A2 Osttangente
    • c: ersatzlose Streichung
    • d: streichen

11. Objektblatt M2.2 Kantonsstrassen: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Zum Teil
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Ausgangslage: Das Thema Lärmsanierungen fehlt, obwohl die zugehörige Frist abgelaufen ist.
    Eine Erreichbarkeit durch den öV ist ebenso gut wie durch die Strasse. -> Dies kann auch so formuliert werden bzw. «Erreichbarkeit» sollte neutral verwendet werden.
  • Zielsetzungen: Zweiter Abschnitt: Ende ergänzen: … sowie die Menge der Parkflächen auf Allmend soll sinken.»
  • Planungsgrundsatz:
    • A. «Die Ortszentren sind möglichst verkehrsfrei, die Quartierzentren möglichst verkehrsfrei zu halten.»
    • C. «Beim übergeordneten Netz sind im Hinblick auf ein optimales Ausschöpfen der Kapazität verkehrslenkende Massnahmen verstärkt zu prüfen und nach Möglichkeit einzuführen.» Verkehrslenkende Massnahmen sind im verkehrspolitischen Leitbild behördenverbindlich festgehalten, zudem ist der Regierungsrat per Motion verpflichtet dazu.
    • E. «Quartierparkings werden nur insofern gefördert, in dem geschaffene Parkplätze in Quartierparkings im Minimum 1:1 an der Oberfläche aufgehoben werden, und die öffentlichen Parkplätze lenkungswirksam bewirtschaftet.
  • Örtliche Festlegung: f: Ergänzung: bezüglich Velosicherheit muss die Verbindung auch weiter Richtung Bahnhof (Spalentor, Schützengraben, eingangs Steinengraben) in beide Richtungen verbessert werden. Z.B. dank separater Bus- und Velospur).

12. Objektblatt M3.1 Fussverkehr: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Zum Teil
Weitere Bemerkungen: Vergleiche TR Fussverkehr.
13. Objektblatt M3.2 Veloverkehr: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Zum Teil
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Ausgangslage: «Innerorts ist das Velo für viele Wege das schnellste Verkehrsmittel und dient oft als Zubringer zu Bahn, Bus und Tram.»
    Zielsetzungen
    «Der Veloverkehr soll muss konsequent gefördert werden sowie zur Reduktion des motorisierten Pendler- und Freizeitverkehrs bei gleichzeitiger Erhöhung des Anteils des ÖV und des Fussverkehrs beitragen.»
  • Planungsgrundsatz:
    • «C. Bei der Planung und Umsetzung des Veloroutennetzes werden die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen berücksichtigt und abgedeckt.»
    • «D. Der Veloverkehr wird im Sinne einer städtischen Mobili- tätskultur in der Regel gemeinsam mit dem fahrenden motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn geführt, wenn immer möglich mit eigenem Velostreifen.»
    • «E. Der Veloverkehr wird gegenüber dem motorisierten Individualverkehr zugunsten sicherer und schneller Verbindungen prioritär behandelt.»
  • Planungsanweisung: «Der Teilrichtplan Velo wird vom Bau- und Verkehrsdepartement laufend bewirtschaftet, und das Umsetzungsprogramm ausgeführt und regelmässig evaluiert
    Örtliche Festlegung
  • Vergessen: Luftverkehr

14. Objektblatt M4.1 EuroAirport: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Nein

Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Ausgangslage: «In seinen heutigen Dimensionen und mit einem Heimmarkt von rund zwei Mio. Menschen innerhalb eines Einzugsgebiets von 45 Minuten Fahrzeit generiert der EAP einen Arbeitsmarkteffekt von etwa 15’000 bis 20’000 induzierten Stellen. Es kann von einer entsprechend hohen Wertschöpfung ausgegangen werden.» Diese Erläuterungen gehören nicht in einen Richtplan, müsste man sonst auch bei den anderen Objektblättern jeweils die induzierten Stellen eines Verkehrsträgers schätzen.
  • Zielsetzungen:  «Der EAP als einer der drei Landesflughäfen der Schweiz ist für die trinationale Region von hoher wirtschaftlicher Bedeutung und ist insbesondere im Europaverkehr konkurrenzfähig.» Siehe auch C6, 6.
    «Für den EAP ist der Anschluss an das Schienennetz anzustreben.»
    «Den Interessen der Anwohnerschaft an Wohnqualität und Lärmschutz ist möglichst gut Rechnung zu tragen.»
  • Planungsgrundsatz:
    • A. … Der Kanton Basel-Stadt setzt sich dabei für einen Rückgang der Flugbewegungen ein.»
    • B. … Die Interessen des Gesundheits- und Umweltschutz sind zu berücksichtigen.»
    • D. Streichen.
    • «E. Der Kanton Basel-Stadt setzt sich für eine Deckelung der monatlichen Flugbewegungen ein. Die slots sollen u. A. unter standortsförderungstechnischen und ökologischen Gesichtspunkten versteigert werden.»

14.  Objektblatt M5.1 Hafenanlagen: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Zum Teil
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Zielsetzungen: Zu ergänzen: «Die Schifffahrt (Güter und Personen) ist bis 2050 zu 100 Prozent klimaneutral.»

Weitere Bemerkungen: Schifffahrt: Wie wird mit der sich verschärfenden Problematik der Klimaerwärmung (Niedrigwasser) umgegangen? Wird dieses Risiko auch bei den geplanten Investitionen berücksichtigt?
15.  Objektblatt M6.1 Umschlagsanlagen: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Ja ☒
Weitere Bemerkungen:
Siehe  Nr. 14
16.  Objektblatt VE1.2 Energie: Sind Sie mit den Anpassungen einverstanden? Zum Teil
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?
Planungsgrundsatz D: Neues kantonales Energiegesetz und die nationale Energiestrategie muss sich niederschlagen. g. ... und CO2-Aussstoss

D.     Richtplankarte

17.  Haben Sie Anmerkungen zur Richtplankarte? Nein

Teilrichtplan Velo, Anpassung 2018

A.     Allgemeines / Übergeordnetes

1. Stimmen Sie den Anpassungen des TRP Velo grundsätzlich zu? Ja
2. Fehlen aus Ihrer Sicht Inhalte und/oder Massnahmen? Nein

B. Strategie- und massnahmenbericht TRP Velo

3. Strategie: Stimmen Sie den Anpassungen in Kapitel 3 sowie der Zusammenführung von Strategie und Grundsätzen in einem Kapitel zu? Zum Teil
Begründungen/Bemerkungen:

  • 1. ST1: «Das bestehende Veloroutennetz soll an die Bedürfnisse der Benutzer angepasst werden. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass immer mehr Nutzergruppen die Velowege benutzen. Der Bereich für die Velos und die anderen Nutzergruppen ist so auszugestalten, dass keine Nutzergruppe die andere Behindert (betreffend Schnelligkeit, Breite usw.) …»
  • 2. ST 2:
    • «Wichtige Ziele sind aus allen Quartieren und umliegenden Gemeinden auf durchgehenden, und direkten und sicheren Routen erreichbar.»
    • «Die Quartiere sind untereinander durch direkte und sichere Routen verbunden.»
  • 3. ST 3:
    • «Bei der Planung und Umsetzung des Veloroutennetzes werden die Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen abgedeckt. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass immer mehr Nutzergruppen die Veloinfrastruktur benutzen.
    • Das Veloroutennetz bietet allen Nutzergruppen geeignete Verbindungen und genügend Platz.»
  • 4. ST 4: «− Auf bestimmten Abschnitten dem Veloroutennetz ist eine bauliche Trennung zwischen Velofahrenden und motorisiertem Verkehr wenn immer möglich umzusetzen Dies betrifft bei: …»
  • 5. ST 5:
    • «Der Veloverkehr wird gegenüber dem motorisierten Individualverkehr zugunsten sicherer und schneller Verbindungen prioritär behandelt.
    • Die Planung und Umsetzung der Infrastruktur für den Individualverkehr auf dem Veloroutennetz berücksichtigt die Bedürfnissen der Velofahrenden und der anderen Nutzergruppe, welche die Infrastruktur benutzen dürfen.
    • Die umweltverträglichen Verkehrsmittel (ÖV, Fuss- und Veloverkehr) sind aufeinander abgestimmt zu planen. Bei der Priorisierung des Veloverkehrs dürfen der Fussverkehr und der öffentliche Verkehr keine grundsätzliche Beeinträchtigung erfahren.»
  • 6. ST 6: «…
    • – Bei der Ausgestaltung der Abstellplätze sind Spezial-Velos sowie Anhänger zu berücksichtigen.
    • – Die Abstellplätze sind grundsätzlich gedeckt.»

4. Konzept: Sind Sie mit den Anpassungen in Kapitel 4 einverstanden? Zum Teil
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?
4.1 Veloroutennetz

  • 4.1.3:
    • Allgemein zu Nutzergruppen: Die Veloinfrastruktur wird nicht nur von Velos genutzt (E-Trottis, Mofa usw.) Hier muss eine eigene Analyse je Fahrzeugtyp vorgenommen werden. Die Definition der Nutzergruppen sollte nicht nur über das Fahrvermögen geschehen, sondern es ist auch der Fahrzeutyp miteinzubeziehen.
    • «Sicherheitsdifizite, Gefahrenstellen: Die Routen sind sicher auszugestalten und weisen möglichst keine Gefährdungsstellen auf. Bei der Beurteilung der Gefährdung muss von einem geringen Fahrkönnen ausgegangen werden. Effektive Gefahrenstellen, welche durch die Unfallauswertung erkannt werden, sind rasch sofort zu behen.»
    • «Fahrfluss: Pendlerroute: Die Routenwahl erlaubt ein flüssiges Fahren. Unterbrechungen des Fahrflusses sind zu minimieren. Dies wird durch grüne Wellen, welche auf VelofahrerInnen abgestimmt sind, erreicht.»
    • «Der Fahrfluss ist aber gegenüber den Anforderungen an die Gefahrenstellen, das Verkehrsregime und die Verkehrsbelastung geringer zu gewichten. Dies wird durch die Einführung von Velostrassen erreicht.»

4.2 Veloparkieranlage

  • 4.2.2 Komfort: «Veloparkplätze ermöglichen ein einfaches und sinnfälliges Parkiermanöver. Sie bieten ausreichend Platz, auch für Spezialvelos (z.B. mit Anhänger) sowie wenn möglich Schutz vor Nässe.

5. Massnahmen: Sind Sie mit den Anpassungen in Kapitel 5 einverstanden? Zum Teil
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • 5.1 Veloroutennetz:
    • 1. Die Route St.Galler-Ring – Strassburgerallee – Mühlhauserstrasse ist als PenderInnen- und Basisrout zu definieren, damit auf dieser wichtigen Strecke der Fahrfluss möglichst nicht unterbrochen wird.
    • 2. Die Verbindung vom Barfüsser- zum Münsterplatz muss hergestellt werden. Die Route via Steinenberg – St.Alban Graben ist umständlich und gefährlich. Die Barfüsser- und Bäumleingasse sollten zumindest Richtung Münsterplatz mit dem Velo befahrbar sein, ebenso das Stück der Freien Strasse, dass dabei gekreuzt wird.
    • 3. Eine Verbindung zwischen Bettingen und Grenzach muss geschaffen werden.
    • 4. Auf sämtlichen Ringstrassen sind Velostreifen anzubringen. Z. Bsp. könnte dies durch Streichung einer Autospur erreicht werden. Zudem müssen die Grünphasen für Velos koordiniert werden.
    • 5. Die Situation beim Bruderholz ist neu zu überprüfen. Im Moment gibt es keine sichere Talfahrt. Die Öffnung der Wolfsschlucht für Velofahrer muss erneut überprüft werden.
  • 5.2 Veloparkieranlage: Vor dem Bau neuer unterirdischer Veloparkings im Innenstadtperimeter soll zuerst geprüft werden, ob bestehende Auto-Einstellhallen (Storchen, Theater usw.) ganz oder teilweise für Velos umgenutzt werden können.

6. Umsetzung
Haben Sie Anmerkungen zu den Anpassungen in diesem Kapitel? Nein

C. Karte TRP Velo

7. Haben Sie grundsätzlich Anmerkungen zur Karte des TRP Velo? Nein
8. Veloroutennetz
a) Fehlen aus Ihrer Sicht Verbindungen im Basis- oder Pendlerroutennetz?
Wenn ja, welche Verbindung fehlt?

  • Basisroute: Siehe Antwort B5, 2.
  • Pendlerroute: Siehe Antwort B5, 1.

b) Fehlen aus Ihrer Sicht kantonale Veloparkieranlagen? Nein ☒

D. Erläuterungsbericht TRP Velo

9. Haben Sie Anmerkungen zum Erläuterungsbericht des TRP Velo? Nein

Teilrichtplan Fuss- und Wanderwege, Erarbeitung 2018

A. Allgemeines / Übergeordnetes

1. Sind Sie mit den Grundzügen / generellen Zielsetzungen des Teilrichtplans Fuss- und Wanderwege einverstanden? Zum Teil
2. Fehlen aus Ihrer Sicht Inhalte und/oder gibt es Themen, die zu wenig berücksichtigt wurden? Zum Teil

B. Strategie- und Massnahmenbericht TRP FW

3. Strategie:
a) Sind Sie mit den Teilstrategien ST1–ST8 und Grundsätzen des Fusswegnetzes einverstanden? Zum Teil
Begründungen/Bemerkungen:

  • ST 4 Führungsprinzip
    • «Die verschiedenen Verkehrsmittel mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten müssen bei der Strassenraumaufteilung berücksichtigt werden.
    • «Der Fussverkehr wird in der Regel immer getrennt vom rollenden Verkehr entlang von Strassen und auf Wegen geführt.»
    • Auf Infrastrukturen, auf denen es baulich nicht möglich ist, den Fussverkehr vom rollenden Verkehr zu trennen der Veloverkehr zugelassen ist, ist eine horizontale oder vertikale Trennung zwischen Velofahrenden und zu Fuss Gehenden wo nötig und möglich umzusetzen.
    • Unter geeigneten Voraussetzungen ist die Koexistenz verschiedener Verkehrsmittel zu fördern (z.B. in Begegnungszonen). Die Verkehrsteilnehmenden werden entsprechend sensibilisiert
      Begründung: Mit der zunehmenden Vielfalt und Veränderung von Verkehrsmitteln kommt es vermehrt zu Nutzungskonflikten auf den bestehenden Verkehrsflächen, insbesondere aufgrund der unterschiedlichen Tempi der Verkehrsmittel.
  • ST5: Priorisierung der Fussverkehrsinfrastruktur
  • «Der Fussverkehr wird gegenüber dem ruhenden und fahrenden motorisierten Individualverkehr insbesondere in Wohnquartieren und in der Innenstadt zugunsten der Fussverkehrssicherheit sowie der Wohn- und Aufenthaltsqualität immer prioritär behandelt.»
  • Begründung: Der Fussverkehr soll auch gegenüber dem ruhenden MIV prioritär behandelt werden. D.h. z.B. dass die Querungen von Strassen übersichtlich und sicher gestaltet werden müssen, ohne Sichtbehinderung durch parkierte Fahrzeuge. Zudem sollen alle Parkplätze im Strassenraum liegen, die Gehsteige dürfen nicht als Parkplätze verwendet werden.
  • ST6: Gute Ausgestaltung und Möblierung
    • «Publikumsintensive Orte, insbesondere an den Bahnhöfen und in der Innenstadt, sind attraktiv ausgestaltet und weisen genügend Möblierungselemente (z.B. Sitzbänke) von hoher Benutzerqualität auf.»
    • Hinweis: Gerade beim Bahnhof SBB fehlt es an genügenden Sitzgelegenheiten.
    • «Wichtige Alle ÖV-Haltestellen, insbesondere an Umsteigeorten und an Endstationen, sind haben einen gedeckten Bereich (Regen- und Sonnenschutz) und sind mit kundenfreundlicher, den Anforderungen entsprechender Haltestelleninfrastruktur ausgestattet.»
      Begründung: Mit dem fortschreitenden Klimawandel werden vermehrt Hitzeperioden sowie Starkniederschläge auftreten. Um die Attraktivität des ÖVs zu erhalten, bzw. zu steigern, ist die erwähnte Infrastruktur zwingend notwendig.
  • ST7: Betrieb und Unterhalt
    • «ÖV-Haltestellen mit mehreren Haltepunkten sind mit übersichtlichen Stelen oder Wegweisern ausgestattet um eine optimale Orientierung zur Sicherstellung der Anschlüsse zu garantieren.»
      Begründung: Die Orientierung an grösseren ÖV-Haltestellen mit verschiednene Verkehrsträgern und Haltepunkten (z.B. Schifflände, Aeschenplatz, Dreispitz etc.) ist insbesondere für sporadische ÖV-Nutzende (=potenzielle Umsteiger) und Touristen/innen oftmals schwierig und unübersichtlich. Um die Anschlüse garantieren zu können und somit den ÖV attraktiv zu gestalten, ist eine entsprechende Wegleitung / Übersicht notwendig.

b) Sind Sie mit den Teilstrategien ST9–ST15 und Grundsätzen des Wanderwegnetzes einverstanden?  Ja

4. Konzept:
Sind Sie mit den Inhalten dieses Kapitels einverstanden? Ja
Weitere Bemerkungen:

  • Anmerkungen zu den Qualitätsanforderungen Fusswegnetz (S.22):
    • Attraktiv
    • «- hoher Gehkomfort (Wegbreite, Belag, störungsfrei u.a.)»
    • Hinweis: Der angemessenen Wegbreite muss insbesondere im Zusammenhang mit Baustellen und abgestellten Velos (Hinweis auf mangelnde Veloparkplätze!) Beachtung geschenkt werden.
    • «- hohe Umfeldqualität (Begrünung, Beschattung, Möblierung, belebter Strassenraum u.a.)»
    • Begründung: Nebst der Begrünung sollte die Beschattung als Kriterium ergänzt werden. Insbesondere im dicht besiedelten, asphaltierten Gebiet wird die Beschattung von Fusswegen im Zusammenhang mit der Klimaerwärmung immer wichtiger.
  • Netzdefinition anhand Attraktoren (S.23): Hinweis: Spaziergänger/-innen (z.B. mit Kinderwagen) sind ebenfalls eine Nutzergruppe des Stadtnetzes und müssen entsprechend berücksichtigt werden.

5. Massnahmen:
a) Sind Sie mit den örtlichen Festlegungen des Fusswegnetzes einverstanden? Zum Teil
Wenn nein, womit sind Sie nicht einverstanden?

  • Kantonales Fusswegnetz
    P) Gleisfeldquerung West am Bahnhof Basel SBB:

    • «Neue Gleisfeldquerung für den Fussverkehr im westlichen Bereich des Bahnhofs Basel SBB zwischen der Margarethenbrücke und der Passerelle.
    • Verbesserung der Querungssituation der Bahngleise und Erschliessung der Perrons für den Fussverkehr mittels Personenunter-/überführung oder und Ausbau der Margarethenbrücke zu Platz. Die Verbindungen dient dienen auch der besseren Anbindung des Gundeldingerquartiers (Meret Oppen- heim-Platz) an die Innenstadt (Richtung Heuwaage). Sie ist sind mit den Vorhaben im Bahnknoten zu koordinieren bzw. vom Ausbau der Gleis- und Publikumsanlagen Bahnhof Basel SBB abhängig.»
      Begründung: Für einen besseren Zugang der Gleisanlagen und eine bessere Anbindung des Gundelingerquartierts an die Innenstadt. Eine Personenunterführung erachteten wir als deutlich weniger attraktiv als eine –überführung.

b) Sind Sie mit den örtlichen Festlegungen des Wanderwegnetzes einverstanden? Ja

6. Umsetzung
Haben Sie Anmerkungen zu diesem Kapitel? Ja
Wenn ja, welche sind dies?

  • «6.1 Umsetzungsprogramm: Nach der Genehmigung des Teilrichtplans Fuss- und Wanderwege durch den Regierungsrat soll innert nützlicher Frist 12 Monate im Rahmen einer Analyse Fussverkehr das bestehende Fuss- und Wanderwegnetz aufgrund der Qualitätsanforderungen an entsprechende Nutzungen überprüft und notwendige Verbessserungsamssnahmen umgesetzt werden. Danach sollen wiederkehrende, regelmässige Überprüfungen und allfällige Anpassungen stattfinden.»
    Begründung: Um Verzögerungen entgegenzuwirken, soll di Überprüfung und allfällige Anpassung des bestehenden Netztes in einem klar definierten Zeithorizont erfolgen.

C. Karte TRP FW

7. Allgemeines zur Karte
a) Haben Sie grundsätzlich Anmerkungen zur Karte des TRP Fuss- und Wanderwege? Nein

8. Fuss- und Wanderwegnetz
a) Fehlen aus Ihrer Sicht Verbindungen im kantonalen oder städtischen Fusswegnetz? Ja
b) Fehlen aus Ihrer Sicht Verbindungen im kantonalen Wanderwegnetz? Nein

D. Erläuterungsbericht TRP FW

9. Haben Sie Anmerkungen zum Erläuterungsbericht des TRP FW? Nein

E. Weitere Bemerkungen

Hinweis S. 3 (Bedeutung des Fussverkehrs): Der Anteil des Fussverkehrs an der Gesamtheit der Wege der Basler Bevölkerung betrug 2015 nur noch 33 und nicht 37% und liegt somit etwa auf gleichem Niveau wie in den verglichenen Schweizer Städten.