Der heute veröffentlichte Bericht der UVEK zum Fluglärmbericht 2016 zeigt, dass die Basler Regierung mehr unternehmen muss, um die EinwohnerInnen vor unnötigem Fluglärm zu schützen.
Die Grünen fordern die Regierung auf, die von ihnen gewählten VertreterInnen des Verwaltungsrates anzuweisen, den Lärmschutz insbesondere in den Nachtstunden im Interesse der Bevölkerung einzufordern und sich für alternative Reisemöglichkeiten wie Hochgeschwindigkeitszüge und attraktive Nachtzugverbindungen einzusetzen.
Der heute veröffentlichte Bericht der UVEK zum Fluglärmbericht 2016 gibt der Basler Regierung ein schlechtes Zeugnis: Die neuerliche Erhöhung der Zeitzuschläge zeigt, dass die jetzigen Gebühren keine Lenkungswirkung haben. Diese müssten eine spürbare Reduktion der Nachtflüge bringen. Weil aber die Gebührenunterschiede von knapp CHF 4.- (pro Passagier und Hin und Rückflug) zwischen Tag und Nachtflügen geradezu lächerlich sind, besteht schlichtweg kein Anreiz einen Flug nicht nach 22 Uhr zu planen.
Der Regierungsrat und der EAP geben sich zudem damit zufrieden, dass der Nachtflugverkehr nicht überproportional steigen soll. Die Lärmimmissionen werden dadurch aber auch in den Nachtstunden weiter steigen.
Verschiebung der Abflugrouten inakzeptabel
Der Nachweis der Verschiebung der Abflugrouten nach Süden in den Radarspuren beweist, dass dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte erstellt werden müssen. Die Grünen fordern, dass diese gemäss Espoo-Konvention erstellt wird. Denn die Zunahme des Lärms in Allschwil und Binningen-West sind eine direkte Folge der Verschiebung der Routen.
Trotz zweier Interpellationen zum Lärmnachweis steht dieser immer noch aus, obwohl auf Ende 2016 vom Regierungsrat angekündigt. Die Grünen fordern die umgehende Veröffentlichung und den Zugang zu den Rohdaten.
Schliesslich sind die gesetzesrelevanten Lärmberechnungen vollkommen veraltet: sie basieren auf einer Datenbasis bezüglich Pistenbenützungsraten, Routenführung und Flottenmix aus dem Jahr 2000 und entsprechen in keiner Weise den heutigen Verhältnissen. Die Aktualisierung dieser Berechnungen müsste längst erstellt sein und vorliegen.