Replik: Getrübter Blick
Wie gut ist das neue Basler Museumsgesetz? Eine Reaktion auf den BaZ-Artikel «Revision als Mogelpackung».
In der «Basler Zeitung» vom 9. August bezeichnet Christoph Heim die sich in Vernehmlassung befindende Teilrevision des Museumsgesetzes als Mogelpackung. Er anerkennt zwar, dass die neu über vier Jahre laufenden Globalkredite der Museen die Autonomie der Museen stärken, behauptet dann aber, dass die Revision darauf angelegt sei, diese Autonomie zu schwächen.
Seine Argumente für diese Behauptung halten einer genaueren Prüfung nicht stand. Der Entwurf der Gesetzesänderung, den die Regierung in die Vernehmlassung schickt, setzt die vom Grossen Rat überwiesene Motion Miozzari und Konsorten um. Die vorgeschlagene Revision basiert auf dem unveränderten Prinzip der Autonomie der Museen. In Paragraf 6 wird wie im noch geltenden Museumsgesetz festgehalten, dass die kantonalen Museen inhaltlich, organisatorisch, personell und finanziell unabhängig sind. Diese Autonomie wird mit der Gesetzesrevision gestärkt, indem der finanzielle Planungshorizont ausgebaut wird. Dies ist im Hinblick auf Ausstellungen, deren Realisierung einen längeren Zeithorizont als nur ein Jahr braucht, für die Museen wichtig und schafft so mehr Flexibilität und Selbstständigkeit.
Heim kritisiert, dass neu Mitglieder des Grossen Rats nicht mehr in den Museumskommissionen vertreten sein sollen, was laut Regierungsrat den aktuellen Governance-Standards entspricht. Diese Regelung wird noch zu reden geben. Wir Grünen werden ihr sicher nicht unbesehen zustimmen. Dass hingegen dieselben Personen in Museumskommissionen und gleichzeitig in den Kommissionen des Grossen Rats sitzen, welche die Museen begleiten und überwachen, ist auch aus unserer Sicht nicht zielführend. Heim übersieht, dass die Museumskommissionen gestärkt würden, wenn mehr Mitglieder aus der Zivilgesellschaft anstatt des Grossen Rats darin Einsitz nähmen. Die Kompetenzen der Kommissionen werden von der Gesetzesrevision nicht tangiert. Die von Heim ins Spiel gebrachte Aufwertung der Kommissionen zu eigentlichen Museumsvorständen würde die Autonomie der Museumsleitungen hingegen einschränken, nicht stärken. Es ist richtig, dass diese für die Museen beratend und unterstützend tätig, aber den Museumsleitungen nicht übergeordnet sind.
Recht hat Heim, wenn er sagt, dass gute Rahmenbedingungen für die Museen durch eine ausreichende Alimentierung geschaffen werden. Die Höhe des Globalbudgets der Museen ist jedoch kein Gegenstand des Museumsgesetzes, sondern geschieht mit den vom Grossen Rat verabschiedeten Budgets. Deshalb ist auch der Vorwurf falsch, dass mit dem revidierten Museumsgesetz die Finanzierung der neu eingeführten Möglichkeit von Gratiseintritten auf die Museen abgewälzt werden soll. Die vom Kanton für die fünf staatlichen Museen aktuell gewährten jährlichen Globalbudgets belaufen sich auf rund 50 Millionen und sollen neu alle vier Jahre zusammen mit den entsprechenden Leistungsaufträgen beschlossen werden. Dies schliesst ein, dass im Leistungsauftrag Gratiseintritte vorgesehen und im Globalbudget entsprechend berücksichtigt werden können.
Die Höhe der Basler Kulturausgaben ist seit Jahren Gegenstand heftiger politischer Kontroversen, und es sind Stimmen aus der bürgerlichen Ratshälfte, die hier den Sparhebel ansetzen wollen. Dies, obwohl der Anteil der Kulturausgaben am Budget des Kantons in den letzten Jahren nicht angestiegen ist und bei weniger als 5 Prozent liegt. Wir Grünen sind jedenfalls der Meinung, dass in einer Kulturstadt, wie Basel eine ist, gute Rahmenbedingungen und damit eine ausreichende Alimentierung der Museen eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Bleibt die Frage nach einer privaten Trägerschaft der Museen. Der Regierungsrat spricht sich dagegen aus. Das ist weder neu noch erstaunlich und war schon ein Thema, als ein bürgerlicher Regierungsrat für die Museen zuständig war. Die Idee war damals rasch vom Tisch. Es kann nicht schaden, die Frage erneut zu diskutieren. An der finanziellen Knappheit würde sich für die Museen kaum etwas ändern, erweist es sich doch in letzter Zeit eher schwieriger als einfacher, private Gelder für Museumstätigkeiten, geschweige denn für den Unterhalt der Sammlungen zu generieren.
Die zu Recht gelobte Private Public Partnership im Kulturbereich beruht darauf, dass der Staat den Ausstellungsbetrieb der Museen, den Unterhalt der ursprünglich oft privaten Sammlungen und die notwendige Forschungstätigkeit gewährleistet. Das private Sahnehäubchen ist bedeutsam. Basel kann dankbar sein, dass die Bereitschaft von Privaten nach wie vor vorhanden ist, den Museen gute Ausstellungen zu ermöglichen und durch Schenkungen die Sammlungen zu erweitern, aber den Bodensatz bilden Steuergelder, und über diese wird auch in Zukunft gestritten.
Erschienen in der BaZ vom 20. August 2019.