Im Jahr 2017 hat der Kanton Basel-Stadt im Rahmen der Ausschreibung der Plakatierung auf öffentlichem Grund des Kantons Basel-Stadt (Kantonsblatt Basel-Stadt Nr. 69 vom 7. September 2016) Konzessionen für das Erstellen und Betreiben von 33 digitalen Werbeflächen, davon 22 in BVB-Wartehallen vergeben. Ein weiteres Los umfasste 253 bestehende Leuchtplakatflächen, die auf Anfrage des Konzessionsnehmers und im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in digitale
Werbeflächen umgebaut werden können.
In diesem Zusammenhang bitte ich die Regierung, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Für die Lose 5 und 6 ist eine maximale Leuchtdichte von 500 cd/m2 vorgeschrieben mit der Vorgabe, diese auf 300 cd/m2 dimmen zu können.
    1. Wie wird diese Vorgabe der Leuchtdichte kontrolliert?
    2. Inwiefern, bzw. wann wird diese technische Möglichkeit der Dimmbarkeit genutzt?
  2. Für die Lose 5 und 6 gilt die Vorgabe, dass die Werbung auf maximal 20% der Fläche Bewegungen aufweisen darf.
    1. Wie wird diese Vorgabe bezüglich Animation kontrolliert?
  3. Inwiefern wird die Verkehrssicherheit bei der Genehmigung der einzelnen Werbungen berücksichtigt und inwiefern wird die Kantonspolizei dabei miteinbezogen?
  4. Für die Lose 5 und 6 gilt die Vorgabe, dass diese von 06.00 bis maximal 24.00 Uhr bespielt werden dürfen.
    1. Warum hat sich der Kanton bei der Ausschreibung nicht an der SIA Norm 491: 2013 orientiert, die eine visuelle Nachtruhezeit von 22-6h vorsieht?
  5. Das Los 4 sieht vor, dass falls während der Konzessionsdauer seitens des Konzessionärs die Absicht entsteht, die Plakatstellen in digitale Werbeflächen umzubauen, dies unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Konzedenten im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens möglich ist.
    1. Kam es bereits zu solchen Anfragen von Seiten der Konzessionäre?
    2. Falls ja, wie viele Bewilligungen zur Umwandlung in digitale Werbeflächen wurden erteilt?
    3. Werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens auch Aspekte der Lichtverschmutzung und Verkehrssicherheit berücksichtigt?
    4. Angenommen, Teile der Leuchtplakatflächen von Los 4 würden ebenfalls zu digitalen Werbeflächen – würden dort dieselben Vorgaben wie bei
      den Losen 5 und 6 gelten (Leuchtdichte, Animation, Nachtruhezeit?)

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