Wie das BAZL schreibt, werden auf dem Markt vermehrt Drohnen mit Kameras zu erschwinglichen Preisen und mit einfacher Bedienung angeboten und sie werden immer häufiger zu privaten und gewerblichen Zwecken eingesetzt.
Sind Drohnen mit Kameras ausgestattet, müssen Drohnenpilotlnnen die Voraussetzungen des Datenschutzes einhalten, sobald auf den Aufnahmen bestimmte oder bestimmbare Personen enthalten sind und zwar unabhängig davon, ob die Bilder aufbewahrt werden oder nicht. Drohnen benötigen bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm grundsätzlich keine Bewilligung. Für Private ist es daher sehr einfach mit einer Drohne private Grundstücke oder Gebäude zu überfliegen und Personen ohne deren Einwilligung zu filmen. Auch können Drohnen zunehmend ohne Sichtkontakt gesteuert werden, sodass Aufnahmen auch an Orten gemacht werden können, zu denen man gar keinen Zutritt hätte.
Der rechtmässige Einsatz von Drohnen ist im Kanton bereits räumlich begrenzt. Aufgrund der Nähe zum Euroairport dürfen Drohnen je nach Stadtteil nur mit Ausnahmebewilligung oder nur über einer gewissen Höhe geflogen werden. Zudem muss die Drohne immer im Sichtkontakt zum Piloten bleiben und es dürfen aus Sicherheitsgründen keine Menschenansammlungen überflogen werden.
Für Personen, die in ihrer Geheim- oder Privatsphäre, in ihrem Garten, Haus, Balkon oder Büro gefilmt werden, ist das sehr unangenehm, namentlich wenn die Drohne erst dann entdeckt wird, wenn sie bereits Videoaufnahmen macht bzw. gemacht hat und die Pilotin für die Betroffenen nicht ersichtlich ist. Die Betroffenen bleiben dann im Ungewissen, ob Aufnahmen gemacht wurden und wofür diese verwendet werden. Derjenige, der die Aufnahmen macht, verstösst gegen das Datenschutzgesetz und macht sich ggf. auch strafbar (Art. 179quater StGB).
Gemäss Art. 2a der Luftfahrtverordnung und Art. 19 der Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien sind die Kantone ermächtigt, für unbemannte Luftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 30 kg Massnahmen bzw. Vorschriften zur Verminderung der Umweltbelastung und der Gefährdung von Personen und Sachen auf der Erde zu erlassen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierung folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gibt es Zahlen oder Schätzungen wie viele Drohnen im Kanton zu gewerblichen, privaten oder wissenschaftlichen Zwecken im Einsatz sind bzw. geflogen werden?
  2. Beobachtet die Regierung die Entwicklung des Einsatzes von Drohnen auf dem Kantonsgebiet, insbesondere in Siedlungs- und Wohngebieten?
  3. Sind der Regierung Fälle bekannt, in denen Drohnen im Umkreis von weniger als 5 km zum Euroairport ohne Ausnahmebewilligung geflogen wurden sowie Fälle, in denen Drohnen in der sog. Kontrollzone über 150 m gesteuert wurden?
  4. Sind der Regierung Fälle bekannt, in denen sich BewohnerInnen bei staatlichen Stellen über den Einsatz von Drohnen beschwert haben oder sich erkundigt haben, was gegen einen unbefugte Einsatz von Drohnen unternommen werden kann?
  5. Ist sich die Regierung den geschilderten Umständen bewusst und erkennt die Regierung eine Gefährdung von Personen und Sachen sowie eine Gefahr für die Privatsphäre bzw. für den Datenschutz von Bewohnerinnen des Kantons durch den vermehrten Einsatz von Drohnen in Siedlungsgebieten bzw. Wohnquartieren, insbesondere in jenen Quartieren, in denen Drohnenflüge unter 150 m grundsätzlich erlaubt sind?
  6. Sieht die Regierung angesichts der Vorgaben über die zulässige Flughöhe von unter 150 m überhaupt genügend Raum für den rechtlich zulässigen privaten und bewilligungsfreien Einsatz einer Drohne mit Videoaufnahmen in Siedlungs- und Wohngebieten, wenn vorgängig keine Einwilligung von gefilmten Personen eingeholt werden kann?
  7. Sieht die Regierung Handlungsbedarf und die Möglichkeit, Massnahmen im Sinne der oben genannten Gesetzesgrundlage zum Schutz von Personen und Sachen, der Privatsphäre und Daten der Bevölkerung sowie der Umwelt zu ergreifen, insbesondere den Erlass eines Flugverbots über Wohnquartieren (unter einer gewissen Höhe), die Einführung einer Bewilligungs- oder Meldepflicht von Drohnenflügen über Siedlungs- bzw. Wohngebieten oder einer Melde- bzw. Registrierungspflicht beim Kauf einer Drohne?

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