Der Bundesrat hat im Mai 2020 neue Bestimmungen beschlossen, die die Führung des Veloverkehrs betreffen. Ab 2021 wird, aufgrund des in Basel erfolgreich durchgeführten Pilotprojektes, das Rechtsabbiegen für Velos bei Rot unter gewissen Umständen erlaubt sein.
Neu wird es auch bald gestattet sein, in Tempo-30-Zonen den Rechtsvortritt aufzuheben, sofern die Strasse Teil einer Veloroute ist und als wichtige Achse für den Veloverkehr dient. So kommen Velofahrende zügig voran, ohne dass bei jeder Kreuzung der Rechtsvortritt gilt. Der Bundesrat hat dazu die Möglichkeit empfohlen, solche Strassen mit gelben Velopiktogramm zu markieren.
Ebenfalls eine Neuerung gibt es beim Aufstellbereich (ehemals “Velosack”) der Lichtsignalen. Ab 2021 können vergrösserte Haltebereiche für Velos vor Lichtsignalanlagen auch ohne Radstreifen markiert werden. Velos halten am gelben Balken, alle anderen Fahrzeuge am dahinter liegenden weissen Balken.
Diese Neuerungen sind für den Kanton Basel-Stadt sehr erfreulich, weil sie es erlauben, den neuen Artikel 13 des Umweltschutzgesetzes umzusetzen. Dieser besagt nämlich, dass umweltfreundliche Verkehrsmittel bevorzugt behandelt werden sollen.
In Anbetracht dieser Neuerungen ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wird ab 2021 das Pilotprojekt zum Rechtsabbiegen bei rot ausgeweitet und standardisiert?
  2. Werden an allen Lichtsignalanlagen, bei denen laut Bundesbestimmungen Rechtsabbiegen bei Rot gestattet ist, auch entsprechende schwarz-gelbe Tafeln angebracht?
  3. Werden ab 2021 auf allen Pendlerrouten, welche durch Tempo 30 Zonen geführt werden, die Rechtsvortritte aufgehoben?
  4. Werden ab 2021 die Haltebereiche bei Lichtsignalanlagen generell neu organisiert werden, sodass solche “Aufstellbereiche” bzw. “ausgeweiteten Radstreifen” neu zum Standard vor allen Lichtsignalen werden, wie es bereits im Anzug Fuhrer (17.5209.02) gefordert ist? Falls die Regierung dies nicht zum Standard machen will, ist sie bereit, diese Neuerung dafür auf dem Pendler-und Basisroutennetz flächendeckend einzuführen?

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