Der Teilrichtplan Velo unterscheidet zwischen Strassen, welche für den Veloverkehr als Basis- oder Pendelrouten klassifiziert sind, und Strassen, welche für den Veloverkehr wenig Relevanz haben. Der Teilrichtplan sieht ebenfalls vor, auf den als Basis- oder Pendelrouten klassifizierten Strassen für die Velofahrenden Verbesserungen vorzunehmen. Während der Teilrichtplan bereits 2018 das letzte Mal grundsätzlich überprüft wurde und nun heute mit seinen Basis- und Pendelrouten und den dazugehörenden Massnahmen schon fast ein Jahrzehnt existiert, stellen Velofahrende immer wieder fest, dass längst nicht alle Routen mit Velomassnahmen ausgestattet sind. Daher bittet die Unterzeichnende die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie lange sind sämtliche Pendelrouten-/Basisrouten des Teilrichtplan Velos zusammengezählt in Kilometer?
    1. Wie viele Kilometer davon sind bereits mit Velomassnahmen (Velostreifen, Veloweg, oder Velostrasse) versehen?
    2. Wie viele Kilometer davon sind nicht mit Velomassnahmen versehen, sind jedoch in einer Begegnungszone?
    3. Wie viele Kilometer davon sind nicht mit Velomassnahmen versehen, sind jedoch in einer Tempo 30 Zone?
    4. Wie viele Kilometer davon sind nicht mit Velomassnahmen versehen und sind in einer Tempo 50 Zone?
  2. Wie viele Kreuzungen und Knoten sind heute schon mit Velomassnahmen ausgestattet, und wie viele fehlen noch?
  3. Wann gedenkt der Regierungsrat, die Umsetzung des Teilrichtplans zu erreichen und sämtliche Basis- und Pendelrouten den im Teilrichtplan definierten Anforderungen entsprechend mit Massnahmen ausgestattet zu haben?

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