Die Mitgliedschaft der Schweiz im Europarat und die Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat das Recht in der Schweiz positiv beeinflusst und unsere Grundrechte gestärkt.
1962 beschlossen die eidgenössischen Räte dem 1949 gegründeten Europarat beizutreten. Die Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erfolgte dagegen erst 1974. Diese war erst möglich, nachdem die Schweiz 1971 das Frauenstimmrecht eingeführt und 1973 den Verfassungsartikel, der die Bewegungsfreiheit der Jesuiten einschränkte, gestrichen hatte.
Der Beitritt zur EMRK und die Anerkennung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg trugen auch sonst zur Modernisierung des Schweizer Rechts bei und stärkten die Rechte des Einzelnen. So war es ja auch «Strassburg», das die Schweiz darauf hinwies, dass die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Sozialdetektiven fehle. Was das Schweizer Parlament dann daraus gemacht hat, steht auf einem anderen Blatt…
Eher anekdotisch, wenn auch für die Betroffenen damals keineswegs lustig, wirkt heute, dass erst dank dem Gang nach Strassburg die Bestimmung aufgehoben wurde, dass man in der Schweiz nach einer Scheidung sich erst nach drei Jahren wiederverheiraten durfte.
EMRK als Rettungsring
Was der SVP gar nicht passt, ist nicht zuletzt der Umstand, dass die EMRK und der Europäische Gerichtshof in Strassburg (in den die Schweiz Einsitz hat) zum letzten Rettungsring werden können, wenn Grundrechte beeinträchtigt werden. Diese sind zwar in der Schweizer Bundesverfassung verankert. Da die Schweiz aber über kein Verfassungsgericht verfügt, bleibt bisweilen nichts anderes übrig als der Gang nach Strassburg. Dieser ist allerdings kein Sonntagsspaziergang. Er kann zudem auch nur erfolgen, wenn in der Schweiz die Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Diese Möglichkeit, uns an Strassburg zu wenden, will uns die SVP mit ihrer Initiative verbauen. Im Klartext: Es geht der SVP nicht um «Selbstbestimmung», sondern darum, der Schweiz ihre Ansichten aufzuoktroyieren, auch auf Kosten unserer Rechte und der Verhältnismässigkeit.

BUCHHINWEIS

Im Band «Freiheit und Menschenrechte» zeigen 33 AutorInnen:

  • warum die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK der SVP ein Dorn im Auge ist,
  • warum die SVP-Selbstbestimmungsinitiative ein juristischer Pfusch ist,
  • welche Bedeutung die EMRK und Strassburg für die Schweiz und uns alle haben,
  • warum die Demokratie ohne Menschenrechte nicht bestehen kann,
  • warum die Demokratie auf rechtsstaatliche Prinzipien angewiesen ist.

Zu den AutorInnen zählen auch mehrere Grüne, namentlich Sibel Arslan, Bálint Csontos, Balthasar Glättli und Michelle Lachenmeier sowie Mitherausgeber Martin Stohler.
A. Gross / F. Krebs / M. Stohler / C. Wermuth: Freiheit und Menschenrechte – Nein zur Anti-EMRK-Initiative. 235 Seiten. Wer das Buch direkt bei den Editions le Doubs bestellt (info@andigross.ch), erhält es für CHF 15 plus Portokosten. Im Buch-handel kostet es Fr. 19.80. ISBN 978-2-940455-06-5

Öffentliche Buchpräsentation

Samstag, 17. November, 2018, 17 – 19 Uhr, Parkcafé  myyDing, St. Johanns-Park 1, Basel  (Tram Nr. 11, St. Johanns-Tor)
Die Editions Le Doubs stellen ihr aktuelles Buch “Freiheit und Menschenrechte – Nein zur Anti-EMRK-Initiative” vor und laden zum Gespräch und Gedankenaustausch ein. Kurze Statements von Sibel Arslan, Bálint Csontos, Andreas Gross und Michelle Lachenmeier, die zu den 33 AutorInnen dieses Buchs gehören, ab 17.30 Uhr.
Text erschienen im Grünwärts Oktober 2018.