
Motion: Anpassung von §7 Energiegesetz
Im Energiegesetz Basel-Stadt ist in §2, Abs. 4 die Zielsetzung verankert, bis ins Jahr 2020 den CO2-neutralen Anteil im Fernwärmenetz des Kantons auf 80 Prozent zu erhöhen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht für Wärmeverbünde, die nicht Teil des Fernwärmenetzes der IWB sind. Gemäss §7 des Energiegesetz, Abs. 5 sind nämlich Gebäude mit einem Anschluss an […] » Weiterlesen