Gemeinsame Medienmitteilung von BastA!, Grüne Basel-Stadt, Fussverkehr Region Basel, Pro Velo beider Basel, VCS beider Basel
Basel will verkehrssicherer werden und dabei die verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden besonders schützen. Mit diesem Auftrag hat das Justiz- und Polizeidepartement einen Verkehrssicherheitsplan erarbeitet, der bis am 31. Januar 2019 zur Vernehmlassung aufliegt. Dieses Ziel begrüssen die unterzeichnenden Organisationen und Parteien. Doch der vorgelegte Plan ist laue Luft.
Die Unterzeichnenden, die sich für einen stadtgerechten Verkehr und die Lebensqualität der Wohnbevölkerung einsetzen, begrüssen den strategischen Schwerpunkt im verkehrspolitischen Leitbild des Kantons Basel-Stadt, der öffentliche Strassenräume aufwerten und sicherer gestalten will. Doch der nun vorgelegte Entwurf zum Verkehrssicherheitsplan führt nicht zum Ziel. Die vorgeschlagenen 22 Massnahmen basieren weder auf einer gründlichen Unfallanalyse noch beziehen sie sich auf fundierte Grundlagen in den Bereichen Fuss- und Veloverkehr sowie stadtgerechte Mobilität.
Kein Einbezug der Fachverbände
Bei der Erarbeitung des Verkehrssicherheitsplans waren die relevanten Fachorganisationen wie Fussverkehr Region Basel, Pro Velo, VCS beider Basel sowie Behindertenorganisationen nicht dabei (dafür TCS Mobilitätsakademie, Driveswiss, Volvo Car Switzerland AG). Das ist unverständlich. Denn laut Auftrag soll der Fokus auf den verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden liegen, also bei zu Fuss Gehenden, Kindern, Velofahrenden und älteren Personen. Schliesslich wies die Gruppe der FussgängerInnen und Velofahrenden in Basel-Stadt im Jahr 2017 mit 62 Personen die meisten Verkehrstoten und Schwerverletzten auf. Bei den Motorwagen waren es 7 Personen.
Sicherheit vor Leistungsfähigkeit
Um die gesetzten Ziele innert nützlicher Frist zu erreichen, muss in Basel-Stadt besonders gelten: Die Sicherheit der verletzlichen Verkehrsteilnehmenden kommt vor der Leistungsfähigkeit für den Motorfahrzeugverkehr. Viele der vorgeschlagenen Massnahmen wie eine Meldeplattform für Sicherheitsmängel und Gefahrenstellen, Erhöhen des Kenntnisstands über Trendfahrzeuge, mehr Geschwindigkeits-Selbstkontrollen mit „Smileys“ sind zwar gut und recht, aber zu wenig fokussiert, effizient und zielführend. Ein wirksamer Verkehrssicherheitsplan darf sich nicht um die Sanktionen drücken. Das Thema «Sanktionen» ist im vorliegenden Entwurf vernachlässigt. Obwohl viele Unfälle wegen Ablenkung (Handy am Steuer, essen/schreiben/lesen während der Fahrt, etc.) passieren, fehlen im Verkehrssicherheitsplan Hinweise auf entsprechende Massnahmen.
Eine neue Verkehrskultur gibt’s nicht zum Schnäppchenpreis
Grundsätzlich begrüssen die unterzeichnenden Organisationen und Parteien das Gestalten einer neuen Verkehrskultur als eine der drei Stützen der Sicherheit, wobei das ein langfristiges Unterfangen ist. Sie bemängeln aber, dass im Plan nicht darauf eingegangen wird, dass Basel – umgeben von mehreren Kantonen – ein Zentrum im trinationalen Raum ist. So wird es anspruchsvoll, alle Verkehrsteilnehmenden zu erreichen. Für eine zielgruppenspezifische Erarbeitung und Kommunikation der vorgesehenen „Basler Charta für Verkehrssicherheit“, die von allen Verkehrsteilnehmenden gelebt werden soll, sind weit mehr als die in der Grobkostenschätzung eingesetzten 45‘000 Franken bereitzustellen.
Die unterzeichnenden Organisationen und Parteien fordern, dass für die Überarbeitung und Umsetzung des Verkehrssicherheitsplans:

  1. die relevanten Fachorganisationen einbezogen werden,
  2. das Unfallgeschehen detailliert analysiert wird, um entsprechende Massnahmen abzuleiten,
  3. die Mobilitätsbedürfnisse der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmenden wahrgenommen und prioritär behandelt werden,
  4. spezifischere und wirkungsvollere Massnahmen zugunsten der verletzlichen Verkehrsteilnehmenden, die rasch umgesetzt werden,
  5. eine Wirkungsanalyse aller Massnahmen vorgelegt wird,
  6. die Grobkostenschätzung überarbeitet wird.

Der vorgelegte Entwurf des Verkehrssicherheitsplans Basel-Stadt bleibt oberflächlich und geht die relevanten Verkehrssicherheitsthemen nicht an. Es besteht Handlungsbedarf, um die Anliegen des Fuss- und Veloverkehrs bezüglich Verkehrssicherheit zu integrieren.

Stellungnahme zum Verkehrssicherheitsplan

1. Begehren

  1. 1. Allgemein für das ganze Dokument
    1. In diesem Zusammenhang finden wir es hilfreich zu unterscheiden: Erhobene Ereignisse vs. Dunkelziffer vs. empfundene Sicherheit -> Es sollte im Verlauf des Dokuments jeweils klar sein, worauf man sich bezieht.
    2. Wir bitten darum, FussgängerInnen und Velofahrende als «verletzliche» statt «schwache» Verkehrsteilnehmende zu bezeichnen.
  2. VCS, Pro Velo und Fussverkehr (Basler Sektionen) haben die „Velo-Charta für fussgängerfreundliches Velofahren“ entwickelt. Sie hätten wie die eingeladenen TCS, Volvo etc. bestimmt ebenfalls wertvollen Input liefern können.
  3. Die Priorisierung des Schutzes der verletzlichen Verkehrsteilnehmenden begrüssen wir sehr. Es bestehen Interessenskonflikte, zum Beispiel Kapazität MIV vs. Sicherheit der verletzlichen Verkehrsteilnehmende. Diese sollten erwähnt und operationalisiert werden; zudem müssen die Implikationen bezüglich Priorität (z. Bsp. sichere Infrastruktur vor sicheres Verkehrsregime etc.) dargelegt und verortet (Ämter im JSD und BVD) werden.
  4. Aus unserer Sicht fehlen:
    1. Die neuesten Anpassungen per Anfang 2019 durch das ASTRA von VRV und SSV. Neben den aufgezählten Fortschritten gab es auch Rückschritte: Alkoholverkauf auf Autobahnen, Pannenstreifenumnutzung, Herabsetzung Mindestalter für Fahrausbildung).
    2. Die zahlreichen Änderungen in den VSS-Normen der letzten Jahre. Diese haben zum Teil einen grossen Einfluss, zum Beispiel bezüglich Fussgängerstreifen oder Wert eines statistischen Lebensjahrs.
    3. Die Entwicklung des Gewichts und der Dimensionen von Neuwagen. Der Trend zu immer mehr SUV, auch mit BS-Nummernschild, stellt für die verletzlichen Verkehrsteilnehmenden eine Gefahr dar. Er zieht zudem negative Begleiterscheinungen wie Verbreiterung von Parkplätzen, Einschränkung der Einsehbarkeit von Fussgängerstreifen, Kreuzungen usw. mit sich.
    4. Eine Auseinandersetzung mit den e-Velos (beide Kategorien) sowie weiteren motorisierten Fahrzeugen wie e-Trottinetts etc.
    5. Ein Fazit zur Ausgangslage: Welche Räume sind besonders zu beachten (zum Beispiel Kreisel bei Velofahrenden?)?, wo liegen die grössten Defizite, welche Entwicklung ist besonders ungünstig? Es sollte hier klar werden, warum anschliessend welche Massnahmen folgen.
  5. Aus unserer Sicht ist Folgendes unklar:
    Seite 8: „Festgestellte Mängel an den bestehenden Infrastrukturelementen werden aufgezeigt und wo möglich saniert“. Was heisst in diesem Zusammenhang „wo möglich“? Bezieht sich das auf finanzielle, räumliche Gründe? Ein gutes Beispiel ist der Anzug H. Friedl (Innere Margarethenstrasse), der zwar zu gewissen Massnahmen geführt hat, jedoch aus Sicht des Grossen Rats zu zuwenigen.
  6. Wir begrüssen den integralen Ansatz des Vorgehens sowie die Bemühungen in den verschiedenen Departementen.

2. Begründung des Begehrens

  1. Wir begrüssen im Grundsatz die dargelegten Überlegungen.
  2. Ein weiterer wichtiger Indikator ist die Verschiebung im Modalsplit zu den verletzlichen Modi Velo und zu Fuss. Nur wer sich darin sicher fühlt, wählt sie auch.
  3. Anmerkung zum Text: Seite 8: Eine Bündelung der Vorhaben sollte jedoch nicht zu einer Verzögerung führen.

3. Verkehrssicherheit in Basel-Stadt

  1. Aus unserer Sicht fehlen:
    1. die Übersetzung der bestehenden Probleme zum vorgeschlagenen Verkehrssicherheitsplan.
    2. eine Erläuterung, was unter Verkehrskultur genau gemeint ist (welche Kultur?).
  2. Die Ergänzung um die Verkehrskultur scheint uns richtig und wichtig.

4. Strategien und Massnahmen

  1. Wir listen hier themenübergreifende Kommentare auf. Zu den einzelnen Massnahmen siehe Kommentare in der zweiten Tabelle.
    1. 4.2.2 Verkehrszulassung: Periodische Kontrollen werden erwähnt, tauchen jedoch nicht in einer Massnahme auf. Die Lufthygiene hätte ebenfalls Interesse an regelmässigen Fahrzeugkontrollen (Abgas-Skandal); es bestünden Synergien.
    2.  4. 3 Verkehrskultur: Uns fehlt hier das Lustvolle/Kreative. Um Kultur vermitteln zu können, braucht es für uns mehr als Feedback und Information.
    3. 5.2 Hier sollte die Zusammenarbeit mit der Agglo erwähnt sein. Viele Leute aus der Agglo sind in BS unterwegs. Es braucht möglicherweise Anstrengungen im Rahmen von Agglo Basel.
  2. Es wäre in diesem Zusammenhang informativ zu wissen, welche Massnahmen auf Ebene Kanton aus welchen Gründen verworfen wurden.

5. Massnahmen ausserhalb des Verkehrssicherheitsplans

  1. Aus unserer Sicht fehlen:
    1. Der Zusammenhang zwischen Reduktion des MIV und Lebensqualität wird angedeutet. Es scheint uns wichtig festzuhalten, dass die Reduktion des MIV per se ein Beitrag zu mehr Sicherheit bedeutet. Ein wichtiger Schritt ist in diesem Zusammenhang auch die autofreie Innenstadt, wobei dort die Regelung in unseren Augen verbindlicher und mit klarer formulierten Ausnahmen ausgestaltet werden sollte.
  2. Mobility pricing: Das ist aus unserer Sicht ein spannender Ansatz. Allerdings ist der Wille auf Bundesebene zu mobility pricing im Moment unklar. Trotzdem sollte die angebotsorientierte Verkehrsplanung weiterentwickelt werden, auch mit alternativen Instrumenten. Der Kanton Basel-Stadt sollte sich ausserdem beim Bund für eine Aufhebung der Obergrenze für Agglo-Projekte des NAF einsetzen. Somit könnten die Menge und Geschwindigkeit von sicherheitsrelevanten Sanierungsprojekten in unserer Agglo erhöht werden.

6. Finanzielle Auswirkungen und Prüfung

  1. Zu 6.1 Kosten-Wirkungs-Analyse: Wir wüssten dazu gerne mehr Details. Was ist zum Beispiel der Wert in CHF eines statistischen Lebensjahres? Fliesst die relativ hohe Dunkelziffer bei Unfällen und die Beinahe-Unfälle mit ein?
  2. Bezüglich Prüfung der Wirkung braucht es aus unserer Sicht eine verlässliche und transparente Evaluierung der Massnahmen.

7. Massnahmen

Sofern nicht anders vermerkt stimmen wir den vorgeschlagenen Massnahmen grundsätzlich zu.

1. Handlungsfeld Verkehrssicherheitsstrategie

  • Definieren von Nutzergruppen im Verkehr, deren Schutzbedarf und -ziel inkl. Priorisierung + Verkehrskultur, Charta: Die verschiedenen Verkehrsteilnehmenden sollen differenziert angesprochen werden, vgl. Velo-Charta von VCS, Pro Velo und Fussverkehr Region Basel. Es ist unbestritten, dass alle zur rücksichtsvollen Verkehrskultur beitragen müssen. Dennoch gilt: je höher das Gewicht bzw. die Geschwindigkeit des Verkehrsmittels, desto mehr Verantwortung.
  • Aufzeigen von Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzergruppen, schwächere Verkehrsteilnehmende schützen:
    • Bei der Zielsetzung fehlt die vermehrte Nutzung des Velos und der Füsse auf Grund verkehrssicherer Stadtstrassen.
    • In erster Linie muss die Strasseninfrastruktur und der Betrieb (Verkehrsregime) Fehler verzeihend sein.
    • Die verletzlichen Verkehrsteilnehmenden müssen genug und sicheren Platz im Strassenraum erhalten. FussgängerInnen und Velofahrende haben unterschiedliche Bedürfnisse. Die Sicherheit der einen darf nicht auf Kosten der anderen gehen. Beide müssen den erforderlichen Platz erhalten oder ein verträgliches Verkehrsregime ist auf sie auszurichten.
  • Erstellen eines Kriterienkatalogs für die Bewertung der verkehrssicherheitsrelevanten Bereiche
    • Der Begriff “Bereiche” ist unklar und soll genau definiert werden.
    • Mehrgleisigkeiten vermeiden, viele Kriterien sind durch Normen und bestehende Instrumente bereits formuliert.

2. Handlungsfeld Verkehrssicherheitsstruktur

  • Einführen von Management Infrastruktur-Sicherheit (MISS), welches die Verkehrssicherheit als Qualitätsmerkmal berücksichtigt
    • Im Ziel fehlt der Fokus auf die verletzlichsten Verkehrsteilnehmenden.
    • Die ISSI-Grundlagen sollen auf die einzelnen Nutzergruppen angewendet werden.
  • Entwickeln und anwenden von selbsterklärenden und fehlerverzeihenden Elementen der Strassenraumgestaltung
    • Die blosse Strassenraumgestaltung ist unzureichend. Strassen sollen konsequent auf ihre Sicherheit für FussgängerInnen und Velofahrende überprüft und angepasst werden (inkl. Rückbau wo nötig).
    • Quartierstrassen sind konsequent als siedlungsorientierte Strassen nutzbar zu machen (u. A. mit Begegnungszonen).
    • Insbesondere Verkehrskreisel sollen sehr zurückhaltend geplant und betont kritisch auf die Fussgänger- und Velosicherheit überprüft werden.
  • Bereitstellen einer Meldeplattform für die Verkehrssicherheit mit der Möglichkeit, allfällige Sicherheitsmängel oder Gefahrenstellen einzugeben
    • Eine solche Plattform begrüssen wir ausdrücklich. Damit können auch sog. Fast-Unfälle gemeldet werden. Die Meldungen sollen in die Unfallstatistik aufgenommen werden.
    • Es ist unabdingbar, dass die Plattform entsprechend beworben und bekannt gemacht wird, damit man nicht zum falschen Schluss kommt, keine Meldungen bedeuten keine Mängel.
    • Meldungen müssen stets beantwortet werden, damit die Plattform ernst genommen wird.
    • Berechtigte Meldungen sollen wo immer möglich zu einer schnellen Behebung der Schwachstellen führen.
    • Die Meldungen sollen so ausgewertet werden, dass ähnliche Schwachstellen ebenfalls behoben werden und ähnliche Situationen/Begebenheiten künftig vermieden werden.
  • Senken der Dunkelziffer bei Verkehrsunfällen durch höheren Kenntnisstand über das Verkehrsunfallgeschehen: Insbesondere sollen die Ursachen von signifikanten Unfalltypen analysiert werden.
  • Bereitstellen von aktuellen Informationen betreffend die unterschiedlichen Fahrassistenzsysteme über deren zweckmässigen Einsatz und Nutzen; Webseite: Ablehnung. Wir sehen das als Aufgabe auf Bundesebene. Auf Kantonsebene sehen wir regelmässige Kontrollen zum Zustand der Fahrzeuge und der korrekten Verwendung von Assistenzsystemen – wie oben erwähnt böten sich hier Synergien zur Luftreinhaltung (Abgaskontrolle).
  • Erhöhen des Kenntnisstandes über neue Fahrzeuge (Trendfahrzeuge) und deren Zulassung; Informationskampagne: Die wirksame Information über Zulassung und Regeln ist zentral.
  • Überprüfen der Bewilligungsprozesse bei Baugesuchen und baulicher Allmendnutzung, um die Verkehrsplanung bei Baustellen als Vorgabe einzuführen
    • Diese Massnahme ist absolut dringend. Die Formulare, mit denen die Bewilligungen beantragt werden, sind diesbezüglich unzureichend.
    • Für den Fuss- und Veloverkehr ist grösstmögliche räumliche und zeitliche Durchlässigkeit bei Baustellen einzufordern. Temporäre Bauunterbrüche müssen Auswirkungen auf eine bessere Durchlässigkeit haben.
    • Ausserdem müssen die eingeforderten Massnahmen für die sichere Verkehrsführung des Fuss- und Veloverkehrs im Baustellenbereich vermehrt vor Ort überprüft werden (u.a. auch Fotos der Situation vor Ort durch die Bauherrschaft zustellen lassen).
  • Anbieten von periodischen Aus-/Weiterbildungen für Baustellenverantwortliche (Unternehmung und Verwaltung)
    • Es braucht in erster Linie endlich die lange angekündigte Checkliste für die Fuss- und Veloverkehrsführung bei Baustellen.
    • Baustellen sollen von den Baustellenverantwortlichen va. abends und freitags nach Arbeitsschluss auf die Tauglichkeit für den Fuss- und Veloverkehr überprüft werden.
  • Beschaffen und bewirtschaften der einheitlichen Umleitungssignalisation bei Baustellen; erhöhte Wiedererkennbarkeit: Offen. Dafür bestehen bereits Normen, welche aber eingefordert werden müssen. Die Signalisation von Verkehrsumleitungen bei Baustellen ist im Grundsatz in der Verantwortung der Unternehmer. Sie ist strenger zu überprüfen. Eine korrekte Signalisation für Fuss- und Veloverkehr muss auch in den Ausschreibungen des Kantons verlangt werden.
    Würde der Kanton die Signalisation beschaffen und zur Verfügung stellen, müsste der obligatorische Bezug kostendeckend bewirtschaftet werden.

3. Handlungsfeld Verkehrskultur

  • Erhöhen der Anzahl von Geschwindigkeits-Selbstkontrollen («Smiley»): Smileys sind ein geeignetes Mittel, um AutofahrerInnen auf Tempolimiten aufmerksam zu machen. Die Erhöhung von Geschwindigkeits-Selbstkontrollen dürfen aber nicht auf Kosten von Radarkontrollen mit Büssung bei Übertretung gehen.
  • Alle Verkehrsteilnehmenden aktuell und rasch informieren über Neuerungen im Verkehr: Informationskampagne, Webseite: Neuerungen im Verkehr sind selten plötzlich. Sie resultieren aus Anpassungen von eidg. Verordnungen oder bei Einführung eines Verkehrsregimes an bestimmten Orten. Sie können also geplant werden.
  • Bereitstellen von Schulungsmaterialien für weitergehende Verkehrsausbildung, z.B. bei fehlender Fahrpraxis oder Fahren im Alter: Hier ist die Zusammenarbeit mit den Fuss- und Veloverbänden und weiteren Fachorganisationen besonders wichtig. Es sollen wieder alle Kinder eine Veloschulung erfahren (sie muss ja nicht zwingend als Prüfung betitelt werden). Regelmässige Weiterbildungen bzw. Material braucht es auch für Fahrpersonal in verschiedenen Bereichen (öffentlicher Verkehr, Taxi, Liefer-, Post- und Zustelldienste etc. – z. Bsp. wo parkiert werden darf).
  • Erstellen eines Verkehrsknigge (10 «No-Gos» festlegen); Die Verkehrsregeln werden verstanden und eingehalten: Ablehnung. Es ist verwirrlich und für eine klare Kommunikation hinderlich, neben der Basler Charta für Verkehrssicherheit einen Verkehrsknigge zu erstellen. Warum beide Instrumente?
    • Ein Knigge kann nicht nur aus “No-Gos” bestehen, sondern enthält erwünschte Verhaltensformen, also “To-Dos”. Ein Knigge ist “autoritär”, sagt den Leuten, was zu tun ist. Das ist aber bereits mit den Verkehrsregeln gesagt. Viel zielführender ist eine Selbsterklärung, wie es die “Velo-Charta” (s. oben) ist und zur Verkehrskultur beiträgt.
  • Anpassung des Verkehrsrepressionskonzepts zur Erhöhung der Transparenz und Akzeptanz der Verkehrsregeln: Ablehnung. Es ist nicht nachvollziehbar, was damit gemeint ist. Das erwähnte Verkehrsrepressionskonzept wird nicht erklärt und ist unbekannt. Die Verkehrsregeln sind im SVG verständlich definiert und gelten.
    • Zur neuen Verkehrskultur muss auch gehören, dass die Polizei ihre Pflicht zur Kontrolltätigkeit und die verhängen Sanktionen inklusive Busseneinnahmen nicht länger entschuldigt. Das untergräbt die Autorität der Polizei und die Gültigkeit der Verkehrsregeln. Wer den Staat nicht mit Bussen finanzieren will, soll sich an die Verkehrsregeln halten.
    • Tatsächlich gibt es Verkehrsregeln, die auf Grund des MIV eingeführt wurden und FussgängerInnen und Velofahrende unnötig behindern. Dennoch gelten sie vorläufig und müssen auf dem politischen Weg korrigiert werden, wie dies z.B. mit dem freien Velo-Rechtsabbiegen bei rot geschehen soll.
    • Das widerrechtliche Queren der Fahrbahn bei rot durch Velofahrende oder zu Fuss Gehende soll nicht bloss erklärt werden, sondern durch eine Verkürzung der Wartezeit entschärft werden (Ampeln, die nicht nur Autos, sondern auch zu Fuss Gehende und Velofahrende erkennen und im Zyklus der Ampel diesen zwei Modi im Einklang mit dem USG eine hohe Priorität einräumen).

4. Unterstützende Massnahmen

  • Der Kanton Basel-Stadt ist in den nationalen und internationalen Verkehrssicherheitsgremien vertreten
    • Davon gehen wir gerne aus. Es ist wichtig, dabei kompetente Fachpersonen zu delegieren. Das Ziel soll “lernen von den Besten” sein.
  • Mitwirkung in der Arbeitsgruppe für urbane Verkehrssicherheit; bessere Vernetzung zwischen den Städten
    • Davon gehen wir gerne aus. Es ist wichtig, dabei kompetente Fachpersonen zu delegieren. Das Ziel soll “lernen von den Besten” sein.