Das neue Gleichstellungsgesetz kann mit einer verbindlichen Umsetzung in allen Departementen und Gremien ein wesentlicher Schritt in Richtung Gleichstellung aller Geschlechter sein.
Die GRÜNEN setzen sich seit Jahrzehnten für die Gleichstellung der Geschlechter sowie die Anerkennung und den Schutz vor Diskriminierung von LGBTIQ*-Personen ein. Entsprechend ist das neue Gleichstellungsgesetz zu begrüssen, das nicht zuletzt durch einen Vorstoss der GRÜNEN angestossen wurde. Das Gesetz kann zu einer Grundlage für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung werden. Wichtig ist aber auch, dass dies nicht auf Kosten der bisherigen Gleichstellungsbemühungen für cis-geschlechtliche Frauen und Männern gehen.

Massnahmenkatalog zur Umsetzung

Das revidierte Gleichstellungsgesetz ist durch die Ausweitung des Begriffs Geschlecht und den Einbezug der sexuellen Orientierung ein wichtiger Schritt und soll durch seine Umsetzung wegweisend werden für den Bund und andere Kantone. Deshalb bringen die GRÜNEN Basel-Stadt unter anderem folgende Forderungen zur Umsetzung ein:

  • Verbindliche Verankerung der Gleichstellung als Querschnittthema in allen Departementen durch Aktionspläne, Monitoring und Verantwortliche
  • Die kantonale Verwaltung als vorbildliche Arbeitgeberin
  • Aufstockung der finanziellen Ressourcen der Fachstelle
  • Stärkung der Gleichstellungskommission als beratendes Fachgremium
  • Vernetzung der Fachstelle, aktive Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einbezug wissenschaftlicher Expertise

Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung

Was in der jetzigen Vorlage völlig fehlt, ist eine Änderung der Kantonsverfassung. Der aktuelle Paragraph 9 spricht weiterhin von der Gleichstellung von Frau und Mann. Eine Revision des Gleichstellungsgesetzes ohne eine Revision des vorgebenden Verfassungsartikels scheint wenig durchdacht. Entsprechend beantragen die GRÜNEN Basel-Stadt, dass im Zuge der Revision des Gleichstellungsgesetzes auch die Verfassung im Sinne eines nicht binären Verständnisses von Geschlecht angepasst wird.


Stellungnahme zur Vernehmlassung über den Gesetzesentwurf zum Kantonalen Gleichstellungsgesetz zu Geschlecht und sexueller Orientierung

Die GRÜNEN Basel-Stadt begrüssen das neue Gleichstellungsgesetz, sehen aber Verbesserungspotential in der Formulierung des Gesetzes und erachten insbesondere die konkrete Umsetzung als entscheidend.
Die GRÜNEN setzen sich seit Jahrzehnten für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter sowie für die gesellschaftliche Anerkennung und den Schutz vor Diskriminierung von LGBTIQ*-Personen ein. Entsprechend begrüssen die GRÜNEN Basel-Stadt den Entwurf für ein revidiertes kantonales Gleichstellungsgesetz, das nicht zuletzt durch den Anzug einer ehemaligen Grossrätin der GRÜNEN angestossen wurde, und bedanken sich bei der Regierung sowie der zuständigen Fachstelle für die Ausarbeitung.
Der vom Regierungsrat vorgelegte Entwurf nimmt grundlegende gesellschaftliche Entwicklungen zur Kenntnis und kann aus Sicht der GRÜNEN zu einer wesentlichen Grundlage für die Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von allen Geschlechtern und LGBTIQ*-Personen im Kanton Basel-Stadt werden. Durch die Ausweitung des Begriffs Geschlecht werden in Zukunft nicht mehr nur cis-geschlechtliche Frauen und Männer, sondern auch transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und non-binäre Personen im Gesetz abgebildet. Durch den expliziten Einbezug der sexuellen Orientierung sollen neu hetero-, homo- und bisexuelle Lebensformen gleichgestellt werden. Diese Ausweitung des Gleichstellungsgesetzes sind wichtige und richtige Schritte nach vorne, die wir ausdrücklich begrüssen.
Wichtig ist es den GRÜNEN Basel-Stadt zu betonen, dass diese Neuerungen nicht auf Kosten der bisherigen Gleichstellungsbemühungen von cis-geschlechtlichen Frauen und Männern gehen dürfen. Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die damit verbundenen klassischen Gleichstellungsthemen wie etwa die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Aufwertung von Care-Arbeit oder der Schutz vor häuslicher Gewalt bleiben zentrale Herausforderungen. Die Themen werden durch das revidierte Gesetz nun aber ergänzt durch weitere zentrale Gleichstellungsthemen, die primär LGBTIQ*-Personen betreffen. Da es sich in diesem Sinne bei der Revision nicht um eine eigentliche Erneuerung, sondern um eine Ausweitung der bestehenden Handlungsfelder der Gleichstellung geht, erachten es die GRÜNEN Basel-Stadt denn auch für entscheidend, dass mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes eine substanzielle Aufstockung der finanziellen Ressourcen für die Verwirklichung der Gleichstellung im Kanton Basel-Stadt einhergeht. Mit anderen Worten: Die Formulierung eines Gesetzes ist ein erster wesentlicher Schritt, bewähren muss sich das Gesetz anschliessend aber in der Umsetzung und hierfür bedarf es ausreichender finanzieller Mittel sowie klar definierter Massnahmen und Zuständigkeiten in allen Departementen.
Vor diesem Hintergrund bringen die GRÜNEN Basel-Stadt nachfolgende Änderungs- und Präzisierungsanliegen in die Vernehmlassung zum Entwurf des revidierten kantonalen Gleichstellungsgesetz ein. Spezifische Kommentare zum Gesetzestext finden sich hier.

Gesetzesauftrag: Verwirklichung statt Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung

Während wir die Formulierung der «rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung» als essenziell erachten, fordern wir zugleich eine Stärkung des Zwecks und Auftrags des Gesetzes. Die Formulierung «Förderung der Verwirklichung» schwächt die zwingende Umsetzung und bleibt offen für Kompromisse und Verzögerungen. Demgegenüber ist für die GRÜNEN jetzt Zeit zu handeln. Entsprechend fordern wir die Einführung und Umsetzung «aller Massnahmen», die für die «Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen, die aufgrund ihres Geschlechts und/oder ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert werden, notwendig sind».

Sprachliche Abbildung der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt auch im Gesetzestext

Die GRÜNEN Basel-Stadt stellen mit Erstaunen fest, dass in der Formulierung des Gesetzes teilweise weiterhin mit binären Geschlechterkategorien gearbeitet wird, obwohl das Gesetz explizit zum Ziel hat, eine geschlechtliche und sexuelle Vielfalt anzuerkennen. Dies sollte nicht nur in der Interpretation, sondern auch im Text sichtbar gemacht werden. Entsprechend fordern die GRÜNEN Basel-Stadt, dass im Gesetz durchgehend und konsequent eine geschlechterinklusive und nicht-binäre Schreibweise verwendet wird, dass also von «Schreiber*innen» statt von «Schreiberinnen und Schreibern» gesprochen wird, um das Spektrum der geschlechtlichen Vielfalt sichtbar zu machen. Wir sind uns dabei bewusst, dass eine solche Schreibweise für Gesetzestexte unüblich ist und etwa auch nicht der Haltung des Bundes entspricht. Gerade deshalb sehen wir darin eine Chance für Basel-Stadt, mit dem neuen kantonalen Gleichstellungsgesetz tatsächlich zukunftsweisend zu sein und ein Zeichen zu setzen gerade auch für zukünftige Revisionen des nationalen Gleichstellungsgesetzes, das weiterhin von einem binären Verständnis von Geschlecht ausgeht. Wenn es um die paritätische und diverse Besetzung der Schlichtungsstelle sowie weiterer Aufsichtsgremien geht, schlagen wir vor, von einer «ausgewogenen und diversen Vertretung der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt» zu sprechen. In dieser Formulierung sehen wir auch den bisherigen Anspruch gewahrt, das cis-geschlechtliche Männer und Frauen zu paritätischen Teilen vertreten sind, aber eben nicht nur.

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, ausschlaggebend ist aber die zukünftige Umsetzung

Das revidierte Gleichstellungsgesetz, das eine Grundlage zur Bekämpfung jeglicher Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung und zur Verwirklichung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung liefern will, ist ein wichtiger, richtiger und zeitgemässer Schritt für den Kanton Basel-Stadt und soll durch seine Umsetzung wegweisend werden für den Bund und andere Kantone. Damit diese gelingt und das Gesetz seinen Zweck und Auftrag erfüllt, bringen die GRÜNEN Basel-Stadt folgende Forderungen zur Umsetzung in die Vernehmlassung ein:

  • Verbindliche Verankerung der Gleichstellung als Querschnittthema in allen Departementen durch Aktionspläne, Monitoring und Verantwortliche: Für alle Departemente sollen in Aktionsplänen der Regierung konkrete, detaillierte Massnahmenkataloge definiert werden. Hier können die Aktionspläne der Stadt Bern als Beispiel dienen. Die Umsetzung der Massnahmen soll regelmässig überprüft und in Form von öffentlichen Berichten durch die Regierung zugänglich gemacht werden. Jedes Departement soll zudem eine zuständige Person/Einheit bestimmen, welche die Problemstellungen und Massnahmen des jeweiligen Departements in regelmässigen Abständen mit der Fachstelle des Präsidialdepartements bespricht. Verantwortlich sind aber die Departementsvorsteher*innen.
  • Die kantonale Verwaltung als vorbildliche Arbeitgeberin: Die Verwirklichung der Gleichstellung ist nicht nur eine Aufgabe nach aussen, im Sinne einer Sensibilisierung der Bevölkerung, sondern auch eine Aufgabe, die innerhalb der Verwaltung konsequent umgesetzt werden muss. Die GRÜNEN Basel-Stadt fordern deshalb die Einführung eines umfassenden Diversity Managements als Personalstrategie in allen Departementen.
  • Aufstockung der finanziellen Ressourcen der Fachstelle: Um der komplexen Aufgabe der Verwirklichung der Gleichstellung gerecht zu werden, braucht es genügend finanzielle Mittel. Die GRÜNEN Basel-Stadt sind skeptisch, dass die Schaffung einer 50%-Stelle in der bestehenden Fachstelle ausreichend sein wird, auch wenn wir die Schaffung einer zusätzlichen Stelle begrüssen. Neben der Aufstockung der Stellenprozente sehen wir ausserdem eine intensivierte Zusammenarbeit der Fachstelle mit den anderen Departementen, mit der Gleichstellungskommission sowie mit zivilgesellschaftlichen Organisationen als entscheidend an. Auch hierfür erachten wir den Einsatz von ausreichenden finanziellen Mitteln als fundamental und unverzichtbar.
  • Stärkung der Gleichstellungskommission als beratendes Fachgremium: Die vom Regierungsrat eingesetzte Gleichstellungskommission soll die Regierung und die Fachstelle in der Definition und Weiterentwicklung der Themen der Gleichstellung und der Diskriminierungsprävention unter Berücksichtigung intersektionaler Überlegungen beraten. Die Kommission soll zudem das Monitoring der Aktionspläne entgegennehmen und eine öffentliche Stellungnahme verfassen, die vom Regierungsrat zur Kenntnis genommen wird. Für diese beratenden und berichtenden Aufgaben der Kommission sind finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. In der Gleichstellungskommission sind Expert*innen aus Zivilgesellschaft, Forschung/Wissenschaft und weiteren Fachorganisationen vertreten. Darüber hinaus soll die Kommission durch ihre Zusammensetzung die Vielfalt der Geschlechter und sexuellen Orientierungen divers und ausgewogen abbilden.
  • Vernetzung der Fachstelle, aktive Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einbezug wissenschaftlicher Expertise: Durch die Vernetzung mit anderen Gleichstellungsfachstellen, mit Privaten und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie mit Expert*innen auf Wissenschaft und Forschung stellt die Fachstelle einen Transfer von Wissen und bewährter Gleichstellungspraxis sicher und erarbeitet zeitgemässe Angebote zur Sensibilisierung, Prävention, Beratung und Information, sowohl für die Departemente wie auch die Öffentlichkeit. Auch hier gilt es, jederzeit intersektionale Zusammenhänge im Blick zu behalten, also die Verstärkung oder Veränderung von Diskriminierungen aufgrund von Herkunft, sozialem Milieu, Behinderung oder Rassifizierung. Die Fachstelle dient zudem als zentrale Anlaufstelle, die koordiniert, weiterverweist und Aufträge an externe Organisationen vergeben kann. Damit die Fachstelle diese Aufgaben wahrnehmen kann, müssen ausreichend Mittel bereitgestellt werden, auch für die Vergabe von Beratungs-, Präventions- und Sensibilisierungsaufträgen an externe zivilgesellschaftliche Organisationen.

Verankerung der Gleichstellung in der Verfassung

Was in der jetzigen Vorlage leider völlig fehlt, ist eine Änderung der Kantonsverfassung. Der aktuelle Paragraph 9 lautet Gleichstellung von Frau und Mann, Artikel 1 lautet: «Frau und Mann sind gleichberechtigt.» Eine Revision des Gleichstellungsgesetzes ohne eine gleichzeitige Revision des vorgebenden Verfassungsartikels scheint wenig durchdacht. Entsprechend beantragen die GRÜNEN Basel-Stadt, dass im Zuge der Revision des Gleichstellungsgesetzes auch die Verfassung wie folgt angepasst wird:

§9 Gleichstellung der Geschlechter

1Alle Menschen sind unabhängig von ihrem Geschlecht gleichberechtigt.

Absatz 2 Keine Änderung

3Kanton und Gemeinden fördern die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen. Sie wirken darauf hin, dass öffentliche Aufgaben gleichberechtigt und divers wahrgenommen werden.

Die GRÜNEN Basel-Stadt werden diesen Prozess der Umsetzung des revidierten Gleichstellungsgesetzes in den nächsten Jahren genau beobachten, weiter mitgestalten und vorantreiben. Es ist Zeit, dass wir in der Verwirklichung der Gleichstellung und der Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und/oder der sexuellen Orientierung endlich einen grossen Schritt weiterkommen.