Gemeinsame Medienmitteilung von BastA!, GRÜNE, Grünliberale und SP

Der Kanton Basel-Stadt nahm 2017 mit dem Energiegesetz eine Vorreiterrolle hinsichtlich den Vorgaben betreffend Energie im Betrieb ein; nun soll diese Vorreiterrolle auf den Energieverbrauch in Produktion und Bau sowie den Umgang mit grauer Energie ausgeweitet werden.

Der Grosse Rat hat Anfang 2019 den Klimanotstand ausgerufen. Dieses Jahr wird die Initiative Basel 2030 zur Abstimmung kommen. Die Regierung hat sich mit einem Gegenvorschlag auf die Zielsetzung Netto-Null 2040 festgelegt. Die Spezialkommission Klima des Grossen Rats hat Ende 2021 ihren Schlussbericht vorgelegt. Dieser hält fest, dass der Kanton Basel-Stadt auch den Verbrauch grauer Energie im Bausektor stark reduzieren muss. Bisher seien nur die Betriebsemissionen geregelt (Dämmwerte, Heizung, etc.), nicht aber die Erstellungsemissionen (Gebäudeerstellung, Baustoffproduktion und -transport).
Angestossen durch die Arbeit der Spezialkommission Klimaschutz haben sich die Parteien BastA!, Grüne, Grünliberale und SP zur gemeinsamen Arbeit an Vorstössen zur Reduktion der grauen Energie im Bausektor zusammengefunden. Sie reichen am nächsten Grossratsmittwoch gemeinsam folgende Vorstösse ein:

  • Motion Tonja Zürcher und Konsorten betreffend graue Energie bei Baugesuchen berücksichtigen: Für Neubauten und grosse Umbauten soll eine Treibhausgasbilanzierung eingefordert sowie auf die Klimazielsetzung abgestimmte Grenzwerte festgesetzt werden.
  • Motion Patrizia Bernasconi und Konsorten betreffend gesetzliche Grundlage für Klimaverträglichkeit in Bebauungsplänen: Der Katalog im §101 des Bau- und Planungsgesetzes über die Bebauungspläne soll ergänzt werden, sodass in Bebauungsplänen Vorgaben betreffend der Klimaverträglichkeit der Bebauung und Umgebungsgestaltung festgesetzt werden können.
  • Anzug Salome Bessenich und Konsorten betreffend Strategie Netto-Null in der Basler Bauwirtschaft: In einer umfassenden Strategie soll die Regierung das Vorgehen zur Erreichung von Netto-Null darlegen, sowohl in der Rolle des Kantons als Bauherr, als Planungsbehörde sowie als Bewilligungsbehörde.
  • Anzug Lea Wirz und Konsorten betreffend Sicherstellung der Möglichkeit zur Weiterverwendung bestehender Bau­substanz während allen Planungsphasen: Der Kanton soll bei allen Wettbewerben und Ausschreibung die Weiternutzung von Gebäuden, Bauteilen und Baustoffen prüfen. Bei langfristigen Planungen sollen zudem Nutzungstausch und -änderungen geprüft werden.
  • Anzug David Wüst-Rudin und Konsorten betreffend Sicherstellung einer Kompetenz- und Beratungsstelle für klimafreundliches Bauen: Die Verwaltung soll in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und Wissenschaft eine Kompetenz- und Beratungsstelle aufbauen, die Bauherrschaften beim nachhaltigen und klimaneutralen Bauen berät und unterstützt.
  • Bereits eingereicht: Schriftliche Anfrage Alexandra Dill betreffend Re-Use und Baustoffkreisläufe für klimafreundlicheres Bauen: In einem umfassenden Fragekatalog wird die Regierung zu ihrem aktuellen Umgang mit Re-Use und den Fördermöglichkeiten von Baustoffkreisläufen bei kantonseigenen Gebäuden