Ein Bedrohungsmanagement im Bereich der Gewaltprävention ist wichtig und wird von den Grünen Basel-Stadt grundsätzlich begrüsst. Dank Rot-Grün konnten einige Verbesserungen zum regierungsrätlichen Ratschlag erreicht werden.  Die  Grundrechtsproblematik ist aber noch nicht gelöst.
Die Grünen Basel-Stadt sehen im heute verabschiedeten Gesetz ein wichtiges und richtiges  Instrument, um Gefährdungssituationen zu erkennen und zu deeskalieren. So wie es auch zum Beispiel die Istanbul-Konvention im Bereich der Gewalt an Frauen fordert. Leider weist das vom Grossen Rat verabschiedete Bedrohungsmanagement aber nach wie vor Mängel auf. Es schafft die Möglichkeit für Überwachungsmassnahmen, welche die Grundrechte beschneiden, obwohl als Gefährder*in eingestufte Personen kein Delikt ausgeübt haben. Dies ist ein Schritt, um die Gewaltbereitschaft von Personen immer frühzeitiger zu beurteilen. Bereits bei einer unbedarften Äusserung in einer Stresssituation, verbunden mit aktenkundigen finanziellen Problemen kann das Bedrohungsmanagement greifen. Der Einsatz von Algorithmen, um die Wahrscheinlichkeit eines Gewaltaktes einzustufen, erhöht die Gefahr, dass Merkmale wie sozialer Status oder Herkunft eine zu starke Gewichtung erfahren und Personen einer bestimmten Gruppe besonders treffen.
Rechtsschutz dank Rot-Grün
Den Behörden stehen beim Bedrohungsmanagement sehr weitreichende Datenerhebungs- und Austauschbefugnisse zu. Dabei ist problematisch, dass die Fachstelle auch mit Dritten Daten austauschen kann, so etwa mit Behörden und Privaten im In- und Ausland. Damit haben möglicherweise zu Unrecht als Gefährder*in eingestufte Personen mit negativen Konsequenzen zu rechnen. Auch ist eine Weitergabe der Daten an das Fedpol möglich, das seinerseits polizeiliche Massnahmen zur Terrorbekämpfung gegen die Person erheben kann. Werden die Daten im sozialen Umfeld des Gefährders erhoben oder erhält das Umfeld Kenntnis von der Einstufung als Gefährder*in, ist dies besonders problematisch. Dank des rot -grünen Lagers wurde nun ein Rechtsschutz installiert.
Ungenügende Aufsicht
Die Grünen Basel-Stadt unterstützen den angenommenen Kompromiss der GLP, welcher dem Datenschutzbeauftragten besondere Aufsichtskompetenzen über das KBM gibt. Den Antrag von Rot-Grün auf eine eigenständige Aufsichtsstelle mit weiteren Kontrollmöglichkeiten und ausreichenden Ressourcen wurden leider abgelehnt. Insbesondere der Einsatz von algorithmischen Tools muss auf ihre Zweckmässigkeit und Angemessenheit überprüft werden. Es wird sich zeigen, ob der Datenschutzbeauftragte hier seine Aufsicht wahrnehmen kann.
Weitere Anträge von Rot-Grün zu einer Einschränkung des Bedrohungsmanagements auf den Bereich der häuslichen Gewalt und der Installierung einer klaren Aufsicht über die Datensammlung, welche neu Gefährder*innen führt, wurden von der bürgerlichen Mehrheit im Rat leider abgelehnt. Die Grünen Basel-Stadt werden deshalb die Umsetzung dieses Gesetzes kritisch im Auge behalten.