Der Bürgerrat (BR) der Bürgergemeinde Basel hat dem Bürgergemeinderat (BGR) mit Datum vom 16. November 2022 den «Bericht Nr. 2228 zur Klimaschutzstrategie 2022 der BG Basel» vorgelegt. Hintergrund war ein Auftrag des Grünen Bündnisses vom 9. August 2019, gemäss dem der Bürgerrat eine Strategie ausarbeiten sollte, um die CO2-Emissionen des Liegenschaftsportfolios der Bürgergemeinde inklusive der neu hinzugekommenen  Alterswohnungen des Bürgerspitals möglichst rasch und sozialverträglich auf Netto-Null abzusenken, spätestens aber bis 2050 (entsprechend den eingegangenen Verpflichtungen des Pariser Abkommens). In der Stellungnahme des Bürgerrats vom 8. September 2020 wurde eine Konzentration auf den Liegenschaftsbereich als zu wenig aussagekräftig erachtet und stattdessen die Betrachtung des gesamten CO2-Fussabdrucks der BG Basel präsentiert. Am 8. Dezember 2020 erfolgte dazu der finale Auftrag des Bürgergemeinderats.

Der entsprechende Bericht Nr. 2228 wurde zur Sitzung des Bürgergemeinderats vom 13. Dezember 2022 vorgelegt und dem Bürgergemeinderat als Beschlussfassung beantragt: «Der vorliegende Bericht wird zur Kenntnis genommen.» Auf den Antrag aus dem Bürgergemeinderat, eine Spezialkommission einzusetzen und dieser den Bericht zu überweisen – allenfalls könnte der Bericht auch der Aufsichtskommission zur Vorberatung überwiesen werden – wurde aus formalrechtlichen Gründen nicht eingegangen; er wurde aber als Auftrag entgegengenommen und für die Sitzung vom 21. März 2023 traktandiert. Dieser Auftrag wurde jedoch auch an dieser Sitzung nicht behandelt, da er zwischenzeitlich stillschweigend zurückgezogen worden war.

Vor diesem Hintergrund wurde der Bericht zur Klimaschutzstrategie des BR bisher vom Bürgergemeinderat nicht inhaltlich diskutiert, obwohl aus der Sicht von Mitgliedern des Bürgergemeinderats erheblicher Diskussionsbedarf besteht, der in der Sitzung vom 13. Dezember 2022 auch angemeldet worden war.

Diskussionsbedarf und Fragestellungen

Grundsätzlich ist sehr begrüssenswert, dass jetzt der im Dezember 2020 zugesagte Bericht zur Klimaschutzstrategie der Bürgergemeinde vereinbarungsgemäss vorgelegt wurde. Die Bestandsaufnahme der CO2-Emissionen für das Jahr 2019 bildet eine gute Basis für die Klimaschutzstrategie; zu bedauern ist allerdings, dass die CO2-Bilanz, die für das Bürgerspital Basel auch für das Jahr 2016 vorliegt, nicht für die gesamte Bürgergemeinde für dieses Jahr 2016 rekonstruiert wurde. Dann wäre bereits eine gute Basis der Vergangenheitsentwicklung verfügbar gewesen, in der die CO2-Emissionen des Bürgerspitals immerhin noch um gut 7 % angestiegen sind! So muss man auf die Dokumentation der Basisentwicklungen jetzt noch bis zum Jahr 2023 warten, wenn der Entwicklungszeitraum 2019 – 2022 dokumentiert sein wird. Insofern ist das Prozedere etwas schwerfällig.

Zum «Vorgehen» erscheint selbstverständlich, dass die Handlungsfelder und Massnahmen auf das in der Bürgergemeinde Mögliche auszurichten sind. Genauso selbstverständlich ist aber auch, dass sich die Ziele der Bürgergemeinde in das für den Kanton Basel-Stadt vorliegende Stadtklimakonzept (vom Juli 2021) sowie in das mit dem Volksbeschluss vom 27.11.2022 beschlossene «Netto-Null-Ziel bis 2037» (gemäss Klimagerechtigkeitsinitiative) einpassen müssen. Auf diese Ziele sind auch die Strategien und einzelnen Massnahmen der Bürgergemeinde Basel auszurichten.

Die im Bericht des Bürgerrats vom November 2022 dokumentierten Ziele und Massnahmen erscheinen vor dem geschilderten Hintergrund sehr bescheiden; sie orientieren sich vor allem an dem vergleichsweise einfach Machbaren, also an einer Substitution der Energieträger sowie an technischen und baulichen Möglichkeiten der CO2-Einsparung. Dies entspricht eher einem Minimalkonzept als einer nettonull-orientierten CO2-Reduktionsstrategie. Verhaltensänderungen werden kaum in Betracht gezogen; die angedachten Massnahmen hierzu beschränken sich auf Apelle bzw. «Sensibilisierungs-Kampagnen».

Daraus lässt sich folgern: Eine Reduktion der CO2-Emissionen der Bürgergemeinde von 8’888 t CO2-Aequivalenten im Jahr 2019 auf 5’894 t CO2-Aequivafente im Jahr 2040 (= -34 %) ist in Anbetracht der übergeordneten Zielsetzungen der Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt deutlich zu wenig. Die CO2-Reduktionsziele müssen deutlich verschärft und die Massnahmen darauf angepasst werden. Die Klimaschutzstrategie der Bürgergemeinde Basel muss von einem Konzept des einfach Möglichen zu einem Konzept des dringend Nötigen werden – davon ist die jetzt vom Bürgerrat vorgelegte «Klimaschutzstrategie 2022 der Bürgergemeinde Basel» weit entfernt.

Hinsichtlich der Behandlung und Weiterentwicklung der Klimaschutzstrategie der Bürgergemeinde stellen sich damit insbesondere die folgenden Fragen:

  • Inwiefern ist die «Klimaschutzstrategie der Bürgergemeinde Basel» gemäss Bericht Nr. 2228 der Bürgergemeinde Basel vom 16. November 2022 mit vergleichbaren Konzepten des Kantons Basel-Stadt, dem «übereinkommen von Paris» aus dem Jahr 2015 und sonstigen aktuellen nationalen und internationalen Konzepten abgestimmt?
  • Sieht der Bürgerrat die Notwendigkeit und ggf. Möglichkeit, die «Klimaschutzstrategie der Bürgergemeinde Basel» auf ambitioniertere Ziele, als sie dort genannt sind, auszurichten?
  • Inwiefern kann der Bürgergemeinderat der Bürgergemeinde Basel in die Formulierung und Überprüfung der Klimaschutzstrategie der Bürgergemeinde Basel eingebunden sein?
  • Hält der Bürgerrat eine Diskussion der Klimaschutzstrategie der Bürgergemeinde Basel für möglich und/oder notwendig und/oder empfehlenswert? Kann und soll für dieses zentrale Anliegen der Bürgergemeinde eine «Spezialkommission» gebildet werden?

Auftrag

Gestützt auf diese Fragestellungen, beantragen die Unterzeichnenden dem Bürgergemeinderat folgende Beschlussfassung:

  1. Der Bürgerrat wird beauftragt, zu überprüfen und zu berichten, inwieweit die «Klimaschutzstrategie 2022 der Bürgergemeinde Basel» mit vergleichbaren Konzepten des Kantons Basel-Stadt, dem «übereinkommen von Paris» aus dem Jahr 2015 und sonstigen aktuellen nationalen und internationalen
    Konzepten abgestimmt ist.
  2. Der Bürgerrat wird beauftragt, den Bürgergemeinderat der Bürgergemeinde Basel in die Formulierung und Überprüfung der Klimaschutzstrategie der Bürgergemeinde Basel einzubinden und einen Vorschlag zu unterbreiten, wie dies sichergestellt werden und dazu eine «Spezialkommission» gemäss
    § 38 der Geschäftsordnung des Bürgergemeinderates der Stadt Basel eingerichtet werden kann

Stefan Rommerskirchen

Bürgergemeinderat