Am 9. Mai werden die Gerichtspräsidien der basel-städtischen Gerichte neu gewählt. Wir treten zusammen mit der SP zu den Wahlen an. Unser politisches System kennt eine Gewaltenteilung zwischen Parlament, Regierung und Gerichten. Das Parlament beschliesst die Gesetze, die Regierung wendet sie an und die Gerichte sprechen darüber Recht.
Die sechs Kandidatinnen und Kandidaten der SP Basel-Stadt und der Grünen Basel-Stadt sind menschlich und juristisch bestens qualifiziert, um eine unabhängige Rechtsprechung zu garantieren. Sie bringen als bisherige Gerichtspräsident*innen eine langjährige Erfahrung mit oder sind mit dem Rechtsgebiet aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit sehr gut vertraut. Sie stehen für eine menschliche, unabhängige und erfahrene Rechtsprechung. Darum empfehlen wir sie alle zur Wahl.
Wahl am FU-Gericht
Das FU-Gericht beurteilt einerseits Beschwerden von Menschen, die sich gegen ihre fürsorgerische Unterbringung durch die KESB oder die Abteilung Sozialmedizin der Gesundheitsdienste wehren. Andererseits entscheidet sie auch über Beschwerden von Menschen, die ihre Nicht-Entlassung aus einer Einrichtung, ihre dortige Behandlung oder ihre Einschränkung der Bewegungsfreiheit anfechten. Für uns kandidiert Elisabeth Joller (zur Webseite).
„Die Gratwanderung zwischen notwendiger Hilfe für verletzliche Personen und unverhältnismässigen Eingriffen in die
persönliche Freiheit ist eine Herausforderung, der ich mich gerne stellen möchte.“
1985, Advokatin, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Föderalismus der Universität Freiburg, in fester Partnerschaft lebend
Vorstandsmitglied Demokratische Jurist*innen Basel, Mitglied Juristinnen Schweiz, Verein FRI (Institut für feministische Rechtswissenschaft und Gender Law), SAC, Pro Velo
Hobbies: Laufen, Touren mit dem Rennrad und Gravelbike, Wandern und Trekking, Skitouren – sprich draussen in Bewegung sein!
Wahl am Strafgericht
Vor das Strafgericht gelangt eine erwachsene Person, wenn sie angeschuldigt wird, im Kanton Basel-Stadt eine Straftat begangen zu haben. Die Richterinnen und Richter müssen aufgrund der Beweislage beurteilen, ob sich eine Person schuldig gemacht hat und eine angemessene Strafe aussprechen. Für uns kandidiert neben René Ernst und Mehmat Sigirci (beide SP) als bisherige Kathrin Giovannone.
„Wer Gesetze verletzt, gerät mit der Gesellschaft in Konflikt. Es ist die Aufgabe der Strafgerichte, Individuum und Gesellschaft wieder miteinander zu versöhnen.“
1961, lic.phil. I, lic.iur., Advokatin, Strafgerichtspräsidentin, Berufungsrichterin am Bundesstrafgericht in Bellinzona
Mitglied Kriminalistische Gesellschaft, WWF, Pro Natura, VCS
Hobbies: Musizieren, Erlernen von Fremdsprachen, Wandern, Velofahren und Kochen für Gäste
Zusammen wählen mit:
Wahl am Appellationsgericht
Vor das Appellationsgericht gelangt, wer mit einem Entscheid eines anderen Gerichts auf Kantonsebene nicht einverstanden ist oder wer einen Rekurs- oder Beschwerdeentscheid einer Verwaltungsbehörde anfechten will. Deshalb hat das Appellationsgericht eine besondere Verantwortung. Seine Entscheide sind nur noch vor Bundesgericht anfechtbar. Für uns kandidieren Christian Hoehnen und Stephan Wullschleger (beide SP).
Appellationsgericht
Infos zur Person
Mandate
- Gerichtspräsident Appellationsgericht
- Bürgergemeinderat
Zivilgericht
Infos zur Person
Mandate
- Gerichtspräsidentin Zivilgericht
Sozialversicherungsgericht
Infos zur Person
Mandate
- Richterin Sozialversicherungsgericht
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