Der Kulturvertrag sichert Leuchtturmprojekte mit regionaler, nationaler und internationaler Ausstrahlung auf die nächsten Jahre hinaus und trägt gleichzeitig der Kulturförderung auf dem Land Rechnung. Die paritätische Projektförderung mittels Fachausschüssen ist ein gelungener Kompromiss.
Grundsätzlich begrüssen die Grünen Basel-Stadt und Baselland die Zusammenarbeit der beiden Kantone im Bereich Kultur, da nur mit einem gemeinsamen Engagement der Rang als international anerkannte Kulturstadt ermöglicht wird.
Kritisch äussern sich die Grünen zum Betrag von CHF 9.6 Millionen, der ab 2022 zugunsten der kulturellen Zentrumsleistungen in den Stadtkanton fliessen soll. Der Betrag fusst nicht mehr auf dem steuerbaren Einkommen der BaselbieterInnen (1%) und steht auch nicht direkt in Relation zu den Besucherzahlen.
Die im Vertrag gewählte Hybridlösung zwischen einem reinem Kulturlastenausgleich und einer aktiven und paritätischen Projektförderung mittels Fachausschüssen ist ein gelungener Kompromiss. Es ist positiv zu bewerten, dass die Zentrumslasten damit wieder anerkannt werden und einzelne Projekte gemeinsam unterstützt werden. Jedoch erbringt Basel-Stadt weitere Zentrumsleistungen, welche nicht abgegolten werden und von denen BaselbieterInnen und vor allem auch Baselbieter Schulklassen profitieren.
Im Zusammenhang mit der Projekt- und Produktionsförderung im Kanton Basel-Landschaft sind wir erfreut über die geplante Einbindung der Gemeinden in die Kulturpolitik des Kantons sowie die verstärkte Koordination.

Stellungnahme zur Vernehmlassung über den Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag)

Die Grüne Partei Baselland und Basel-Stadt danken den beiden Regierungsräten aus Stadt und Landschaft für die Gelegenheit, zum Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die Abgeltung kultureller Zentrumsleistungen (Kulturvertrag) Stellung nehmen zu können. Grundsätzlich begrüssen die Grünen Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Zusammenarbeit der beiden Kantone im Bereich Kultur, da nur mit einem gemeinsamen Engagement der Rang als international anerkannte Kulturstadt ermöglicht wird.
Durch den Sparkurs des Kantons Basel-Landschaft waren die letzten Jahre geprägt von Unsicherheit und Existenzängsten. Mit dem vorliegenden Vertrag wird diesem Kapitel endlich ein Ende gesetzt, die Existenz der 17 begünstigten Institutionen wird gesichert und die Planungssicherheit ist gewährleistet.
Weiter ist zu begrüssen, dass mit dem neuen Modell einerseits die Zuständigkeiten zwischen Baselland und Basel-Stadt und andererseits die Ansprechpartner für die jeweiligen Häuser klarer definiert sind. Mit der Entflechtung der Zuständigkeiten und der transparenten Mittelverteilung werden wichtige Eckpfeiler für eine zukunftsorientierte Kulturpartnerschaft gesteckt.
Dass die bikantonalen Fachausschüsse ab 2022 vollständig paritätisch ausgestaltet werden, ist ebenso zu begrüssen. Dies bindet Basel-Landschaft nicht nur aktiv ein, sondern schafft auch Verantwortung.
Kritisch äussern wir uns zum Betrag von CHF 9.6 Millionen., der ab 2022 zugunsten der kulturellen Zentrumsleistungen in den Stadtkanton fliessen sollen. Der Betrag wird der Teuerung angepasst, fusst aber nicht mehr wie bisher auf dem steuerbaren Einkommen der BaselbieterInnen (1%).

Einbindung der Gemeinden wichtig

Im Zusammenhang mit der Projekt- und Produktionsförderung im Kanton Basel-Landschaft sind wir erfreut über die geplante Einbindung der Gemeinden in die Kulturpolitik des Kantons sowie die verstärkte Koordination. Als positiv werten wir, dass die Vertiefung des Themas „Förderung regionaler Kultur“ im Rahmen des VAGS-Projektes in der Vorlage Aufnahme gefunden hat. Wir erachten dies als gute Grundlage für eine zukünftig verstärkte Zusammenarbeit und Koordination im Bereich des (gesetzlich verankerten) Auftrags der Kulturförderung.

Grundlage für weitere Entwicklung

Die im Vertrag gewählte Hybridlösung zwischen einem reinem Kulturlastenausgleich wie in Zürich und einer aktiven Beteiligung mit Einsitz in Fachausschüssen ist ein gelungener Kompromiss. Dabei ist es positiv zu bewerten, dass die Zentrumslasten damit wieder anerkannt und finanziell entschädigt werden. Jedoch bleibt festzuhalten, dass Basel-Stadt zum Beispiel mit seinen staatlichen Museen weitere Zentrumsleistungen erbringt, welche nicht abgegolten werden und von dem auch beispielsweise Baselbieter Schulklassen profitieren. Nicht zuletzt schafft Basel-Stadt mit seiner momentanen Kulturpolitik neben den Besucherzahlen auch immaterielle Werte:

  • Basel ist seit Jahren auf der internationalen Kulturagenda, zu denken ist etwa an die gefeierte Produktion Woyzeck des Theater Basels.
  • Mit den zahlreichen Institutionen und Organisationen bietet Basel auch ein ideales Netzwerk für KünstlerInnen und Kunstinteressierte aus allen Bereichen.
  • Und nicht zuletzt steigert diese rege Kulturtätigkeit von internationalem Rang die Standortattraktivität der ganzen Region und schafft damit Wertschöpfung in beiden Kantonen.

In diesem Sinne sind die Regierungen und insbesondere die Landschaftliche angehalten, die Kulturpartnerschaft weiterzuentwickeln und auch im Dialog die Finanzierung der vorigen Leistungen durch die Basler Kulturinstitutionen angemessen zu honorieren.

Fazit

Mit dem vorliegenden Kulturvertrag soll einerseits das Bestehen der bisher begünstigten Institutionen im Kanton Basel-Stadt gesichert werden. Anderseits zeigt die Vorlage einen Weg auf, wie die Baselbieter Gemeinden stärker als bisher in die Kulturpolitik des Kantons eingebunden werden können. Mit dem geplanten «Tag der lebendigen Traditionen» wird die Kulturförderung stärker für Traditionen, Brauchtum und das Vereinswesen geöffnet, das den Menschen in den Gemeinden am Herzen liegt.
Mit der Vorlage gelingt es, die Leuchtturmprojekte mit regionaler, nationaler und internationaler Ausstrahlung auf die nächsten Jahre hinaus zu sichern und gleichzeitig den vielseitig eingebrachten Wunsch der Kulturförderung auf dem Land Rechnung zu tragen.