Die PUK Biozentrum weist mit ihrem Bericht zum Neubau Biozentrum nach, dass die Regierungen beider Basel und insbesondere die zuständigen Regierungsräte deutliche Kompetenzüberschreitungen begangen und unsaubere Arbeit geleistet haben. Die zuständigen Regierungsratsmitglieder haben bewusst die Entscheidungshoheit der Parlamente beschnitten und die Universität dazu gezwungen, die Folgekosten zu tragen. Dabei haben die Regierungen Versprechen gemacht, welche eigentlich in der Kompetenz der Parlamente wären.

Bau und Planung des Biozentrums kosteten rund 100 Millionen mehr als erwartet. Dies ist auf eine fehlende Aufsicht, auf unkoordinierte Sparrunden, Planungen und Ausführungen zurückzuführen, was die PUK in ihrem Bericht nachweist. Die Kosten dürfen gemäss dem Grossratsbeschluss von 2013 nicht auf die Universität abgerollt werden. Das GAB fordert die Regierung nun dazu auf, gemeinsam mit der Regierung in Baselland die entsprechenden Beschlüsse dem Grossen Rat und dem Landrat vorzulegen. 

Aufsichts- und Sorgfaltspflicht verletzt – GAB fordert rechtliche Aufarbeitung

Entgegen den Behauptungen der Regierung heute in der Grossratsdebatte, zeigt der PUK Bericht klar, dass gravierende Führungsfehler begangen wurden und die Projektaufsicht ungenügend ausgeführt wurde. Die Belege der PUK dazu sind umfassend.

Das GAB geht davon aus, dass es auch im Interesse der Regierungen ist, hier nicht nur politisch, sondern auch rechtlich Klärung zu erhalten, denn aufgrund des PUK-Berichts sieht das GAB keine rechtliche Grundlage für die Vorfinanzierung durch die Universität. „Dies schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die demokratischen Institutionen. Das GAB erwartet von der Regierung, dass sie das Vertrauen wieder herstellt und dazu eine ausserordentliche Staatsanwaltschaft beauftragt wird“ sagt Oliver Thommen.