Der Grosse Rat verabschiedet einen Kompromiss zur Förderung der Gleichstellung im Kanton. Er anerkennt damit die gelebte geschlechtliche und sexuelle Vielfalt in der Bevölkerung.
Fleur Weibel, Grossrätin

Die intensiven Debatten im Rahmen der über einjährigen Behandlung des Gesetzes haben gezeigt, dass die Verwirklichung der Gleichstellung und die Bekämpfung von Diskriminierungen viele Menschen im Kanton am Herzen liegt. Das Gesetz geht auf einen Vorstoss der GRÜNEN Basel-Stadt zurück, mit dem sie die Gleichstellung von Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung forderten.

Das Gesetz verankert den Gleichstellungsauftrag verbindlich als Querschnittsaufgabe für alle Departemente und definiert Instrumente zur Durchführung und Überprüfung der Gleichstellungsmassnahmen. Schliesslich wird der bisherige Auftrag zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern uneingeschränkt beibehalten und durch den Auftrag erweitert, neu auch die Gleichstellung von LGBTIQ Personen zu fördern.

Die Fachstelle kann nun die Verwaltung und Private nicht nur zur Gleichstellung von Frauen und Männern, sondern auch bezüglich Fragen rund um Themen der geschlechtlichen Vielfalt und der sexuellen Orientierung beraten. Solche potentiellen Interessenskonflikte bestehen bereits heute. Mit dem neuen Gesetz können im jeweiligen Einzelfall mithilfe von fachlicher Expertise Lösungen gefunden werden.

Gleichstellungsauftrag für Mann und Frau besteht fort

Die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags ist verhältnismässig, von öffentlichem Interesse und sie ist auch verfassungsrechtlich zulässig. Der Verfassungsauftrag zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann in allen Lebensbereichen besteht uneingeschränkt fort. Diese Weiterführung ist auch dringend notwendig: Es besteht weiterhin grosser Handlungsbedarf sowohl bei der sexualisierten und häuslichen Gewalt gegen Frauen oder bei der massiven ökonomischen Ungleichheit zwischen Frauen und Männern, die nicht zuletzt aus der ungleichen Verteilung von Sorge-Arbeit und konkret aus den Folgen der Mutterschaft resultiert.