Grosser Rat versenkt undemokratische Sperrklausel
Die Wiedereinführung der Sperrklausel schwächt die ausgewogene Vertretung der Stimmbevölkerung. Kleinstparteien tragen zu einer Stärkung der Demokratie bei.
Die Stimmberechtigten haben sich 2017 entschieden, die Sperrklausel für den Grossen Rat abzuschaffen. Seither gilt in den Wahlkreisen (ausser Riehen und Bettingen) nur noch ein natürliches Quorum von zwei bis vier Prozent. Die GRÜNEN Basel-Stadt begrüssen es, dass damit auch Kleinstparteien die Möglichkeit haben, Sitze im Grossen Rat zu erhalten. Dies bildet den Willen der Stimmberechtigten besser ab.
Es braucht keine grossen Parteiblöcke, damit eine Regierungsbildung möglich wird, wie zum Beispiel in Deutschland.
Anreize für Fraktionsbildung bestehen genug
Die schon bei der Abstimmung zur Abschaffung der Sperrklausel aufgestellte Behauptung, dass Fraktionslose im Grossen Rat den Betrieb behindern würden, stimmt so generell nicht. In der Legislatur 2017-2021 hatte der Grosse Rat drei Fraktionslose, ohne dass dadurch der Grossratsbetrieb in irgendeiner Weise unsachgemäss gestört würde.
Zudem ist mit der Mindestgrösse für eine Fraktionsbildung auch gesichert, dass die Kommissionen funktionsfähig sind, und es wird ein Anreiz geschaffen, sich einer Fraktion anzuschliessen.