Die GRÜNEN Basel-Stadt begrüssen grundsätzlich die vom Regierungsrat vorgeschlagene Teilrevision des Wahlgesetzes. Sie sehen in der Reform einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der politischen Rechte im Kanton Basel-Stadt. Gleichzeitig fordern die GRÜNEN in mehreren Punkten Nachbesserungen, sowie die Aufnahme des Anzugs Friedl zur Fristverlängerung bei Abstimmungsterminen in die Wahlgesetzrevision.

Demokratie weiterentwickeln – politische Teilhabe ausweiten

Die GRÜNEN teilen die Einschätzung des Regierungsrats nur teilweise, dass das geltende Wahlgesetz bereits auf einem zeitgemässen Stand sei. Zwar wurde die Vorlage zur Einführung des kantonalen Stimm- und Wahlrechts für Ausländer*innen kürzlich in einer Volksabstimmung abgelehnt, doch ändert dies nichts am bestehenden Problem, dass ein grosser Teil der Wohnbevölkerung weiterhin von der politischen Teilhabe ausgeschlossen ist. Wie schon bei der Einführung des Frauenstimmrechts werden hier, mehrere Anläufe nötig sein. Die Unterstützung für eine Ausweitung der politischen Rechte ist in den letzten Jahren gewachsen, und die GRÜNEN erwarten, dass auch der Regierungsrat dieses Ziel weiterverfolgt.

Förderung von Studien und Pilotprojekten zur politischen Teilhabe

Die GRÜNEN begrüssen die geplante Einführung von § 15a des Wahlgesetzes, welche die gesetzliche Grundlage für Studien und Pilotprojekte zur Weiterentwicklung der politischen Rechte schafft. Auch die neue Regelung in § 15b zur Durchführung von Befragungen der Stimmberechtigten wird unterstützt, allerdings mit zwei wichtigen Hinweisen:

  1. Es sollen auch Meinungen von nicht stimmberechtigten Personen erhoben werden können.
  2. Die Umfragen müssen sorgfältig konzipiert sein, um den Eindruck einer Umdeutung von Abstimmungsergebnissen zu vermeiden.

Aufschlüsselung nach Quartieren bringt Chancen

Kritisch sehen die GRÜNEN die Zurückhaltung des Regierungsrats gegenüber einer detaillierteren Aufschlüsselung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen. Eine differenzierte Darstellung – etwa nach Postleitzahlen – kann die politische Repräsentation von Quartieren verbessern und die Vielfalt der Bevölkerung besser abbilden. Dies würde Parteien zudem ermöglichen, ihre Ressourcen gezielter und diverser einzusetzen.

Weitere Änderungen werden unterstützt

Die GRÜNEN unterstützen die vorgeschlagenen technischen Anpassungen und redaktionellen Korrekturen im Wahlgesetz. Dazu zählen unter anderem Änderungen bei der Bestimmung der Sitzzahlen (§ 42 Abs. 3), den Streichungsregeln (§ 49a), der Wählbarkeit von Gerichtspräsidien (§§ 64, 66, 68) sowie Regelungen zum Rücktritt gewählter Amtsträger*innen (§ 77b).

Fristverlängerung bei Abstimmmungsterminen fehlt

Unverständlich ist für die GRÜNEN, weshalb in der Vorlage kein Bezug auf den Anzug von Grossrat Harald Friedl zur Verlängerung der Frist zur Festlegung von Abstimmungen genommen wird. Sowohl der Regierungsrat als auch die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) hatten in früheren Stellungnahmen eine Vernehmlassung zu diesem Anliegen als demokratiefördernd erachtet, um Parteien mehr Zeit für Meinungsbildung und Kampagnen zu geben.

In einem Bericht vom April 2025 sprach sich die JSSK für eine moderate Verlängerung der Behandlungsfristen bei Initiativen aus, ohne den Grundsatz einer zügigen Bearbeitung zu gefährden. Die Staatskanzlei hatte in Aussicht gestellt, das Anliegen im Rahmen der laufenden Wahlgesetzrevision aufzunehmen und mit anderen Reformpunkten abzustimmen. Diese Zusage wurde nicht eingehalten: In der aktuellen Vorlage fehlt jeder Hinweis auf das Thema. Die GRÜNEN fordern, diese wichtige Anpassung nun im weiteren Gesetzgebungsprozess dringend zu ergänzen.

Forderung an den Regierungsrat

Die GRÜNEN Basel-Stadt fordern den Regierungsrat auf, die im Anzug Friedl geforderte Fristverlängerung für die Festlegung von Abstimmungen in die aktuelle Gesetzesrevision aufzunehmen. Eine vorausschauende Planung und fundierte Meinungsbildung stärken die demokratische Kultur unseres Kantons.