Zur Umsetzung des Volksentscheides braucht es nun ein rasches staatliches Handeln. Die vorberatende Umwelt-, Verkehrs, und Energiekommission hat die nun folgenden weiteren Schritte in ihrem Bericht bereits grob beschrieben. Mit einer Motion sollen die von der UVEK bereits diskutierten nächsten Schritte nun rasch angeschoben werden.

Link zur Motion

Hauptforderungen der Motion

Die Motion will, dass innert eines Jahres ein Klimaaktionsplan mit Massnahmenkatalog für die drei “Netto-Null-Sektoren” Gebäude/Energie, Industrie und Verkehr vorgelegt wird. Dieser ist mit Massnahmen in alle weiteren Sektoren wie Konsum, Ernährung, Finanzen, Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen, IT und anderen zu ergänzen. Für sämtliche Sektoren sollen Absenkpfade, Umsetzungshorizonte und Wirkungsziele aufgezeigt werden. Sämtliche Massnahmen sollen zudem sozialverträglich ausgestaltet sein.

Neue Verfassungsbestimmungen brauchen Koordination

Mit der Annahme des Gegenvorschlags hat die Stimmbevölkerung entschieden, dass der Kanton beim CO2-Ausstoss bis ins Jahr 2037 in allen Sektoren im Rahmen seiner Kompetenzen «Netto-Null» erreichen muss. Damit einhergehend wurde auch das 1,5 Grad Ziel und dementsprechendes staatliches Handeln im Klimaschutz und in der Klimaadaption in der Kantonsverfassung verankert. Um die neuen Verfassungsbestimmungen umzusetzen, braucht es eine koordinierte Massnahmenplanung mittels einer Klimastrategie mit Klimaaktionsplan.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Raffaela Hanauer, Grossrätin GRÜNE, 079 414 93 37
  • Daniel Sägesser, Grossrat SP, 078 666 50 60
  • Tobias Christ, Grossrat GLP, 076 55818 62
  • Tonja Zürcher, Grossrätin BastA!, 078 842 43 49