Mietzinsbeiträge stärken einkommensschwache Haushalte
Der Grosse Rat verbessert die Mietzinsvorlage und sorgt dafür, dass mehr Menschen von den Beiträgen profitieren können und vor Armut geschützt werden.
Der Mietzins ist einer der grössten Ausgabenposten für viele Haushalte in Basel-Stadt. Um nicht in die Armutsfalle zu geraten, sollten Haushalte nicht mehr als ein Drittel ihres Budgets dafür ausgeben müssen. Jeder fünfte Haushalt in der Schweiz muss aber die Hälfte für die Wohnkosten ausgeben. Das Mietbeitragsgesetz leistet darum einen wichtigen Beitrag zur Entlastung dieser Haushalte und zur Armutsbekämpfung im Kanton.
Grosser Rat setzt sich gegen Regierung durch
Erfreulicherweise folgte der Grosse Rat der Gesundheits- und Sozialkommission und nahm gegenüber der Vorlage des Regierungsrats einige Verbesserungen vor:
- Mit der Senkung der Karenzfrist wird unserer kleinteiligen Region und der mobileren Lebensweise der Menschen Rechnung getragen. Neuzugezogene Menschen können sich statt nach fünf bereits nach zwei Jahren anmelden.
- Die bisherigen starren Arbeitszeitgrenzen für die Berechnung des Beitrags soll dem hypothetischen Einkommen weichen. Neu können auch Menschen mit Teilzeitpensum Mietzinsbeiträge erhalten, was gerade Personen im unstetigen Tieflohnbereich entgegenkommt.
- Junge Menschen unter 25, die finanziell benachteiligt sind, sollten nicht zusätzlich diskriminiert werden. Lebensrealitäten unterscheiden sich – eine Altersgrenze als Voraussetzung für Mietzinsbeiträge ist nicht gerechtfertigt.
Bereits in der Vernehmlassung brachten die GRÜNEN Basel-Stadt ein, dass auch kinderlose Haushalte die Mietzinsbeiträge erhalten sollen. Denn das sind rund 1700 Haushalte in Basel-Stadt und mitunter auch Menschen, die trotz Arbeit mit ihrem Einkommen unter der Armutsgrenze leben.