Die GRÜNEN Basel-Stadt begrüssen die vorgeschlagene Teilrevision des Gesundheitsgesetzes, welche die Förderung der Pflege-Ausbildung verbessern will. Der Fachkräftemangel in der Pflege verschärft sich zusehends. Deswegen ist es wichtig, dass nicht nur Fördermassnahmen der Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH geplant sind, sondern auch solche zugunsten des EFZ «Fachperson Gesundheit».

Der Pflegeberuf muss gemäss Verfassungsauftrag auch attraktiver gestaltet werden. Dafür braucht es eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege, um den Berufsausstiegen und dem Fachkräftemangel zu begegnen.
Fleur Weibel, Grossrätin

Die GRÜNEN Basel-Stadt erwarten deshalb, dass der vom Grossen Rat überwiesene Anzug Weibel für eine nachhaltige Stärkung der Pflege in der kantonalen Gesundheitsversorgung (22.5244) bald umgesetzt wird.

Berufsbildung und Qualitätssicherung stärken

Genügend Berufsbildner*innen und Ausbildungsverantwortliche sind entscheidend für die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Ausbildung in den Pflege-Institutionen. Damit auch mehr solche Personen aufgebaut bzw. angestellt werden, sollen die Ausbildungsinstitutionen verpflichtet werden, dies in die jeweiligen Ausbildungskonzepte aufzunehmen. Gleichzeitig ist es aber auch unabdingbar, dass Berufsbildner*innen angemessen Zeit zur Verfügung gestellt bekommen und besser entlohnt werden. Ansonsten kann weder die nötige Quantität noch die Qualität der praktischen Ausbildung gewährleistet werden.

Der von der Regierung vorgelegte Ratschlag fokussiert auf die quantitative Steigerung der Ausbildungsplätze. Daneben muss aber auch ein Fokus auf die Qualitätssicherung in der Ausbildung und den Schutz der Lernenden gelegt werden. Auch hierfür ist es zentral, dass die Ausbildner*innen ausreichend Zeit für die Ausbildung zur Verfügung gestellt bekommen.

Stellungnahme Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG); Umsetzung des Bundesgesetzes über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege

Angesichts des immer akuter werdenden Fachkräftemangels im Bereich Pflege begrüssen die GRÜNEN Basel-Stadt den Gesetzestext grundsätzlich. Dieser wurde wie der Vernehmlassungsentwurf im Sinne des Pflegeartikels (Art. 117b Abs. 2 BV) ausgearbeitet. Wir erachten es insbesondere als zielführend, dass nicht nur Fördermassnahmen der Ausbildung von Pflegefachpersonen HF und FH geplant sind, sondern auch solche zugunsten des EFZ «Fachperson Gesundheit». Offen bleibt aber die Frage, wie der Pflegeberuf attraktiver gestaltet und damit der zweite Aspekt des Pflegeartikels (Förderung einer Pflege von hoher Qualität, Art 117b Abs.1 BV) umgesetzt werden kann. Hierfür braucht es insbesondere eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege, um den aktuell zahlreichen Berufsausstiegen und dem dadurch verschärften Fachkräftemangel zu begegnen. Die GRÜNEN Basel-Stadt verweisen deshalb auf den vom Grossen Rat überwiesenen Anzug Weibel für eine nachhaltige Stärkung der Pflege in der kantonalen Gesundheitsversorgung (22.5244) mit der Erwartung, dass neben der nun vorgesehenen Anpassung des Gesundheitsgesetzes auch zeitnah dahingehende Verbesserungen vorgenommen werden.

 

Aus Sicht der GRÜNEN Basel-Stadt gibt es jedoch darüber hinaus bezüglich folgender Punkten Klärungsbedarf:

Ausbildungspflicht

Laut Gesetzesentwurf (Art. 60a, Abs. 2) unterliegen Pflegeheime neben Spitäler ebenfalls einer Ausbildungspflicht. Nicht definiert in den Unterlagen wurde, ob diese Verpflichtung erst nach Ablauf des bis 2025 bestehenden Pflegeheim-Rahmenvertrags oder bereits per Inkrafttreten des Gesetzes gilt.

Potenzialberechnung

Für die Berechnung des Ausbildungspotenzials ist vorgesehen, den aktuellen Personalbestand des jeweiligen Betriebs (Vollzeitäquivalente) pro Berufsgruppe zu eruieren. Hier stellt sich den GRÜNEN Basel-Stadt die Frage, ob eine Berechnung über Stellenpläne (Soll) nicht zielführender wäre. Diese bilden die realen Arbeitsbedingungen in den Betrieben besser ab als die Vollzeitäquivalente.

Berufsbildung

Für die Sicherstellung einer qualitativ hochstehenden Ausbildung in den Institutionen ist es notwendig, genügend Berufsbildner*innen und Ausbildungsverantwortliche aufzubauen, resp. anzustellen. Immer wieder ist zu hören, dass das Problem nicht die fehlenden Ausbildungsplätze, sondern die fehlenden ausbildungswilligen Personen sind. Es wäre angezeigt, die Ausbildungsinstitutionen zu verpflichten, diese Notwendigkeit in die jeweiligen Ausbildungskonzepte aufzunehmen. Gleichzeitig ist hier unabdingbar, dass Berufsbildner*innen angemessen Zeit zur Verfügung gestellt bekommen und besser entlöhnt werden. Ansonsten kann weder die nötige Quantität noch die Qualität der praktischen Ausbildung gewährleistet werden.

Qualitätssicherung

Der vorliegende Ratschlag fokussiert auf die quantitative Steigerung der Ausbildungsplätze. Dazu muss aber auch ein Fokus auf die Qualitätssicherung in der Ausbildung und der Schutz der Lernenden gelegt werden. Auch hierfür ist es zentral, dass die Ausbildner*innen ausreichend Zeit für die Ausbildung zur Verfügung gestellt bekommen.