Neues Bau- und Planungsgesetz sollte qualitative Verdichtung ermöglichen
Die Grünen Basel-Stadt begrüssen zwar die Bestrebungen für eine nachhaltige Verdichtung, entscheidende Massnahmen fehlen aber im Ratschlagsentwurf.
Die Förderung einer nachhaltigen Verdichtung innerhalb des bestehenden Baugebiets gehört zu den zentralen Anliegen der Grünen, weshalb die Stossrichtung der Änderungen des Bau- und Planungsgesetzes grundsätzlich auch unterstützt wird. Um die Landschaft und das Kulturland vor der Zersiedelung zu schützen, müssen die bereits bebauten Flächen in allen Zonen besser genutzt werden. Untersuchungen zeigen, dass die verfügbaren Reserven ausreichen, um eine bauliche Verdichtung herbeizuführen und das prognostizierte Bevölkerungswachstum ohne weitere Ausdehnung der Bauzonen zu bewältigen.
Lebenswerte Siedlungen und verdichtetes Bauen sollen dabei keine Gegensätze sein: Das Ziel ist eine qualitative Verdichtung, welche den Interessen der verschiedensten Bevölkerungsschichten Rechnung trägt. Ökologisch nachhaltiges Verdichten setzt eine weitgehende Bewahrung der bestehenden Bausubstanz (und damit Vermeidung von grauer Energie), energetisch sinnvolle Verbesserungen und Erweiterungen der Gebäude sowie die Schaffung respektive qualitative Aufwertung von unversiegelten Grünflächen und Freiräumen voraus. Weiter müssen einerseits Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs der Gebäude ergriffen werden, andererseits ist der Gebäudepark an die Klimaerwärmung anzupassen.
Griffige Massnahmen zur Klimaadaption fehlen
Im Ratschlag fehlen aber griffige Massnahmen zur Förderung und Forderung von ökologisch nachhaltigen Bauten und Entwicklungen. Dazu gehören insbesondere Massnahmen zur ökologischen Aufwertung der Innenhöfe und der Vorgärten. Wie die wegen der Klimaerwärmung immer wichtigere Durchlüftung des Siedlungsgebiets erreicht werden soll, wird nicht klar aufgezeigt. Nur mit einer verstärkten Entsiegelung, Begrünung und Durchlüftung des Siedlungsgebiets führen die geplanten Massnahmen zur baulichen Verdichtung auch zu einer Verbesserung der Lebensqualität. Zudem ist mit flankierenden Massnahmen sicherzustellen, dass die Ausbauten von Gebäuden nicht zur blossen Steigerung der Rendite insbesondere zu Lasten der Mieterschaft vorgenommen werden.
Fragebogen zum Entwurf «Ratschlag „Vereinfachung und Liberalisierung der Blockrandvorschriften zur Förderung der inneren Verdichtung»
Grundsätzliche Stellungnahme zum «Ratschlag „Vereinfachung und Liberalisierung der Blockrandvorschriften zur Förderung der inneren Verdichtung»
Die Grünen unterstützen die Stossrichtung der vorgeschlagenen Änderungen des Bau- und Planungsgesetzes zur Förderung der inneren Verdichtung grundsätzlich. Die Förderung einer nachhaltigen Verdichtung innerhalb des bestehenden Baugebiets gehört zu den zentralen Anliegen der Grünen. Um die Landschaft und das Kulturland vor der Zersiedelung zu schützen, müssen die bereits bebauten Flächen besser genutzt werden. Untersuchungen zeigen, dass die verfügbaren Nutzungsreserven ausreichen, um eine bauliche Verdichtung herbeizuführen und das künftige Bevölkerungswachstum ohne weitere Ausdehnung der Bauzonen zu bewältigen.
Lebenswerte Siedlungen und verdichtetes Bauen müssen dabei keine Gegensätze sein. Es ist vielmehr eine qualitative Verdichtung anzustreben, welche den Interessen der verschiedensten Bevölkerungsschichten Rechnung trägt. Ökologisch nachhaltiges Verdichten setzt eine weitgehende Bewahrung der bestehenden Bausubstanz (graue Energie), energetisch sinnvolle Verbesserungen und Erweiterungen der Gebäude sowie die Schaffung resp. qualitativen Aufwertung von unversiegelten Grünflächen und Freiräumen voraus. Des weiteren müssen einerseits Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs der Gebäude ergriffen werden. Andererseits ist der Gebäudepark an den Klimawandel anzupassen.
Die Grünen begrüssen entsprechende Ansätze im Ratschlag zur Förderung der inneren Verdichtung. Im Ratschlag fehlen aber griffige Massnahmen zur Förderung und Forderung von ökologisch nachhaltigen Bauten und Entwicklungen. Dazu gehören insbesondere Massnahmen zur ökologischen Aufwertung der Innenhöfe und der Vorgärten. Zudem wird nicht aufgezeigt, wie die aufgrund der Klimaerwärmung immer wichtigere Durchlüftung und Kühlung des Siedlungsgebiets in der Stadt erreicht werden soll. Nur mit einer (wie von uns im Parlament geforderten) verstärkten Entsiegelung, Begrünung und Durchlüftung des Siedlungsgebiets führen die geplanten Massnahmen zur baulichen Verdichtung auch zu einer Verbesserung der Lebensqualität. Zudem ist mit flankierenden Massnahmen sicherzustellen, dass die Ausbauten von Gebäuden nicht zur blossen Steigerung der Rendite insbesondere zu Lasten der Mieterschaft vorgenommen werden.
Sind Sie mit der grundsätzlichen Stossrichtung «Vereinfachen und Liberalisieren» einverstanden? Unterstützen Sie das Anliegen, mittels Änderungen am Bau- und Planungsgesetz die innere Verdichtung zu fördern?
Es kann auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen werden. Es ist zu begrüssen, dass mit diesen Massnahmen mehr Wohnraum innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets erreicht werden kann, ohne dass die Lebensqualität im Siedlungsgebiet beeinträchtigt wird.
Es ist jedoch festzustellen, dass mit diesen Massnahmen nur ein bescheidener Beitrag zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum geleistet werden kann. Zur Erreichung des Zieles der Abfederung des Bevölkerungswachstums durch innere Verdichtung im bestehenden Siedlungsgebiet sind dazu weitere Massnahmen erforderlich. Es muss darauf geachtet werden, dass bestehende Nutzungsreserven in bereits überbauten Parzellen ausgenutzt werden. Zudem ist bei der Zonenplanung zu prüfen, wo Aufzonungen resp. die Ermöglichung von Aufstockungen verhältnismässig und vertretbar sind. In Bebauungsplänen ist neben der Schaffung von Wohnraum auch auf Bebauungsformen zu achten, welche eine gute Durchlüftung und Begrünung des Gebiets ermöglichen, um die Lebensqualität trotz der zunehmenden Klimaerwärmung zu erhalten.
Die angedachten Änderungen des Bau- und Planungsgesetzes bergen aber erhebliche Risiken, welchen der Gesetzgeber entgegenzuwirken hat. So ist sicherzustellen, dass der zusätzliche Wohnraum nicht vorwiegend zur Ausweitung der beanspruchten Wohnfläche je Person oder Haushalt führt, sondern tatsächlich Wohnraum für mehr Bevölkerung entsteht. Weiter muss der Tendenz zum Abbruch und Ersatzneubau entschlossen entgegengewirkt werden. Diesbezüglich sind weiter Anpassungen am Bau- und Planungsgesetz, oder auch anderen regulatorischen Instrumenten nötig. Zusätzlich ist den negativen Auswirkungen dieser Tendenz (Stichwort Ressourcen-Verbrauch) aktiv mit der Förderung der Wiederverwendung von Bauteilen entgegenzuwirken (vgl. für einen Überblick aus rechtlicher Perspektive zu diesem Thema Andreas Abegg / Oliver Streiff, Die Wiederverwendung von Bauteilen, 2021, Dike). Zu denken ist etwa an Unterstützungsleistungen beim Aufbau einer kantonalen, regionalen oder überregionalen Bauteil- und Baumaterialienbörse.
Sind Sie mit der Lockerung des strassenseitigen Lichteinfallswinkels einverstanden (siehe Kapitel 4 des Ratschlagsentwurfs)? Haben Sie dazu Anmerkungen?
Die Lockerung des strassenseitigen Lichteinfallswinkels erscheint sinnvoll. Dabei muss aber gewährleistet werden, dass auch weiterhin in bisher nicht als Wohnungen genutzte Erdgeschosse Wohnungen zulässig sind (vgl. § 64 Abs. 2 Bau- und Planungsgesetz). Anderenfalls ist der Wegfall an potenziellen Wohneinheiten um ein vielfaches grösser als der möglich realisierbare Zugewinn. Weiter im Ratschlag wird allerdings zu Recht darauf hingewiesen, dass geschlossene Blockrandbebauungen angesichts der Klimaerwärmung nicht als optimale Bauform anzusehen sind. Die volle Ausnützung der zonengemässen Fassadenhöhen können die Probleme der mangelhaften Durchlüftung der Innenstädte bei engen Strassenverhältnissen noch verstärken.
Sind Sie mit der Stärkung des Blockrands durch eine minimale Bautiefe von 12 m einverstanden (siehe Kapitel 5 des Ratschlagsentwurfs)? Haben Sie dazu Anmerkungen?
Die minimale Bautiefe von 12 m im Blockrandbereich kann einen Beitrag zu mehr Wohnfläche sein; ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen dürfte jedoch nur bei Neubauten erzielt werden. Die Massnahme wird aus geometrischen Gründen bei Bestandsgebäuden vorwiegend zu mehr Wohnfläche je Wohneinheit führen, da nur in den wenigsten Bestandsgebäuden dadurch mehr Zimmer oder gar mehr Wohnungen entstehen werden, sondern lediglich grössere Zimmer. Weiter wird dadurch der Druck auf weniger tiefe Bestandsgebäude zunehmen, um diese zugunsten von Ersatzneubauten abzureisen, welche die neu zulässige minimale Bautiefe von 12m optimal ausnützen. Dies ist durch geeignete Massnahmen zu verhindern.
Von zentraler Bedeutung ist für die Grünen, dass die minimale Freifläche von 50 Prozent nicht geändert wird. Es ist im Gegenteil sicherzustellen, dass solche minimalen Freiflächen in allen Zonen eingehalten werden. Es ist insbesondere nicht ersichtlich, weshalb diese Freiflächenvorschrift in den Zonen 5 und 7 nicht zur Anwendung gelangen. Ausserdem ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb die Vorschrift von § 52 Abs. 2 BPG, wonach mindestens 2/3 der Freiflächen als Garten oder Grünfläche angelegt sein müssen, in den Zonen 7, 6 und 5 nicht gilt. Es ist mit entsprechenden Änderungen des BPG zu erreichen, dass in allen Zonen angemessene Freiflächen gesichert sind.
Die mit der vorgeschlagenen Änderung verbundenen Einschränkungen bei der Bebaubarkeit von Innenhöfen ist zu Gunsten der Ausbaumöglichkeiten in der Blockrandbebauung hinzunehmen. Die heute zunehmenden dichten Bebauungen der Innenhöfe führen häufig zu einer Reduktion der Lebensqualität in der umrandenden Blockrandbebauung und zum Verlust von Grün- und Erholungsflächen. Bei den unverändert möglichen eingeschossigen Bauten ist eine verstärkte Verpflichtung zur Begrünung einzuführen. § 72 BPG erweist sich diesbezüglich offensichtlich als ungenügend. Es ist unverständlich, dass in vielen Innenhöfen in Basel nach wie vor ganze Betonlandschaften ohne Dachbegrünung vorhanden sind. Hier besteht ein grosses Potential zur Verbesserung des Stadtklimas und damit der Lebensqualität in Basel.
Sind Sie mit der Präzisierung der Dachgeschosse in den Zonen 5 und 6 einverstanden (siehe Kapitel 6.1 des Ratschlagsentwurfs)? Haben Sie dazu Anmerkungen?
Diese Präzisierungen sind sinnvoll. Sie dienen der Umsetzung eines vom Gesetzgebers bereits statuierten Zieles der Ermöglichung von Dachausbauten auch in der Zone 5 und 6.
Sind Sie mit der Präzisierung der Dachgeschosse in den Zonen 2 und 2a einverstanden (siehe Kapitel 6.2 des Ratschlagsentwurfs)? Haben Sie dazu Anmerkungen?
Diese Differenzierung ist nach unserer Einschätzung nicht angebracht. Die im Ratschlag beschriebenen gestalterischen Probleme sind über die entsprechende Ästhetik-Bestimmung im BPG zu lösen und nicht über eine Beschränkung der Ausbaumöglichkeiten. Es ist auch in den Zonen 2 und 2a eine innere Verdichtung anzustreben.
Sind Sie mit der Präzisierung der Dachgeschosse in den Zonen 4 und 5a ausserhalb des Blockrandbereichs einverstanden (siehe Kapitel 6.3 des Ratschlagsentwurfs)? Haben Sie dazu Anmerkungen?
Die Beschränkung der Möglichkeiten der Erweiterung der Dachgeschosse in den Innenhöfen wird begrüsst. Es kann dazu auf die Ausführungen zur Frage 5 verwiesen werden. Die Grünen teilen insbesondere die Ansicht des Regierungsrats, dass die Innenhöfe vorwiegend als Frei- und Grünraum ausgestaltet werden sollen. Die Bedeutung dieser Frei- und Grünflächen wird angesichts der Klimaerwärmung noch an Bedeutung gewinnen. Es ist damit auch mit gesetzlichen Massnahmen sicherzustellen, dass die Innenhöfe so eingerichtet werden, dass damit das Stadtklima positiv beeinflusst wird (Vorschriften über minimale und geeignete Bepflanzung etc.).
Im Ratschlag fehlen Angaben dazu, wie die angestrebte Ausgestaltung der Innenhöfe und der übrigen Freiflächen als ökologisch wertvolle Gebiete erreicht werden soll. Dabei ist zu beachten, dass bei gewinnorientierten Grundeigentümerschaften auch heute noch die Tendenz zur Priorisierung von pflegeleichten und unterhaltsarmen versiegelten oder nur rudimentär begrünten Flächen besteht. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf. Dabei sollte die Beurteilung nicht auf einzelne Parzellen beschränkt sein. Es müssen vielmehr im Gesetz Möglichkeiten geschaffen werden, um in ganzen Innenhöfen ökologische Aufwertungen zu erreichen. Solche Aufwertungsmassnahmen sollen insbesondere mit einem Bonus/Malus-System gefördert und gefordert werden.
Sind Sie mit der Lockerung des minimalen Baulinienabstands von 12 m einverstanden (siehe Kapitel 7.1 des Ratschlagsentwurfs)? Haben Sie dazu Anmerkungen?
Diese beschränkte Ausnahmeklausel erscheint sinnvoll. Es ist allerdings das Verhältnis zur Ausnahmeklausel von § 80 Abs. 1 BPG zu klären.
Sind Sie mit der Flexibilisierung der Gestaltung von Erkern einverstanden (siehe Kapitel 7.1 des Ratschlagsentwurfs)? Haben Sie dazu Anmerkungen?
Die Stossrichtung dieser Änderung ist richtig. Es ist auch in diesem Bereich darauf zu beachten, dass Einschränkungen aus gestalterischen Gründen nicht über fixe Beschränkungen, sondern über die positive Ästhetik-Bestimmung in § 98 BPG implementiert werden. Dies schafft den Handlungsraum für im Einzelfall passende Lösungen.