Das neue kantonale Gleichstellungsgesetz wurde nach fast einjähriger Beratung in den Kommissionen verabschiedet. Das Gesetz geht auf einen Vorstoss der GRÜNEN Basel-Stadt zurück, mit dem sie 2017 die Gleichstellung von Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung forderten.

Ich freue mich sehr, dass die Umsetzung unserer Forderung nun in unmittelbarer Nähe liegt. Es ist wichtig, dass der Kanton in Zukunft auch Gleichstellungsmassnahmen im Bereich LGBTIQ+ umsetzen kann.
Raphael Fuhrer, Grossrat

Beibehaltung und Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags

Für die GRÜNEN Basel-Stadt war dabei immer zentral, dass die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags nicht auf Kosten der bisherigen Gleichstellungsförderung von Frauen und Männer gehen darf. Denn hier besteht weiterhin grosser Handlungsbedarf. Entsprechend hat sich Fleur Weibel in der Kommissionsberatung der Justiz-, Sicherheits-, und Sportkommission (JSSK) für die Ausarbeitung eines breit abgestützten Kompromisses eingesetzt:

Mit den Änderungen am Gesetzesentwurf der Regierung macht die JSSK deutlich, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern zentral bleibt, dass es neu aber auch Gleichstellungsbemühungen für LGBTIQ+-Menschen braucht.
Fleur Weibel, Grossrätin

Für die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags auf geschlechtliche Vielfalt und sexuelle Orientierung sind denn auch zusätzliche finanzielle Ressourcen im Budget eingeplant.

Stärkung des kantonalen Gleichstellungsauftrags

Um den Gleichstellungsauftrag des Kantons zusätzlich zu stärken, beantragt die JSSK die gesetzliche Verankerung von Aktionsplänen und eine regelmässige Berichterstattung an den Grossen Rat, um die Verbindlichkeit der verwaltungsinternen Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe zu erhöhen. Ausserdem sollen neu kantonale Statistiken nach Geschlecht aufgeschlüsselt und analysiert werden. Schliesslich wird mit dem neuen Gesetz die Vernetzung der Fachstelle mit zivilgesellschaftlichen Organisationen gefördert. Dies schafft zeitgemässe Angebote zur Sensibilisierung, Prävention, Beratung und Information, sowohl für die Departemente wie auch die Öffentlichkeit.