Neues Gesetz stärkt den kantonalen Gleichstellungsauftrag
Die Umsetzung des Anzugs Bertschi ist in Griffweite: In einem breit abgestützten Kompromiss spricht sich die vorberatende Kommission für die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags auf alle Menschen aus, die aufgrund von Geschlecht oder sexueller Orientierung diskriminiert werden.
Das neue kantonale Gleichstellungsgesetz wurde nach fast einjähriger Beratung in den Kommissionen verabschiedet. Das Gesetz geht auf einen Vorstoss der GRÜNEN Basel-Stadt zurück, mit dem sie 2017 die Gleichstellung von Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung forderten.
Beibehaltung und Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags
Für die GRÜNEN Basel-Stadt war dabei immer zentral, dass die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags nicht auf Kosten der bisherigen Gleichstellungsförderung von Frauen und Männer gehen darf. Denn hier besteht weiterhin grosser Handlungsbedarf. Entsprechend hat sich Fleur Weibel in der Kommissionsberatung der Justiz-, Sicherheits-, und Sportkommission (JSSK) für die Ausarbeitung eines breit abgestützten Kompromisses eingesetzt:
Für die Erweiterung des kantonalen Gleichstellungsauftrags auf geschlechtliche Vielfalt und sexuelle Orientierung sind denn auch zusätzliche finanzielle Ressourcen im Budget eingeplant.
Stärkung des kantonalen Gleichstellungsauftrags
Um den Gleichstellungsauftrag des Kantons zusätzlich zu stärken, beantragt die JSSK die gesetzliche Verankerung von Aktionsplänen und eine regelmässige Berichterstattung an den Grossen Rat, um die Verbindlichkeit der verwaltungsinternen Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe zu erhöhen. Ausserdem sollen neu kantonale Statistiken nach Geschlecht aufgeschlüsselt und analysiert werden. Schliesslich wird mit dem neuen Gesetz die Vernetzung der Fachstelle mit zivilgesellschaftlichen Organisationen gefördert. Dies schafft zeitgemässe Angebote zur Sensibilisierung, Prävention, Beratung und Information, sowohl für die Departemente wie auch die Öffentlichkeit.