«Mit dem überarbeiteten Ratschlag nimmt Basel-Stadt eine Vorreiterrolle in Sachen Gleichstellung ein», sagt Fleur Weibel, Grossrätin GRÜNE Basel-Stadt. Mit der Erweiterung des Gesetzes auf sexuelle Orientierung und geschlechtliche Vielfalt wird im Kanton Basel-Stadt in Zukunft nicht mehr nur die Gleichstellung von heterosexuellen Frauen und Männern gefördert, sondern auch von schwulen, lesbischen und bisexuellen Personen sowie trans, inter und non-binären Menschen. Dies ist angesichts der anhaltenden Diskriminierung von und Gewalt gegen LGBTIQ-Personen zentral, es besteht dringender Handlungsbedarf. Diesen Handlungsbedarf greift das revidierte Gesetz auf, ohne den bestehenden Auftrag zur Gleichstellung von heterosexuellen Frauen und Männern aufzugeben – auch das ist aus Sicht der GRÜNEN zentral, denn auch deren  tatsächliche Gleichstellung ist noch nicht erreicht.
Aufgrund dieser Ausweitung der Aufgaben wird es entscheidend sein, dass mit der Revision eine substanzielle Aufstockung der finanziellen Ressourcen für die Verwirklichung der Gleichstellung im Kanton einhergeht. Der von der Regierung vorgeschlagene Einsatz von Sachmitteln für interne und externe Projekte ist dabei sehr zu begrüssen. Nach der zweijährigen Pilotphase wird zu prüfen sein, ob die Mittel in genügendem Ausmass und an den richtigen Stellen eingesetzt wurden.
Sehr wichtig ist die angestrebte Vernetzung der Fachstelle mit zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie der Einbezug von wissenschaftlicher Expertise. Von dieser intensivierten Zusammenarbeit erwarten die GRÜNEN zeitgemässe Angebote zur Sensibilisierung, Prävention, Beratung und Information, sowohl für die Departemente wie auch die Öffentlichkeit. Dabei dürfen intersektionale Zusammenhänge nicht vergessen gehen, denn Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung können durch Faktoren wie Herkunft, soziales Milieu, Behinderung oder Ethnisierung verstärkt werden.