Regierung muss sozialgerechte Anreize für Erhöhung der Sanierungsrate prüfen
Der Grosse Rat überweist einen Anzug für eine Energiekostenbeteiligung von Vermietenden. Damit sollen Anreize zur Sanierung von Gebäuden gesetzt und Mietende vor unverschuldet hohen Energiekosten bewahrt werden.
Der Regierungsrat muss prüfen, wie durch eine vermehrte Sanierung die Mietenden von den hohen Energiekosten entlastet werden können. Der Grosse Rat überweist dazu einen Vorstoss, der mehrere Möglichkeiten zur Umsetzung vorschlägt. Insbesondere sollen alle Gebäude auf ihren Energieverbrauch geprüft werden (GEAK-Label) und je nach Zustand eine Beteiligung der Vermietenden an den Energienebenkosten festgelegt werden.
Die Mietenden sind zum Teil besonders stark durch die gestiegenen Energiekosten in unzureichend sanierten Liegenschaften betroffenen. Durch den überwiesenen Anzug sollen die Mietenden entlastet werden, ohne dass auf den Sparanreiz der individuellen Abrechnung verzichtet wird.
Die fossilen und atomaren Energien führen zu immer grösseren Energiekosten für die Verbrauchenden. Dies wurde im letzten Jahr durch die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine noch weiter verstärkt. Für Haushalte besteht eine hohe Belastung, auf welche Mietende fast keinen Einfluss nehmen können, ausser sie senken ihren Verbrauch.
Sanierungsrate muss sich verdreifachen
Mit der seit Jahren tiefen Sanierungsquote bestehender Gebäude von rund einem Prozent rückt das Nettonull-Ziel in sehr weite Ferne. Mindestens eine Verdreifachung der Sanierungsquote ist nötig, um das Nettonull-Ziel zu erreichen.
Für Vermietende besteht aktuell wenig Anreiz, die dringend nötigen energetischen Sanierungen anzugehen. Sie können die Heizkosten abwälzen und sparen durch eine energetische Sanierung nichts, während sie die aus den Mieten zu finanzierenden Sanierungskosten tragen müssen. Das führt zum Fehlanreiz, welcher durch die überwiesene Motion behoben werden soll.