Am Mittwoch, den 18. Oktober hat die Kantonspolizei mittels Allgemeinverfügung ein generelles Verbot von Kundgebungen, Mahnwachen und Standkundgebungen im Kanton Basel-Stadt erlassen für den Zeitraum von Freitagabend, 20. Oktober 2023 bis Sonntagabend, 22. Oktober 2023. Sie begründete das Verbot mit dem aktuellen Krieg im Nahen Osten und der Sicherheitslage in der Schweiz.

Die Rekurrent*innen sind der Auffassung, dass das allgemeine Kundgebungsverbot die verfassungsmässige Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit verletzt. Der Grund: Es fand keine Einzelfallprüfung der fraglichen Kundgebungen statt. Eine Abwägung im Einzelfall ist aber gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine notwendige Voraussetzung dafür, eine Kundgebung verbieten zu können. Gleichermassen geht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte davon aus, dass ein generelles Demonstrationsverbot in der Regel gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst.

Angesichts dieser krassen Einschränkung der Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit drängt sich die Frage auf, ob die Kantonspolizei das generelle Kundgebungsverbot überhaupt hätte erlassen dürfen. Die Kantonspolizei selbst stützt sich auf den allgemeinen Aufgabenkatalog der Kantonspolizei und die Bestimmungen zur Bewilligung von Kundgebungen in der Strassenverkehrsordnung. Ob sich daraus die Kompetenzen zum Erlass eines solch weitreichenden allgemeinen Verbots ergeben, ist zumindest fraglich.  Die Rekurrent*innen sind sodann der Meinung, dass das allgemeine Verbot durch den Gesamtregierungsrat hätte erlassen werden soll. Dies umso mehr als das Verbot mit dem Krieg im Nahen Osten und der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt wurde.

Die Rekurrent*innen verlangen daher vom Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt erstens eine Überprüfung des generellen Kundgebungsverbots mit der Bundesverfassung und internationalen Abkommen. Zweitens beabsichtigt der Rekurs die Klärung der Rechtslage und der Kompetenzen der Kantonspolizei im Hinblick auf künftige Kundgebungsverbote.