Teilrevision Museumsgesetz: Das Parlament stimmt dem Museumsgesetz ohne Änderungen zu
Das GAB stellt erfreut fest, dass mit dem neuen von der BKK und heute auch durch das Parlament verabschiedete Museumsgesetz eine langjährige Diskussion ihren Abschluss gefunden hat. Insbesondere stimmt das GAB dem Entscheid zu, die Museen nicht auszulagern.
Autonomie der Museen
Die BKK befasste sich seit der Legislatur 2017-2021 mit dem Ratschlag zum neuen Museumsgesetz, welches ihr im September 2020 überwiesen wurde. Insbesondere musste die Frage der Auslagerung der fünf staatlichen Museen sehr sorgfältig abgeklärt werden. Die Vertretenden des GAB haben sich von Beginn weg für einen Verbleib der Museen beim Staat eingesetzt.
GAB-Grossrätin Beatrice Messerli betont: «Ich bin sehr erleichtert, dass die Museen nicht ausgelagert werden und halte dies für einen wichtigen Entscheid. Wir werden uns weiterhin für eine gute Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und den Museen einsetzen.»
Der Paragraph 6 zur Autonomie der Museen war wohl der umstrittenste Punkt des Museumsgesetzes. Durch eine Neuformulierung des Paragraphen sollen die Museen mehr Eigenständigkeit erhalten und Konfliktfälle verhindert oder einfacher geregelt werden können. Allerdings werden mit der Neuformulierung nicht alle Probleme aus dem Weg geräumt, aber durch das gemeinsame Erarbeiten und Spiegelung durch die Beteiligten soll in Zukunft ein konstruktives Arbeiten möglich sein. Ein gewisses Spannungsverhältnis bleibt durch den Verbleib der Museen als Dienststelle der Verwaltung bestehen, trotzdem ist diese Situation einer Auslagerung vorzuziehen. Das sehen auch die Präsident:innen der Museen und die Museumskommissionen so.
Kompetenzen und die Auswahl der Mitglieder der Kommissionen
Das GAB stimmte der neuen Regelung zu, dass zukünftig Kommissionsmitglieder nicht gleichzeitig Mitglieder von Behörden oder politischen Gremien, wie dem Grossen Rat sein können. Wir wünschen uns darüber hinaus, dass die Museumskommissionen in Zukunft noch viel diverser und breiter aufgestellt sind, als dies jetzt der Fall ist.
Folgerichtig ist die Änderung bezüglich Anhörungsrecht durch das Präsidium der Kommission. Diese haben nicht nur ein Antragsrecht bei der Anstellung einer Museumsdirektorin oder eines Direktors, sondern zukünftig neu auch ‘…ein Anhörungsrecht vor dem Anordnen personalrechtlicher Massnahmen…’. Wir halten es für richtig und wichtig, dass die Präsidentin oder der Präsident der Kommission dieses Anhörungsrecht zugesprochen bekommen.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:
- Beatrice Messerli, Grossrätin, Mitglied BKK, 079 671 68 93
- Tonja Zürcher, Fraktionspräsidentin GAB, 078 842 43 49