Die Mitgliederversammlung ist unser oberstes Organ und tagt rund viermal pro Jahr. Der Mitgliederversammlung fallen folgende Aufgaben zu:
- Erlass und Änderung der Statuten sowie von allfälligen Reglementen
- Festlegung der Grundlinien der Parteitätigkeit und Verabschiedung von Grundsatzpapieren
- Wahl des Präsidiums, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Kontrollstelle
- Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung sowie die Entlastung des Vorstandes
- Genehmigung des Budgets und Festlegung des Mitgliederbeitrags
- Beschluss über Abstimmungsparolen, über Wahlvorschläge für den Regierungsrat und den Grossen Rat, den National- und Ständerat sowie für die Gerichtspräsidien.
- Beschluss über Listenverbindungen und gemeinsame Listen
- Beschluss über die Lancierung von kantonalen Volksinitiativen
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