
Kantonaler Richtplan, Anpassung Klima und Umwelt
Querschnittsthemen ST3: Strategischer Entscheid
Antrag
Änderung letzter Absatz: Neu: Kaltluftkorridore und grossräumige Grünflächen werden erhalten und wo möglich neu geschaffen.
Begründung
Die jetzige Formulierung ist zu defensiv und die Klimaerwärmung verlangt nach mehr Flächen und die Kaltluftkorridore wurden z.T. durch Verdichtung eher verbaut…
Querschnittsthemen ST4: Strategischer Entscheid
Antrag
Ergänzen: Die Durchlässigkeit der Korridore wird auf der ganzen Strecke entlang des Rheins sichergestellt.
Begründung
Im Biotopverbundskonzept gibt es Barrieren, welche die Korridore für verschiedene Arten unterbrechen. Diese Barrieren gilt es zu beseitigen. Daher
stimmt der Text so wie er ist, im Moment nicht. Da er den Erhalt und lediglich die Pflege der Korridore fordert und nicht die Verbesserung der Durchlässigkeit der Korridore. Wir würden hier einiges mehr fordern.
Querschnittsthemen ST11: Strategischer Entscheid (Neu)
Antrag 1
Ergänzen: Barrieren innerhalb der Verbundsachsen sind zu beseitigen.
Begründung
Sind wertvolle Biotope nicht unter einander verbunden fehlt der genetische Austausch zwischen den Populationen, sie verarmen und wichtige Arten
verschwinden. Eine Aufwertung muss die Funktionalität der Verbundsachsen sicherstellen.
Antrag 2
Nach dem ersten Absatz einfügen: Beim Schutz und der Qualitätsförderung der Lebensräume sind auch Flächen (z.B. Vorgärten, repräsentative, private Parks, etc.) einzubeziehen, die im Besitz staatlicher und privater Institutionen und Immobilien sind.
Begründung
Im Siedlungsraum werden heute private Flächen (inkl. Flächen der Immobilien BS) viel zu wenig erfasst und in eine Gesamtplanung einbezogen. Damit dies möglich ist, benötigt es mehr Beratung und Aufklärung.
Querschnittsthemen ST13: Stadtgerechte Mobilität fördern und Erreichbarkeit gewährleisten
Bis 2037 auf dem kantonalen und kommunalen Netz gegenüber heute um einen Drittel sowie auf dem Hochleistungsnetz um einen Sechstel reduziert wird und bis 2050 aussschliesslich mit Verkehrsmitteln und Fortbewegungsarten abgewickelt wird, die emissionsarm, klima- und ressourcenschonend sind. Der Gesamtverkehr auf dem kantonalen und kommunalen Netzt erfüllt bis 2037 das Klimaziel Netto-Null.
Antrag
Streichen: Die Verkehrsleistung des Hochleistungsnetz ist davon ausgenommen.
Daraus sowie ergänzend ergeben sich folgende Anträge zum strategischen Entscheid ST13;
- der Bahnhalt EuroAirport sei zu streichen (Begründung: Flugbewegungen reduzieren, Verfassungsbestimmung 1.5°-Ziel)
- die Passage zur Unterstützung des gezielten Ausbaus des Hochleistungsstrassennetztes sei zu streichen (Begründung: 1.5°-Ziel, behördenverbindliche Klimaschutzstrategie sieht eine Reduktion der Verkehrsleistung auf Hochleistungsstrassen um einen Sechstel vor; ein Ausbau verunmöglicht dies.)
- „Möglichkeiten für unterirdische Parkierungsanlagen sind zu prüfen“ in „Möglichkeiten für unterirdische Parkierungsanlagen unter bebauten Flächen
sind zu prüfen“ (Begründung: überwiesene Motion 23.5217) - Das Fuss- und Velowegnetz sei spätestens bis 2042 vollständig auszubauen (Begründung: Bundesrecht)
Begründung
Gemäss behördenverbindlicher Klimaschutzstrategie muss die Verkehrsleistung MIV bis 2037 sinken, um einen Drittel auf dem kantonalen/kommunalen Netz und um einen Sechstel auf dem Hochleistungsstrassennetz. Wir haben bis 2037 das Ziel netto Null für Basel-Stadt beschlossen. Beim Verkehr können wir betreffend CO2 und anderen klimaaktiven Schadstoffen Emissionsfreiheit erreichen. Emissionsarm ist hier zu schwach und zu schwammig.
S11 Leitsatz (Löschung)
Antrag
Folgende Ergänzung ist vorzunehmen: „der Anforderungen des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sowie der Förderung der Biodiversität“
Begründung
Bei Neubauten muss die Biodiversität zwingend mitberücksichtigt werden. Klimamassnahmen und Biodiversitätsfördernde Massnahmen müssen Hand in
Hand gehen. Nicht jede Klimamassnahme ist auch biodiversitätsfördernd, deshalb braucht es einen bewussten Umgang mit diesen beiden Themen.
1.5 a1) Gundeldingen
Antrag
Ergänzen/ändern: Das Quartier benötigt neben einer Erhöhung des Grünanteils im Quartier auch eine bessere Anbindung an Naherholungsräume!
Begründung
Die einzige Möglichkeit besteht in einem grösseren Merian-Park bis an die Reinacherstrasse im Projekt Dreispitz Nord und den Verzicht auf die dortigen vier Stadthäuser. Genossenschaftshäuser werden bereits überall geplant und sind hier zweitrangig. Damit wird auch eine Übernutzung des neues Areals
vermieden.
S4.6 Zielsetzungen
Antrag
Ändern und ergänzen: Die Beratung zur Steigerung des ökologischen Wertes und der Biodiversität in Freizeitgärten wird aurecht erhalten und intensiviert.
Begründung
In den Freizeitgärten fehlt z.T. das Bewusstsein für den Nutzen den diese für die Biodiversität bringen könnten. Unseres Wissens gibt es eine Freizeitgartenberatung. Diese müsste im Richtplan Erwähnung finden, da sie einen direkten Einfluss auf die ökologische Qualität der Gärten hat und eine
Verankerung im Richtplan wäre daher angesagt.
S5.3 Planungsgrundsätze D
Antrag
„… Massnahen umgesetzt“ statt nur „angestrebt“.
Begründung
Die Kantone sind angehalten, die Bevölkerung vor negativen Umwelteinflüssen zu schützen. Entsprechende Massnahmen müssen umgesetzt und nicht nur angestrebt werden, damit diese vom Bund an die Kantone delegierte Aufgabe wahrgenommen werden kann.
S5.4 Planungsgrundsätze D
Antrag
Ergänzen: Es ist vermehrt für die Bewässerung der Strauch und Baumschicht zu sorgen. Bewässerungsanlagen werden zusammen mit der Entsiegelung, der Verlegung von Leitungen geplant und ausgebaut.
Begründung
Damit die Hitze in der Stadt bekämpft werden kann, braucht es eine Vegetation die genügend Verdunstungskapazität hat und damit zur Kühlung beitragen kann. Dies kann sie aber nur, wenn sie auch mit genügend Wasser versorgt wird. Da wir uns in der Stadt ohnehin in einem künstliches System bewegen, kann auch eine künstliche Bewässerung über Wasserzuleitungen installiert und unterhalten werden.
S5.6 Planungsanweisungen 1
Antrag
Der Text sei wie folgt zu ergänzen: „… mittels Rückhaltebecken sowie mittels Massnahmen des Slow Water-Projekts oberhalb der Siedlung geschützt werden.“
Begründung
Es sind Massnahmen zu treffen, die bei Starkregenereignissen, das Abschwemmen von kostbarem Ackerland verhindern. Bei den Rückhaltebecken
handelt es sich um eine End-of-pipe-Lösung und sie verhindert die Schäden im Ackerland nicht. Daher braucht es diese ergänzenden Massnahmen, so wie sie im Slow Water-Projekt vorgeschlagen werden.
nl6
Antrag
Ergänzen: Biodiversitätsmassnahmen sind im Kulturland zu fördern. Insbesondere der Anbau von Getreide in weiten Reihen ist als BFF auf den kantonalen Landwirtschaftsflächen als Massnahme zu erhalten und den Landwirt:innen anzubieten.
Begründung
Auf Bundesebene wurde die oben erwähnte BFF-Massnahme aus dem Katalog entfernt. Es wird aber explizit darauf hingewiesen, dass die Massnahme
zu den „Getreiden in weiter Reihe“ über die Kantone weiterhin angeboten werden kann und soll. Diese Massnahme erlaubt es, dass gewisse bodenbrütende Vögel und im Wintergetreide eine vielfältigere Segetalflora als Insektenweiden aufkommen kann und gleichzeitig eine Produktion möglich ist, die bei allen anderen BFF-Massnahmen (ausser Streuobst) nicht möglich ist.
nl7
Antrag
Ergänzen: Dabei ist für eine bodenschonende Bewirtschaftung zu sorgen und auf die Anwendung von Pestiziden weitestgehend zu verzichten. Mittelfristig ist daher für eine Ersatzkultur zum Mais zu sorgen.
Begründung
Auch wenn der Boden für den Maisanbau interessant sind, hat es sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Kultur an Hanglagen nicht geeignet ist und
wiederholt zu Abschwämmung von wertvoller, fruchtbarer Erde geführt hat, da die Erde zu lange offen liegt. Um dies zu verhindern, hat man die Flächen im Vorfeld mit Gras-Klee-Mischungen bedeckt. Diese werden aber vor der Aussaat mit Herbiziden abgespritzt, was wiederum ökologisch keinen Sinn ergibt. Solange hier keine bessere Lösung gefunden wird, ist auf Maisanbau auf diesen Flächen zu verzichten.
NL1.2: Planungsgrundsätze B
Antrag
Das Biotopverbundskonzept soll hier auch berücksichtigt werden.
Begründung
Der Schutz der genet. Vielfalt ist nur durch die Verbindung von Populationen langfristig zu gewährleisten.
NL1.2: Planungsanweisungen 6
Antrag
Anpassung: Die Kantone und Gemeinden verbieten den Einsatz von Pestiziden im Einzugsgbiet von Quellen und Fliessgewässern. Bei den Abständen ist vor allem auf die Hanglagen zu achten (allenfalls pestizidfreie Zonen zu vergrössern) und das Einschwämmen von Pestiziden zu verhindern.
Begründung
Die Starkwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es zu Ausschwemmungen im Agrarland kommt und damit Pestizidrückstände in die Gewässer gelangen. Diese können sich im Grundwasser und in Brunnenstuben ansammeln und Quellen gefährden.
NL2.1 Zielsetzungen
Antrag 1
Neu, ergänzend: Biotopverbundsachsen sind funktionstüchtig und allfällige Barrieren sind zu beseitigen.
Begründung
Siehe Bemerkungen oben.
Antrag 2
Das Biotopverbundskonzept und das Freiraumkonzept sind hier auch zu berücksichtigen und aufzulisten.
Begründung
Diese beiden Konzepte sind essentiell und gehören hier vermerkt.
NL2.1 38 Riehen, Spittelmatten
Antrag
Die Ersatzfläche Riehen Spittelmatte sei zu streichen. (Vergl. Rückmeldung Pro Natura BS)
Begründung
Die Ersatzmassnahme Spittelmatten ist kein angemessener Ersatz für die TWW-Singularität Nr. 232. Dazu sei auch auf die Vollzugshilfe BUWAL 2002 zu
Ersatzmassnahmen verwiesen: «Ein beeinträchtigter Lebensraum soll grundsätzlich durch einen Lebensraum des gleichen Typs ersetzt werden.“ Die
Ersatzfläche ist derzeit ein Acker und soll in einen Halbtrockenrasen umgewandelt werden. Hinzu kommt die sehr lange Zeitdauer, bis der Halbtrockenrasen (wegen des Grundwasserschutzes ohne Entfernen des Oberbodens) auf dem ehemaligen Ackerboden etabliert ist. Das BAFU geht von
mehr 20 Jahren aus und äusserte deshalb ernsthafte Bedenken zur Eignung dieser Ersatzfläche. Zudem ist die Vernetzung von der Ersatzfläche zum TWW-Objekt Nr. 232 eingeschränkt: Für Arten des Offenlandes stellen Waldflächen eine Barriere dar.
VE2.2 Ausgangslage
Antrag
„…Im Kanton Basel-Stadt konnten die Siedlungsabfälle zwischen dem Jahr 2000 und 2020 von 194 auf 159 kg pro Kopf reduziert werden…“
Nach dieser Passage ist folgender Text einzufügen:
Eine weitere Reduktion ist durch die Einführung einer flächendeckenden Sammlung von Haushaltsbiomüll möglich. Der Haushaltsbiomüll hat einen Anteil von 40 Prozent am Restmüll. ….Eine weitere Reduktion ist durch die Einführung einer flächendeckenden Sammlung von Haushaltsbiomüll, dessen Anteil 40% im Restmüll ausmacht, möglich…. Dieser Text ist durch den obigen zu ersetzen.
Begründung
Dieser Artikel ist sprachlich unklar. Beim Lesen entsteht der Eindruck, eine flächendeckende Haushaltsbiomüllsammlung existiere bereits.
VE2.2 b): Klärschlammverbrennungsanlage Kleinhüningen
Antrag
Ändern: Die Anlage muss aufgrund ihres Alters mittelfristig ersetzt werden, dabei ist auf den Einsatz von effizienter Technologie zu achten, wie z.B.
Vortrocknung des Klärschlamms (Effizienzgewinne im Verbrennungsprozess), Phosphor-Rückgewinnung aus der Asche oder Einsatz von CCS-Technologie
(Reduktion der CO2-Emissionen).
Begründung
Die alte Anlage soll möglichst schnell ersetzt werden, da es heute viel effizientere Anlagen gibt, die Schadstoffe aus der Umwelt entfernen, und/oder
zurückgewinnen können.
