Mit dem Entwurf für ein Gesetz über die internationale Zusammenarbeit wird diese auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die GRÜNEN Basel-Stadt begrüssen dies und stimmen dem Gegenvorschlag zur Initiative «1 Prozent gegen globale Armut» in vielen Teilen zu. Nicht nachvollziehbar ist die vorgesehene Höhe des Betrags: Der Kanton hat ein Steueraufkommen von rund drei Milliarden Franken.

Die GRÜNEN Basel-Stadt sehen 0.7 Prozent als Minimum an, die ein global vernetzter Wirtschafts- und Finanzstandort für die Entwicklungszusammenarbeit leisten sollte.
Oliver Thommen, Grossrat, Co-Leiter Sachgruppe Dreiland

Deshalb soll der jährliche Betrag auf CHF 20 Millionen erhöht werden.

Zudem sieht der aktuelle Vorschlag der Regierung keinen Anpassungsmechanismus vor. Die GRÜNEN Basel-Stadt fordern, dass das Gesetz diesbezüglich angepasst wird. Im Gesetz soll festgehalten sein, dass sich die Höhe der Rahmenausgabenbewilligung an 0.7 Prozent des kantonalen Steueraufkommens und der Leistungsfähigkeit des Kantons orientiert.

Städtepartnerschaften sind keine Entwicklungszusammenarbeit

Kritisch am Entwurf ist, dass Städtepartnerschaften bzw. «soziale Kooperationen und Engagements» unter das Gesetz fallen. Denn es wird zu wenig klar, welche Stellung diese Kooperationen haben. Die Städtepartnerschaft mit Yopougon hat beispielsweise einen Charakter, der richtigerweise über Entwicklungszusammenarbeit hinausgeht. Zwischen Städtepartnerschaften und Projekten zur Armutsbekämpfung und der Stärkung der nachhaltigen Entwicklung soll denn auch keine Konkurrenz entstehen.

Humanitäre Hilfe muss unkompliziert bleiben

Humanitäre Hilfe ist für Notlagen vorgesehen, bei denen Basel-Stadt einen wichtigen Beitrag leisten kann und soll. Humanitäre Hilfe gehört nicht in ein Gesetz zur Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere wenn die Finanzierung mit derart wenigen Mitteln ausgestattet ist. Der Regierungsrat hat bereits heute durch seine Finanzkompetenzen und mit Nachtragskrediten die Möglichkeit, Humanitäre Hilfe zu leisten.

Schliesslich möchte der Regierungsrat in der internationalen Zusammenarbeit Schwerpunkte setzen können. Die GRÜNEN Basel-Stadt fordern, dass diese Schwerpunkte dem Grossen Rat vorgelegt werden.

Stellungnahme zum Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)

Sehr geehrte Damen und Herren

Die GRÜNEN Basel-Stadt danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Vernehmlassung über das Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA). Die GRÜNEN Basel-Stadt unterstützen die Stossrichtung des vorgelegten Gesetzesentwurf und begrüssen es, dass die Entwicklungszusammenarbeit auf Gesetzesstufe gehoben wird. Nachfolgend möchten wir auf einige Punkte hinweisen, bei welchen wir einen Verbesserungsbedarf sehen.

§2 Schwerpunkte

Dass der Regierungsrat bei der Entwicklungszusammenarbeit Schwerpunkte setzen kann, erscheint uns richtig. Sollte eine Schwerpunktsetzung nötig sein, kann die Verwaltung mit Bundesstellen wie der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit geeignete Schwerpunkte definieren. Da der Regierungsrat aber auch über die Geldverwendung entscheiden kann, ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass die Schwerpunktsetzung dem Grossen Rat mindestens in einem Begleitbericht zur Rahmenausgabenbewilligung zur Kenntnis gebracht werden muss. Deshalb beantragen wir folgende Anpassung des Paragrafen 2:

§2 Schwerpunkte

1Der Regierungsrat kann Schwerpunkte betreffend die internationale Zusammenarbeit festlegen. Diese sollen dem Grossen Rat regelmässig vorgelegt werden.

§3 Fördersystem

Städtepartnerschaften

Dass Städtepartnerschaften bzw. «soziale Kooperationen und Engagements» unter das Gesetz fallen, sehen wir kritisch. Im jetzigen Entwurf wird zu wenig klar, welche Stellung diese Kooperationen haben. Die Städtepartnerschaft mit Yopougon hat beispielsweise einen Charakter, der richtigerweise über Entwicklungszusammenarbeit hinausgeht. Sollten diese gemeinschaftlichen Projekte aus der Rahmenausgabenbewilligung zur internationalen Zusammenarbeit finanziert werden, sehen wir es als absolut notwendig an, dass genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Denn einerseits sollen über den Charakter von Entwicklungszusammenarbeit hinausgehende Projekte weiterhin möglich sein, andererseits soll zwischen diesen und Projekten zur Armutsbekämpfung und der Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (wie im Zweckartikel festgehalten) keine Konkurrenz entstehen.

Humanitäre Hilfe

Aus unserer Sicht gehört Humanitäre Hilfe nicht in ein Gesetz zur Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere wenn die Finanzierung mit derart wenigen Mittel ausgestattet ist. Humanitäre Hilfe ist für Notlagen vorgesehen bei der Basel-Stadt einen wichtigen Beitrag leisten kann und soll. Humanitäre Hilfe sollte aber nicht langjährige und sorgfältig vorbereitete Projekte konkurrenzieren. Sie soll also nicht abhängig sein, ob noch von der Rahmenausgabenbewilligung gesprochene finanziellen Mittel übrig sind.

Der Regierungsrat hat bereits heute durch seine Finanzkompetenzen und Nachtragskrediten die Möglichkeit Humanitäre Hilfe zu leisten. Wir beantragen daher den Absatz 2 zu streichen.

§3 Fördersystem

2Bei ausserordentlichen Notlagen kann Soforthilfe geleistet werden.

Sollte der Regierungsrat den Absatz 2 stehen lassen wollen, braucht es klarere Ausführungen zur Anwendung der Nothilfe mit diesem Gesetz.

§6 Kommission für internationale Zusammenarbeit

Die Rolle der Fachkommission für Internationale Zusammenarbeit in Abgrenzung zur Kommission für Stipendien ist zu wenig schlüssig ausgeführt. Es wirkt systemfremd, dass diese Gelder aus der Entwicklungszusammenarbeit entnommen werden, obschon eine Fachkommission darüber entscheidet, die der Universität Basel, der FHNW und dem Erziehungsdepartement zugeordnet ist. Weiter sollte detaillierter dargelegt werden, bei welchen Ausnahmen der Regierungsrat die Fachkommission auslassen oder abrogieren kann.

§7 Finanzierung

Das Vorgehen mittels einer Rahmenausgabenbewilligung die nötigen Mittel für mehrere Jahre zur Verfügung zu stellen, begrüssen die GRÜNEN Basel-Stadt.

Höhe der Finanzierung

In Anbetracht der Forderung der Initiant*innen scheinen die nun angedachten jährlichen Mittel von acht Millionen Franken als zu tief. Der Kanton Basel-Stadt hat ein Steueraufkommen von rund drei Milliarden Franken (Zahlen 2022). Die GRÜNEN Basel-Stadt sehen 0.7 Prozent als Minimum an, die ein global vernetzter Wirtschafts- und Finanzstandort wie der Kanton Basel-Stadt für die Entwicklungszusammenarbeit leisten sollte. Die GRÜNEN Basel-Stadt beantragen daher, dass CHF 20 Millionen p.a. für das Gesetz der internationalen Zusammenarbeit vorgesehen werden sollen.

Anpassung des Betrags

Die Initiative fordert, dass zwischen 0.3 bis einem Prozent des Steueraufkommens für die Entwicklungszusammenarbeit ausgegeben wird, damit verbunden ist auch eine laufende Anpassung der Mittel bei sich verändernder wirtschaftlicher Situation. Der aktuelle Vorschlag der Regierung sieht keinen Anpassungsmechanismus wie die Initiative vor. Dort wäre vorgesehen, dass sich der Betrag an der Leistungsfähigkeit des Kantons ausrichtet. Somit wäre auch sichergestellt, dass in einer finanziell schwierigen Lage der kantonale Finanzhaushalt dann übermässig durch Gelder für die Entwicklungszusammenarbeit belastet würde. Im Sinne der Initiative schlagen wir vor, dass im Absatz ein entsprechender Passus ergänzt wird.

§7 Finanzierung

1Zur Finanzierung der internationalen Zusammenarbeit gemäss § 3 Abs. 1 und Abs. 2 beschliesst der Grosse Rat periodisch eine Rahmenausgabenbewilligung. Die Höhe der Rahmenausgabenbewilligung orientiert sich an 0.7 Prozent des kantonalen Steueraufkommens und der Leistungsfähigkeit des Kantons. Der Regierungsrat berichtet dem Grossen Rat über die Verwendung der Rahmenausgabenbewilligung.

Schliesslich möchten wir auch noch auf die Stellungnahme des Initiativkomitees hinweisen, deren Bemerkungen zum Gesetzesentwurf wir unterstützen.