In Riehen gibt es viele Gärten. Für die biologische Vielfalt können diese einen grossen Beitrag leisten, beispielsweise wenn – klar definierte – Ast- oder Steinhaufen der Natur zur Verfügung gestellt werden. Werden hingegen Steingärten angelegt, ist dieser weder für die Flora noch für die Fauna hilfreich. Zudem heizen die Steine im Sommer die Umgebung auf und erschweren auch den Menschen die Sommertage. Es ist unbestritten, dass die Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum durch die Gemeinde Sinn macht. Die Gemeinden Baden und Heiden beispielsweise fördern die biologische Vielfalt aktiv mit Beratung und Gestaltungsrichtlinien. Bolligen im Kanton Bern geht einen Schritt weiter und unterstützt seit Oktober 2019 unter anderem Ast- und Steinhaufen auch in Privatgärten finanziell.
Ich möchte anfragen, ob die Förderung von Ast- und Steinhaufen in Privatgärten sowie das Vermeiden von Steinwüsten in das Reglement für Abgeltungsbeiträge für ökologische Angelegenheiten aufgenommen werden kann.
Wenn ja, wie sieht die Förderung konkret aus? Wenn nein, welche Argumente sprechen dagegen?Für die Beantwortung der Kleinen Anfrage danke ich dem Gemeinderat.
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