Anzug: Anpassung des Luftreinhalteplan zum Schutz der Bevölkerung
Laut der European Environment Agency gehört Luftverschmutzung zu den Hauptursachen von vorzeitigen Todesfällen und Krankheiten und stellt das grösste umweltbedingte Gesundheitsrisiko in Europa dar. Alleine in Basel-Stadt fallen pro Person rund 500 Franken Gesundheitskosten pro Jahr an, wie der Regierungsrat auf die Schriftliche Anfrage Fuhrer veranschlagte (17.5451). Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und verfügbarer Daten hat die World Health Organisation im Jahr 2021 ihre Grenzwerte für Luftschadstoffe angepasst und bedeutend gesenkt. Die Grenzwerte betreffen Feinstaub (PM2.5 und PM10), Ozon (O3), Stickstoffdioxid (N02), Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenstoffmonoxid (CO) wobei im Speziellen das Gesundheitsrisiko, welches von PM2.5 (Feinstaubpartikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 2.5 Mikrometer oder weniger) ausgeht, zunehmend klar wird. In Anbetracht dieser wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Fortschritte besteht ein eindeutiger Handlungsbedarf. Einerseits sind die Grenzwerte für Luftschadstoffe der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) veraltet und unvollständig (ein Tagesgrenzwert für PM2.5 fehlt), andererseits stehen nicht genügend Daten für eine Beurteilung der momentanen Lage zur Verfügung. Beispielsweise wird die Komposition von Feinstaub zu wenig untersucht, so hat Saharastaub andere gesundheitliche
Auswirkungen als Verbrennungsrückstände oder Reifenabrieb. Im Kanton Basel-Stadt stehen lediglich drei stationäre Messstationen. An der Kreuzung Feldbergstrasse /
Hammerstrasse und auf dem St. Johanns-Platz werden die Konzentrationen von PM10, PM2.5 und N02 gemessen; auf der Chrischona misst eine Station die Ozonwerte. Somit gibt es für die meisten Quartiere Basels sowie für Bettingen und Riehen keinerlei Daten zur Luftqualität. Berichte wie die kürzlich veröffentlichte Medienmitteilung des Lufthygieneamts beider Basel „Belastung durch Luftschadstoffe im 2021 unverändert“ () sind daher auch nur sehr beschränkt aussagekräftig.
Die Bevölkerung muss besser über das Gesundheitsrisiko von Luftschadstoffen und über die Entwicklungen der Luftqualität aufgeklärt und informiert werden. Nur wer die Möglichkeit hat, sich adäquat zu informieren, kann mit Eigenverantwortung handeln (und zum Beispiel bei relativ hoher Schadstoffbelastung auf Sport im Freien verzichten oder mit Kindern gewisse Orte zu gewissen (Jahres-) Zeiten oder Wetterlagen meiden). Aus diesen Gründen wird der Regierungsrat gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der Luftreinhalteplan folgendermassen verbessert werden kann:
- Die Zahl der Messstationen sollen erhöht und alle relevanten Luftschadstoffe gemessen werden,
- dabei sind insbesondere mobile Stationen zu prüfen.
- Zur Untersuchung von Spitzenbelastungen sollen vermehrt auch saisonale Messungen durchgeführt werden.
- Die Messstationen sollen kommunikativ sein und die Bevölkerung vor Ort sowie online über die Luftqualität informiert und sensibilisiert (die Messwerte in Zahlen und/oder die Luftqualität analog zu den Smileys, die die Verkehrsgeschwindigkeit anzeigen).
- Die Grenzwerte für Luftschadstoffe sollen sich nach den geltenden WHO-Grenzwerten richten und der Luftreinhalteplan dahingehend angepasst werden.
- Begleitend sollen Bevölkerung und von Luftbelastung besonders betroffene Berufsgruppen einfacher, gezielter und vermehrt über Luftschadstoff-Konzentrationen
und die schädlichen Auswirkungen informiert werden, insbesondere sollen einfach zugängliche Karten zur Luftbelastung zur Verfügung stehen.