Seit 1. Januar 2021 hat der Kanton Basel-Stadt ein kantonales Behindertenrechtegesetz, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen soll. Die Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion ist ein Querschnittsthema, entsprechend sind alle Lebensbereiche und insbesondere Arbeit, Bildung, Wohnen, Kommunikation, Mobilität, Gesundheit und Freizeit betroffen. Staatliche Aufgaben aller Departemente müssen somit den Anliegen und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen entsprechend geplant und umgesetzt werden.

Oft sind aber der Verwaltung die Anliegen und Anforderungen von Menschen mit Behinderungen nicht oder zu wenig bekannt und Planungen sowie die Umsetzung von Projekten erfolgen ohne eine adäquate Berücksichtigung von behinderungsspezifischen Bedürfnissen. Im Nachhinein lassen sich hindernde Umsetzungen oft nicht mehr oder nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand korrigieren. Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass sich die Anliegen von Menschen mit Behinderung meist kostenneutral oder mit vernachlässigbaren Mehrkosten umsetzen lassen, wenn die behindertenspezifischen Anliegen schon in die Planung einfliessen und berücksichtigt werden. Eine entsprechende Resolution wurde auch vom 1. Behindertenparlament vom 2. Dezember 2023 verabschiedet.

Die Anzugstellenden bitten zu prüfen und zu berichten, wie Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen und/oder deren Organisationen in die Planung und Projektprozesse des Kantons strukturell einbezogen werden können.

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