Biodiversität ist die Grundlage der menschlichen Existenz und eine massgebliche Ressource für wirtschaftliche Entwicklung, aber durch menschliche Aktivitäten stark gefährdet. Deshalb hat im Dezember 2022 die internationale Staatengemeinschaft eine Verein­barung zum Schutz der Natur beschlossen, das «Kunming-Montreal Global Biodiversity Framework». Dieses Abkommen hat für den Schutz der Biodiversität einen ähnlichen Stellenwert, wie das Pariser Abkommen für den internationalen Klimaschutz. Darin verpflich­ten sich die Staaten u.a. dazu, bis 2030 den Verlust der bio­logischen Vielfalt zu stoppen, 30 % der weltweiten Land- und Meeresfläche unter effektiven Schutz zu stellen, und 30 % der geschädigten Ökosysteme zu renaturieren.

Auch der städtische Siedlungsraum mit seinen zahlreichen öffentlichen und privaten Grünflächen ist ein Refugium für zahlreiche Arten. Mit der Verabs­chiedung einer kanto­nalen Biodiversitäts­strategie wird Basel-Stadt eine diesbezüglichen Verpflichtungen wahr­nehmen. Allerdings be­schränkt sich der Auftrag der Stadtgärtnerei, welche für den Schutz der Biodiversität im Kanton massgeblich zuständig ist, bisher weitgehend auf öffentliche Grünflächen, öffentliche Parkan­lagen oder andere Flächen auf öffentlichem Grund. Dies, obwohl private Gärten, private Hinterhöfe, Balkone, Flachdächer und Fassaden von privaten Liegenschaften, sowie private unversiegelte Verkehrs­flächen im Siedlungsraum für die Förderung und den Schutz der Biodiversität wegen ihrer flächenmässigen Ausdehnung einen sehr hohen Stellenwert haben: Private Grünflächen in der Stadt machen mehr als einen Drittel aller städtischen Grünflächen aus.

Privaten Eigentümer:innen, selbst wenn sie die Biodiversität auf ihnen zur Verfügung stehenden Flächen fördern möchten, fehlt jedoch häufig das dafür notwendige fachliche Wissen und oft auch die Ressourcen, die dafür notwendig sind. Heute existiert in Basel ein diesbezügliches Beratungs­angebot von Seiten des Kantons nur für Pächter:innen von Freizeit­gärten. Im Unterschied zu anderen Städten (Luzern, Zürich, Wien) werden in Basel private Initiativen zum Schutz der Biodiversität bisher nur ansatzweise unterstützt und kaum gefördert. Dies gilt auch für Flächen von Immobilien Basel-Stadt, der PK BS, Wohnbaugenossenschaften oder anderen selbständigen Gebilden des Kantons.

Dieser Anzug möchte erreichen, dass in Zukunft der Kanton Basel-Stadt, im speziellen die Stadt­gärt­nerei, auch private Initiativen zur Förderung der Biodiversität durch Beratung und Förder­massnahmen unterstützt. Wohlverstanden sollen nicht die qualifizierten Garten­bau­firmen oder Land­schaftsgärtner:innen konkurriert werden, sondern private Eigen­tümer:innen sollen durch Beratung motiviert und gefördert werden, um solche Firmen in Anspruch zu nehmen und um ihnen zur Verfügung stehende Flächen als diverse Lebensräume für Pflanzen, Tiere und andere Organismen aufzuwerten. In diesem Sinn bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:

  • wie ein Beratungsangebot zur Motivation von Privaten zur Förderung der Biodiversität auf ihnen zur Verfügung stehenden Flächen (private Gärten, Hinterhöfe, Fassaden, unversiegelten anderen Flächen) eingerichtet werden kann.
  • wie moderne Kommunikationsmittel wie Infodesk, Webseiten und Social Media für Sensibilisierung und Förderung von Biodiversitätsmassnahmen durch Private eingesetzt werden könnten.
  • wie der Kanton private Initiativen zur Förderung der Biodiversität durch die Bereitstellung von Ressourcen fördern kann.
  • ob dafür Mittel des Mehrwertabgabefonds eingesetzt werden können.
  • welche Rolle dabei Quartiervereine oder die Stadtteilsekretariate übernehmen können.

Zum Geschäft