Anzug: Förderung des Baumbestands
Von zusätzlichem Grünflächen hat positive Auswirkungen auf die Aufenthaltsqualität im öffentlichen und privaten Raum, trägt zur Kühlung, Retention und auch zur Luftqualität bei. Insbesondere Bäume haben diese positiven Eigenschaften. In den letzten zehn Jahren hat es auch eine leichte Zunahme des Bestands gegeben und im schweizweiten Vergleich erfahren insbesondere Bäume im öffentlichen Raum einen theoretisch guten Schutz, wenn auch nicht auf dem Reissbrett.
Jedes Jahr werden zudem aus verschiedenen Gründen Bäume gefällt, gemäss Baumschutzgesetz kann dafür eine Ersatzpflanzung angeordnet werden. Diese wird zwar öffentlich ausgewiesen, jedoch ist nicht ersichtlich, welche Pflanzungen dann auch tatsächlich realisiert werden. Zudem ist in Paragraph 9 des BSG nur vorgesehen,
dass eine Ersatzpflanzung angeordnet werden kann.
Der Basler Baumbestand im öffentlichen Raum ist gut dokumentiert und wächst geringfügig. Die Regierung hat in ihrer Legislaturplanung und dem Stadtklimakonzept angekündigt, mehr Grün zu schaffen. Eine grossflächige Begrünung sollte auch qualitativ hochstehend erfolgen, auch bei Umgestaltungen und Sanierungen und die
Pflanzung soll vor allem das Stadtklima verbessern, der Überhitzung entgegenwirken und optimalerweise der Bevölkerung einen schattigen, kühlen und hochwertigen Aufenthaltsort zu bieten. Insbesondere bei der Verbesserung des Stadtklimas und dem entgegenwirken der Überhitzung des städtischen Raums können auch
die privaten eine wichtige Rolle spielen. Hier ist die Datenlage ungleich schlechter und bisher stellten sich Regierungsrat und Grosser Rat gegen verbindlichere Erfassung.
Private können aber auf ihren Flächen den Baumbestand fördern. Jedoch sind es oft profanere Gründe wie Aufwand und Kosten für die nötige Pflege im Gegensatz zu einer versiegelten Fläche, die befürchtete Unterschutzstellung oder die Ausnutzung der Grundfläche für das Gebäude, die gegen die Pflanzung eines Baums sprechen.
Der Regierungsrat wird gebeten, aufgrund obiger Ausführungen zu prüfen und zu berichten:
- Ein Konzept vorzulegen, wie sich die Zahl der Bäume im öffentlichen Raum in den nächsten fünf Jahren kantonal und je Quartier entwickeln soll.
- Wie viele Ersatzpflanzungen in den letzten zehn Jahren geplant und wie viele umgesetzt wurden und wie sich die Bäume entwickelten.
- Das Baumschutzgesetz dahingehend anzupassen, dass erstens Ersatzpflanzungen nur ausnahmsweise nicht angeordnet werden können und dass die verbindliche Festlegung der Ersatzpflanzung vorzeitig oder spätestens bei Baubeginn umgesetzt sein sollen.
- Anreize für Private zu schaffen, damit diese insbesondere bei Bauvorhaben mehr Bäume pflanzen und ob bei einem direkten positiven Einfluss auf den öffentlichen Grund auch eine Kompensation (z.B. durch die Pflege durch die Stadtgärtnerei) möglich wäre.