In Basel gibt es einige Flächen, die über einen Zeitraum des Jahres ungenutzt sind und zu anderen Phasen gebraucht werden. Parallel dazu fehlt es in Teilen von Basel an Spielplätzen und Aufenthaltsorten für Kinder. Besonders die Quartiere Altstadt Gross- und Kleinbasel, Matthäus, Clara, Rosental, am Ring und St. Johann fallen in der Auflistung des Erziehungsdepartements auf (zu beachten: Die Fläche der Spielplätze und Parks sind nicht aufgelistet).

Bei der Rosentalanlage bietet sich ein Platz, der nur zu einem Teil des Jahres durch Zirkusse und Messen gebraucht wird, aber während des Rests des Jahres leer steht. Gerade im Rosentalquartier gibt es wenig Grünflächen oder ähnliche Orte für Kinder, auf welchen sie sich austoben können. Auch im Hinblick auf den Neubau des Rosentalturms wird sich das Rosentalquartier erneut verdichten. An der Kreuzung Isteinerstrasse/Maulbeerstrasse steht eine temporäre Street-Soccer-Anlage, die jeweils abgebaut wird, wenn sie einer Messe in die Quere kommt. Ähnlich soll auch ein mobiler Spielplatz funktionieren:

Ein mobiler Spielplatz sollte aus Spielplatzelementen für Kinder von verschiedenem Alter bestehen. Zusätzlich sollte es Sitzmöglichkeiten für die Begleitpersonen geben. Der mobile Spielplatz sollte aufgestellt werden und zusammengebaut oder verschoben werden können, wenn der Platz anders genutzt werden sollte.

Anzahl Spielplätze pro Quartier (gemäss Webseite Erziehungsdepartement)

  • 4051, Am Ring: 0
  • 4052, Breite, Gellert, St. Alban: 7
  • 4053, Gundeldingen: 8
  • 4054, Bachletten: 6
  • 4055, Iselin: 5
  • 4056, St. Johann: 2
  • 4057, Matthäus: 7
  • 4058, Wettstein, Clara, Hirzbrunnen, Rosental: 6
  • 4059, Bruderholz: 2
  • 4125, Riehen: 8
  • 4126, Bettingen: 2

Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten:

  • Wie ein solcher mobiler Spielplatz aussehen könnte.
  • Ob in Zusammenarbeit mit einer Organisation solche Spielplätze betrieben werden könnten.
  • Welche vergleichbaren Flächen und Plätze es im Kanton Basel-Stadt gibt, die ebenfalls mit einem mobilen Spielplatz bestückt werden könnten.
  • Ob auch öffentliche Plätze, die nicht dem Kanton gehören (bspw. Meret-Oppenheim-Platz), für diesen Zweck gemietet werden können?
  • Ob auf der Rosentalanlage während der Zeit, in welcher diese nicht belegt ist, ein mobiler Spielplatz inklusive Sitzmöglichkeiten eingerichtet werden kann.

Zum Geschäft