Die positive Entwicklung der Filmbranche seit der Einführung der Basler Förderung von Film und Medienkunst im Jahr 2016 ist erfreulich. Unser Fördermodell erweist sich als konkurrenzfähig und hat den Anschluss an die Schweizer Filmförderung gefunden.

Der hohe Regionaleffekt (beim Kinofilm sind es durchschnittlich 161%) bewirkt, dass deutlich mehr in der Region reinvestiert wird, als der Kanton in die Produktionen investiert. Neben dem Gewerbe und der Kreativwirtschaft profitiert ein erweiterter Wirtschaftskreis wie Tourismus, Hotellerie, Gastronomie, Transport und weitere regionale Unternehmen mit Zulieferfunktionen. Das Know-how der audiovisuellen Branche ist ein wichtiger Standortfaktor. Neben dem künstlerischen Film ist die Branche auch im Bereich Auftragsfilm für die Wirtschaft, für Aus-/Weiterbildung, für Kulturinstitutionen und dergleichen mehr tätig.

Die Relevanz des bewegten Bildes für die Kommunikation in unserer Gesellschaft und den Beitrag unserer Film- und Kreativwirtschaft für die breite nationale und internationale Auswertung unserer Region würdigt der Regierungsrat in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Johannes Sieber betreffend «Entwicklung der kantonalen Filmförderung aufgrund Strukturwandel der Filmbranche (23.5240.02).

Er hält gleichzeitig fest, dass die Kulturförderung sich am Ziel orientiert, künstlerische Freiräume zu ermöglichen. Mit der verfassungsmässig garantierten Kunstfreiheit sei es nicht vereinbar, die Kunst vollumfänglich in den Dienst staatlicher Interessen zu stellen, wie beispielsweise die Förderung des Wirtschaftsstandorts oder der Kreativindustrie. Aus diesem Grund müssten Massnahmen zur Verbesserung von Standortfaktoren für Unternehmen der Film- und Kreativwirtschaft auf der Grundlage des Standortfördergesetzes erfolgen.

Anders als in anderen Regionen der Schweiz (Tessin, Zürich, Luzern, Wallis) kennt Basel keine Förderung der Film- und Kreativwirtschaft über die Standortförderung. Dies, obwohl Analysen (vgl. Bericht Ticino Filmcommission 2018–20211) aufzeigen, dass der Return on Investment ein Mehrfaches der Investitionen beträgt.

Die Prüfung von Massnahmen zur Stärkung der Rahmenbedingungen für die Film- und Kreativwirtschaft über die Standortförderung bietet sich also ganz grundsätzlich an. Sie drängt sich hinsichtlich der zu erwartenden Mehrinvestition durch das Inkrafttreten des neuen Fillmfördergesetzes («Lex Netflix» / ab 2024) gerade zu auf. Es werden Investitionen in zweistelliger Millionenhöhe von Streamingplattformen in die Schweiz erwartet. Es ist wichtig, den Produktionsstandort optimal zu unterstützen, um für diese substantielle Erhöhung der freien Mittel bereit zu sein.

Aus diesem Grund bitten die Unterzeichnenden zu prüfen und berichten,

  1. wie die Film- und die Kreativwirtschaft im Fokus der aktuellen Weiterentwicklung der Standortförderung (Innovation in Life Sciences, Digitale Innovation und Nachhaltige Wirtschaft) berücksichtigt werden kann,
  2. mit welchen zusätzlichen Massnahmen, beispielsweise nach dem Vorbild der «Ticino Filmcommission», er die Rahmenbedingungen für die Film- und die Kreativwirtschaft stärken kann,
  3. wie er die regionale Film- und Kreativwirtschaft bei der Akquise der erwartenden Mehrinvestition bei Inkrafttreten des neuen Fillmfördergesetzes («Lex Netflix») und im Zusammenhang mit der trinationalen Förderung von «CineEurope» unterstützen kann.
  4. wie er gedenkt, die regionale Film- und Kreativwirtschaft bei der Entwicklung der Region Basel-Stadt als Kompetenzstandort für digitale und audiovisuelle Kunst einzubeziehen und Synergien zu schaffen.

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