Anzug: Temporäre Massnahmen für die Sicherheit von Velofahrenden bei Baustellen
Strassen brauchen Pflege und Unterhalt. Von Zeit zu Zeit sind grössere Bauarbeiten fällig. Auch die unter den Strassen verlaufende Infrastruktur für Versorgung und Entsorgung bringt Bauarbeiten mit sich, aktuell beispielsweise der Ausbau des Fernwärmenetzes. Zudem tangieren Neu- und Umbauten von Liegenschaften häufig auch den Strassenraum und engen ihn ein. Auch der Baustellenverkehr mit meist grossen, manövrierenden Lastwagen bringt weitere Gefahren mit sich. Baustellen verlangen von allen Verkehrsteilnehmenden erhöhte Aufmerksamkeit. Häufig verändert sich die Situation während der Dauer der Baustelle, was zusätzlich zur Gefahr werden kann.
Um die Sicherheit an Baustellen für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere aber für Velofahrende, zu erhöhen, drängt sich Tempo-30 im Bereich von Baustellen direkt auf. Auf anfangs Januar 2023 hat der Bundesrat die Einführung von Tempo-30-Zonen deutlich vereinfacht und bisherige bürokratische Hürden abgebaut. Auch nach einer allfälligen Ausweitung von Tempo 30 auf das ganze Siedlungsgebiet verbleiben möglicherweise noch Strassen, auf denen ein höheres Tempo erlaubt ist und wo auch Velos zirkulieren.
Bisher unterscheiden die Behörden bei der Anordnung von temporären Massnahmen in der Regel nicht, ob die Baustelle an einer Velostrasse, einer im «Teilrichtplan Velo» festgelegten Pendler:innnenroute oder an einer Basisroute liegt. So konnte beispielsweise letztes Jahr während einiger Zeit auf der Velostrasse Maulbeerstrasse infolge einer Baustelle nicht mehr gekreuzt werden. Velofahrende mussten anhalten und den Gegenverkehr abwarten. Mit der temporären Aufhebung von wenigen Parkplätzen hätte die Velostrasse in beiden Richtungen problemlos befahren werden können. Die zuständige Behörde hat eingeräumt, dass es keine Richtlinien gäbe, wie bei Baustellen an einer Velostrasse zu verfahren sei. Es drängt sich deshalb geradezu auf, dass der Regierungsrat oder das zuständige Departement Richtlinien erlässt, wie die möglichst reibungslose Durchfahrt für Velos bei Velostrassen, Pendler/innenrouten und Basisrouten auch bei Baustellen beibehalten werden kann.
Eine spezielle Problematik entsteht dadurch, dass Signale und Vorsignale von Baustellen häufig in den Lichtraum von Zufussgehenden und Velofahrenden ragen. Je nach Örtlichkeit sind die Folgen davon ärgerlich bis brandgefährlich. Die Baustellenverantwortlichen brauchen hier bessere Vorgaben.
Um die von Baustellen ausgehende Gefahr insbesondere für Velofahrende zu mindern und den Fahrkomfort aufrecht zu erhalten, bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat,
- ab sofort bis zur definitiven Umsetzung von Tempo-30 im ganzen Siedlungsgebiet neu bei Baustellen im Kanton mit Ausnahme der Autobahnen grundsätzlich maximal Tempo-30 signalisieren zu lassen und damit die Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen,
- für Baustellen an Velostrassen, Pendler/innenrouten oder Basisrouten gemäss Teilrichtplan Velo Richtlinien zu erlassen, wie die Durchfahrt optimiert werden kann und wie allenfalls Umfahrungsrouten für Velofahrende einzurichten und zu signalisieren sind.
- die nötigen Massnahmen einzuleiten, damit Baustellensignale den Fuss- und Veloverkehr nicht mehr unnötig und gefährlich behindern.