Anzug: Vermehrte Anerkennung und Förderung des Bekanntheitsgrads der KulturLegi
Ein geringes Einkommen führt oft auch zum Ausschluss der Betroffenen vom kulturellen und gesellschaftlichen Leben. Die KulturLegi hat zum Ziel, dass alle Menschen mit geringem Einkommen (nicht nur Familien wie beim FamilienpassPlus) am kulturellen und sozialen Leben teilnehmen können. Die KulturLegi wird geführt von der Caritas und kann unkompliziert beantragt werden, da sie sich auf bereits bürokratisch getroffene Einschätzungen stützt (z. B. Prämienverbilligung, Sozialhilfe, AHV-Ergänzungsleistungen, FamilienpassPlus). Ähnlich wie herkömmliche Verbilligungen für Schüler/innen und Studierende bietet diese Karte so finanzschwachen Personen die Möglichkeit, verbilligt an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen von AngebotspartnerInnen der Kulturlegi teilzunehmen.
Unterstützt wurde die KulturLegi zuerst vom Swisslos-Fonds Basel-Stadt. Ab 2019 erhält die Caritas beider Basel einen Betriebsbeitrag für die Jahre 2019–2021 für die Führung der KulturLegi (total 60’000 CHF). Zudem wurde die KulturLegi beider Basel von Anfang an von der Christoph Merian Stiftung, den kantonalen Römisch katholischen Kirchen und diversen weiteren Stiftungen unterstützt.
In anderen Regionen, so z. B. in Zürich existiert die KulturLegi bereits über 15 Jahre. Die gute Etablierung und den hohen Bekanntheitsgrad erreichte die KulturLegi dank dem aktiven Bewerben der Stadt und der Angebotskontinuität und –vielfalt.
In Basel gibt es die KulturLegi seit 5 Jahren und der Bezug der KulturLegi beider Basel ist gratis. Trotzdem kennt hier die Mehrheit der Bevölkerung, welche von diesem Angebot profitieren könnten, dieses Angebot noch nicht. Zudem ist die Anzahl der beteiligten sportlichen Organisationen (inkl. Sportamt BS) in Basel sehr gering im Vergleich zu anderen Kantonen/Gemeinden (z. B. Stadt Zürich).
Viele bestehende Basler Kulturorganisationen (z. B. Theater Basel, Gare du Nord, viele Museen) gewähren KulturLegi-Inhaber/innen bereits eine Reduktion. Dies wird gewährleistet durch eine Angebotspartnerschaft mit der KulturLegi (resp. Caritas). Allerdings ist die Anerkennung der KulturLegi nicht zwingend für staatliche Angebote sowie Veranstaltungen bzw. Angebote, die über den Swisslos-Fonds oder andere staatliche Beiträge mitfinanziert werden.
Die Unterzeichnenden bitten die Regierung zu prüfen und zu berichten:
- Welche Ämter informieren alle potentiellen KulturLegi-Nutzende aktiv über die KulturLegi? (z. B. beim Sprechen von Stipendien, Gewähren von Prämienverbilligungen, etc.)?
- Könnten alle zuständigen Ämter (z. B. Amt für Sozialhilfe, Amt für Prämienverbilligung, etc.) bei Gewährung eines Anspruchs eine Anmeldung für die KulturLegi beilegen?
- Welche gesetzlichen Grundlagen müssten geändert werden, damit staatliche und staatlich mitfinanzierte Organisationen, sowie Organisationen, welche einen Projektbeitrag erhalten, die KulturLegi zwingend anerkennen müssen und den Inhaber/innen eine gleiche oder grössere Reduktion als Schüler/innen und Studierenden gewährt wird?