Gemäss Ausgabenbericht 23.0003.01 vom 11. Januar 2023 finanziert der Kanton mit den vom Grossen Rat bewilligten Mitteln, die im Zusammenhang mit der Schliessung der Ausbildung Bühnentanz notwendig wurden, unter anderem Verbindlichkeiten der Schule wie die «Zusatzmittel für die externe Untersuchung».

Dem Erziehungsdepartement liegt der externe Untersuchungsbericht vor. Dieser wurde aber nicht veröffentlicht, obwohl er öffentlich finanziert wurde. Dass eine Institution eine Untersuchung über die eigenen Verfehlungen selbst interpretiert und eigenmächtig entscheiden kann, was zu deren Inhalten überhaupt öffentlich kommuniziert wird, scheint problematisch. Die Weigerung, den Bericht zu veröffentlichen, erweckt den Eindruck, dass hier Ergebnisse vertuscht werden sollen.

Zudem entschuldigte sich die Direktorin in der Medienmitteilung der BTB vom 17. März nur für den Fall, dass «jemand unter meinen Handlungen oder meiner Rede gelitten» habe und scheint im selben Statement den Grund für die Vorkommnisse eher in der Zerbrechlichkeit einzelner Schülerinnen als im eigenen Handeln zu sehen.

Schliesslich gibt es auch eine allgemeinere Problematik: Neben der Ballettschule Basel wurden jüngst auch gegen die Basel Dance Academy Missbrauchsvorwürfe laut. Wo Leistungssport auf Ästhetik trifft, sind junge Menschen öfters von Missbrauch betroffen. Als die Vorwürfe an die Öffentlichkeit drangen, wurde auch klar, dass der Schweizerische Tanzverband “Danse Suisse” sich scheinbar nicht genötigt sah, weitere Schritte zu unternehmen, das Problem an der Wurzel anzupacken.

Die Interpellantin bittet den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie ist es zu rechtfertigen, dass eine Untersuchung öffentlich finanziert wird, die Schule aber allein über eine Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse entscheidet?
  2. Weshalb kann die BTB über die Publikation der Untersuchung entscheiden und wie wählte der Regierungsrat die Bereiche aus, die öffentlich kommuniziert wurden?
  3. Welche Gründe bestehen aus Sicht des Kantons, den Bericht nicht zu veröffentlichen?
  4. Erkennen die Verantwortlichen des Kantons in diesen Aussagen der Direktorin in der Medienmitteilung vom 17. März eine Form von Victim Blaming?
  5. Wurde die Wiedereinsetzung der Direktorin vom Kanton bewilligt oder gutgeheissen?
  6. Ist der Regierungsrat aufgrund der Ergebnisse der Studie der Ansicht, dass der Kanton seiner Aufsichtspflicht in genügender Weise nachgekommen ist?
  7. Was waren die Gründe, wieso das Erziehungsdepartement die Zusammenarbeit mit der Schule “Basel Dance Academy” beendet hat?
  8. Waren Schüler:innen, die im Rahmen der Kooperation mit dem Erziehungsdepartement an der Schule waren, von Missbrauch betroffen?
  9. Wurden die Schüler:innen, die die Schule im Rahmen der Kooperation besucht haben, systematisch befragt?
  10. Werden die Vorkommnisse an jener Schule untersucht und aufgearbeitet?
  11. Was unternimmt das Erziehungsdepartement, damit Schüler:innen in den Bereichen Tanz und Sport besser vor Missbrauch geschützt werden?
  12. Welche Vorgaben bestehen und welche Kontrollen erfolgen im Rahmen der bestehenden Kooperationen mit Tanzschulen?
  13. Was für Massnahmen trifft der Regierungsrat für eine verstärkte Sensibilisierung der Lehrenden und Lernenden?
  14. Wie können sich Betroffene wehren und was für Hilfestellungen erhalten Sie vom Kanton?
  15. Ist der Regierungsrat bereit, sich nach den Vorfällen beim Tanzverband “Danse Suisse” für einen schärferen Code of Conduct und eine Anlaufstelle

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