Interpellation: Beratungen ungewollte Schwangerschaften
Im SRF-Regionaljournal vom 17.2.2025 berichtet die ehemalige Leiterin der Abteilung für Beratungen bei ungewollten Schwangerschaften von einem Rückgang der Beratungsstunden. Die Abteilung werde den Anforderungen des Kantons wegen fehlenden Ressourcen nicht mehr gerecht. Ausserdem sei das Angebot nicht so niederschwellig, wie gefordert.
Im Leitfaden des Kantons zu ungewollten Schwangerschaften werden verschiedene Beratungsangebote für betroffene Personen (inkl. Partner*in) aufgezeigt.
Der Kanton ist gemäss Bundesgesetz (SR 857.5, SGS 857.51)verpflichtet, Schwangerschaftsberatungsstellen einzurichten. Dies wird von den Kantonen unterschiedlich gehandhabt. Der Kanton Basel-Landschaft hat beispielsweise die Fachstelle für sexuelle Gesundheit mittels Trägerverein und Leistungsvereinbarung eingerichtet und bietet auch telefonische und digitale Beratung an. Bei der Internetrecherche nach der Beratungsstelle in Basel-Stadt finden sich hingegen zwei Bezeichnungen für die Stelle: Schwangerschaftsberatungsstelle oder Gynäkologische Psychosozialmedizin. Beide verweisen auf eine identische Telefonnummer und die angegebene verantwortliche Ärztin ist bereits seit einiger Zeit im Ruhestand. Auf den ersten Blick wirkt der Auftritt nicht niederschwellig und gibt Anlass zu weiteren Fragen.
Der öffentliche Diskurs über Schwangerschaftsabbrüche weltweit bestärkt die schon bestehende Tabuisierung des Themas und die damit einhergehende Stigmatisierung. Diese Tabuisierung kann schwerwiegende Folgen für die Zugänglichkeit des Angebots, wie auch die psychische Gesundheit der betroffenen Personen haben. Die Unterstützung ausserhalb des Gesundheitssystems hängt stark vom sozialen und familiären Umfeld der Personen ab und kann nicht als gegeben angesehen werden.
Umso zentraler ist ein niederschwelliges und schnell verfügbares Beratungsangebot von staatlicher Seite, um Menschen bei ungewollten Schwangerschaften zu unterstützen.
Ein Schwangerschaftsabbruch, welcher nach sieben bis zehn Schwangerschaftswochen stattfindet, ist massgeblich invasiver, sowohl für den Körper als auch für die Psyche der betroffenen Person. Wartezeiten für die Beratung und den Eingriff können zur Folge haben, dass die medikamentöse Abtreibung nicht mehr möglich ist, und es zu einem chirurgischen Eingriff kommen muss.
Die Interpellantin bittet den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viele Stellenprozente hat die laut Gesetz genannte Fachstelle sexuelle Gesundheit zur Verfügung und seit wann gibt es diese?
- Gab es Pensumveränderungen bei der Fachstelle?
- Welche Ausbildung/ beruflicher Hintergrund wird für diese Stelle vorausgesetzt?
- Gibt es eine statistische Erfassung von anonymisierten Daten bzgl. der durchgeführten Beratungen (Anzahl, Alter, Wohnort) und werden diese vom Unispital für die Forschung verwendet?
- Gibt es weitere unabhängige Überprüfungen oder Befragungen von Betroffenen, um sicherzustellen, dass
die Beratung tatsächlich niederschwellig und bedarfsgerecht ist? - Wie erklärt sich die Regierung die Diskrepanz, dass der allgemeine Trend an Schwangerschaftsberatungen in anderen Kantonen zunimmt, in Basel-Stadt jedoch abnimmt?
- Anerkennt der Regierungsrat die Bedeutung der Beratung und Begleitung von Personen bei einer ungewollten Schwangerschaft? Und somit den entsprechend hohen Ressourcenaufwand von Seiten Kantonsspital?
- Stellt der hohe Kostendruck im Unispital eine Gefahr für die Leistungen der Fachstelle dar? Wie stellt die Leistungsvereinbarung sicher, dass dies nicht geschieht?
- Wie kontrolliert der Kanton das bereitgestellte Beratungsangebot der verschiedenen Institutionen und insbesondere des Unispitals?
- Gibt es Pläne, das Beratungsangebot auszubauen oder auf weitere Institutionen auszuweiten, um eine
bessere Erreichbarkeit sicherzustellen? - Welche Massnahmen ergreift der Kanton, um die Tabuisierung ungewollter Schwangerschaften und
Schwangerschaftsabbrüche abzubauen?
