Interpellation: Gummigeschoss-Einsätze und deren Verhältnismässigkeit
Am Samstag, 28. August setzte die Polizei an einer Demonstration mehrere Schüsse mit Gummigeschossen ab. Am Tag darauf verschickte die Kantonspolizei eine Medienmitteilung mit dem Titel: «Kurzer Mitteleinsatz wegen unbewilligter Demonstration». In der Mitteilung wird erklärt, dass Mittel eingesetzt wurden, weil die Demonstrierenden sich «Zugang in die Spiegelgasse erzwingen» wollten. Der Mitteleinsatz wird in der Medienmitteilung gerechtfertigt mit der Begründung, dass von Seiten der Demonstrierenden keine Dialogbereitschaft vorhanden war, und die Demonstrierenden offenbar dennoch durch die Spiegelgasse ziehen wollten. Am 2. September gab Frau Eymann in einem Interview in der bz Auskunft über ihre Haltung dazu und zu Demonstrationen im Allgemeinen. Sowohl der Mitteleinsatz als auch die Aussagen im Interview
werfen bei der Interpellantin Fragen auf.
Die Interpellantin bittet die Regierung deshalb um Beantwortung folgender Fragen:
- Der Gummigeschoss-Einsatz ist ein sehr drastisches und auch gefährliches Mittel, das gegenüber einer Menschenmasse eingesetzt werden kann. Vor allem bekannt sind
Verletzungen an den Augen und im Gesicht. In vielen Ländern ist es deshalb verboten. Stimmt der Regierungsrat der Aussage zu, dass dieses Mittel nur sehr selten, in Ausnahme-Situationen eingesetzt werden soll? - Im Interview mit der bz machte Frau Eymann folgende Aussage: “Ob Gummischrot eingesetzt wird oder nicht, das ist der Entscheid des Einsatzleiters der Polizei. Da habe ich als politische Vorgesetzte keinen Einfluss darauf.” Haben die Einsatzleitenden demnach freie Hand bei der Einsetzung solch drastischer Mittel und müssen sie sich nicht an gewisse Grundsätze halten? Wäre es nicht in der Verantwortung des Regierungsrates, den Einsatzleitenden einen Kompass zu kommunizieren, wann welche Mittel einzusetzen sind?
- Die Polizei sollte nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit agieren. Inwiefern ist es verhältnissmässig, Gummigeschosse einzusetzen, um eine für die Polizei als optimal
befundene Route durchzusetzen? - Inwiefern ist der Einsatz von Gummigeschossen verhätnismässig, wenn das Übertretungsstrafgesetz sowie die Verordnung über Strassenverkehr beim Verstoss gegen
die Bewilligungspflicht lediglich “Bussen” vorsieht? - Inwiefern wäre die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet gewesen, hätte die Polizei den Demozug durch die Spiegelgasse ziehen lassen?
- Welche internen Massnahmen vollzieht das JSD, wenn im Einsatz das Prinzip der Verhältnismässigkeit nicht befolgt wurde?
- Welche Massnahmen wurden zur Deeskalation der Situation getrofffen, bevor mit Gummigeschossen durchgegriffen wurde? Wie wurde das 3D Prinzip eingehalten?
- Was unternimmt das JSD, wenn das 3D Prinzip bei einem Einsatz nicht eingehalten wurde? Gibt es interne Konsequenzen?
- Beim Einsatz von Gummigeschossen muss eine Mindestdistanz von 20 Metern eingehalten werden. Wurde diese Distanz eingehalten?
- Der Titel der Medienmitteilung der Kantonspolizei: «Kurzer Mitteleinsatz wegen unbewilligter Demonstration» impliziert, dass die Mittel eingesetzt wurden, weil die Demonstration unbewilligt war. Ist das der Fall?
- Im Interview mit der bz sagt Frau Eymann: «vielleicht gibt es eine gewisse Schärfe bei den unbewilligten Demos.” Worauf bezieht sich die “Schärfe”? Inwiefern ist es verhältnismässig und rechtens, den §11 des Übertretungsstrafgesetzes mit Gummigeschossen, Personenbarrikaden und allfälligen anderen Gewaltmitteln durchzusetzen?
- Darf die Polizei juristisch gesehen friedliche unbewilligte Demonstrationen härter behandeln als friedliche bewilligte Demonstrationen? Falls ja, auf welche Gesetzesartikel stützt sich das?
- Auf welche Gesetzesartikel stützt sich der Gummigeschoss-Einsatz der Polizei vom 28. August?
- Durch den vermehrten Einsatz von Gummigeschossen entsteht ein ”Chilling Effekt”. Aus Angst vor einem unerwarteten Gummigeschoss-Einsatz könnten immer mehr Personen auf den Besuch einer Demonstration verzichten. Ist sich die Regierung diesem “Chilling Effekt” bewusst, und ist dieser mit der Wahrung der Grundrechte zu vereinbaren?
- In der bz sagt Frau Eymann: “Die Realität ist, dass immer wieder Steine auf Einsatzkräfte geschmissen werden.” Die Regierung wird gebeten um Auskunft, wie oft und an wie vielen Demonstrationen/ Kundgebungen im Jahr 2019, 2020 und 2021 Steine oder andere harte Gegenstände auf Polizisten geworfen wurden. Und wie oft diese als Gegenreaktion auf einen Gummigeschoss-Einsatz geschahen.