Die Paragraphen 14 bis 16 des Finanzhaushaltsgesetzes regeln den unüblichen Fall, dass eine vom Grossen Rat bewilligte Ausgabe bzw. das Budget überschritten wird und der Regierungsrat genötigt wird Massnahmen zu ergreifen.

Im Jahresbericht werden die Überschreitungen relativ knapp in den Fussnoten der Rechnungen der Departemente begründet sowie in der Finanzberichterstattung zumindest bezüglich der Höhe ausgewiesen. Für die Jahre 2019 bis 2021 sowie für das laufende Jahr 2022 sind dies folgende:

2022

Dringlicher Nachtragskredit WSU Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten aus dem Ukraine-Krieg durch Staatsbeitragsempfänger 650’000
Dringlicher Nachtragskredit GD Lieferung von medizinischem Schutzmaterial an die Ukraine und benachbarte Staaten 1’460’000

2021

Kreditüberschreitung BVD «Höherer Aufwand aufgrund von Gebührenauszahlungen an die im Baubewilligungsverfahren mitwirkenden Fachinstanzen. Die dadurch entstandene Kreditüberschreitung in der Rechnung 2021 wurde im Rahmen des Hochrechnungsprozesses November durch die Regierung bewilligt. RRB 21/38/97 vom 14. Dezember 2021, Ziff. 9.» 400’000
Nachtragskredit PD Verein Kulturwerkstatt Kaserne  14’300
Nachtragskredit PD Schutzschirm für Grossveranstaltungen 19’000’000
Nachtragskredit PD Staatsbeitrag Stiftung Basler Papiermühle 126’500
Nachtragskredit FD Beiträge an Geschäftsräumlichkeiten 21’000’000
Nachtragskredit BVD Erhöhung Globalbudget Öff. Verkehr 5’241’266
Nachtragskredit GD Mehr- und Zusatzkosten sowie Vorhalteleistungen Spitäler 108’400’000

2020

Kreditüberschreitung BVD «Die Bildung einer Rückstellung für die Finanzierung der Unterdeckung von Grabpflegeaufträgen, welche durch den Regierungsrat mittels einer Kreditüberschreitung nach §14 Abs. 1 lit. b. FHG gemäss RRB 21/02/45 vom 19.01.21 bewilligt wurde, führt zu höherem Aufwand.» 6’500’000
Nachtragskredit PD Rockförderverein 25’000
Nachtragskredit PD Programmförderung Orchester Basel-Stadt 372’000
Nachtragskredit PD Verein für das jüdische Museum der Schweiz 60’000
Nachtragskredit PD Basler Kunstverein 45’000
Nachtragskredit Grosser Rat PUK Neubau Biozentrum 500’000
Nachtragskredit FD Covid-19 Geschäftsunkosten für Härtefälle 10’000’000
Nachtragskredit FD Covid-19 Geschäftsräumlichkeiten 18’000’000
Nachtragskredit WSU Covid-19 Basel Tourismus 700’000

2019

Kreditüberschreitung BVD Mehrkosten bei der Altlastensanierung beim Freizeitgartenareal Spalen-/Hegenheimermattweg und beim Grünflächenunterhalt in Folge der grossen Trockenperiode im 2018. Dafür bewilligte der RR mit RRB Nr. 20/03/29 vom 21. Januar 2020 eine Kreditüberschreitung nach §14 Abs. 1 lit. b FHG. 500’000
Nachtragskredit FD Staatsbeiträge an das Vorstadttheater 30’000

Entsprechend der obigen Auflistung bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen betreffend Kreditüberschreitungen gemäss §14-16 FHG:

  1. Welcher Zeitraum liegt jeweils zwischen dem jeweiligen Regierungsratsbeschluss für die oben genannten Kreditüberschreitungen und Nachtragskrediten, der allfälligen Orientierung der Finanzkommission und der Feststellung des finanziellen Mehrbedarfs?
  2. In welchen Fällen sah sich der Regierungsrat von 2019 bis 2022 genötigt, gemäss Paragraph 14 eine Überschreitung von Budget- und Globalkrediten zu bewilligen,
    1. Weil die Ausgabe durch einen Rechtssatz oder Beschluss vorgeschrieben ist;
    2. Weil ein Aufschub für den Kanton nicht möglich ist;
    3. Weil die Ausgabe durch Fondsmittel oder Rücklagen gedeckt ist,
    4. Weil die Dienststelle eine Kompensation innerhalb ihres betrieblichen Ergebnisses vor Abschreibungen vornimmt;
    5. Weil die Kreditüberschreitung unbedeutend ist.
  3. Wie definiert der Regierungsrat eine «sehr grosse» Kreditüberschreitung gemäss § 14 Abs. 3 FHG?
  4. Wie oft musste der Regierungsrat von 2019 bis 2022 der Finanzkommission die Aufnahme ins Budget in Form eines dringlichen Nachtragskredits gemäss Paragraph 16 beantragen?
  5. Gibt es Überschreitungen gemäss §14-16, welche nicht in den Jahresberichten 2019-2021 ausgewiesen sind oder nicht oben aufgelistet sind?

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