Der Kanton Basel-Stadt setzt zurzeit auf einige Massnahmen bei Hitzeperioden, welche vor allem aus Sensibilisierung mittels Kommunikationsmassnahmen sowie einer neuen Hotline bestehen. Die Genfersee-Region, das Tessin und die Nordwestschweiz verzeichneten aufgrund der regional stärksten Hitzebelastung im Sommer 2022 die meisten Todesfälle. Die Analysen des Swiss TPH zeigen ausserdem, dass auch moderat heisse Temperaturen von weniger als 25°C Todesfälle verursachen – und nicht nur Hitzewellen. Dieses hat dazu auch eine Toolbox für Kantone ohne Hitzeaktionspläne entwickelt. Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Wallis und das Tessin haben entsprechende Hitzeaktionspläne auf Basis von WHO-Empfehlungen implementiert. Untersuchungen in der Schweiz und im Ausland zeigen, dass (kantonale) Hitzeaktionspläne zur Prävention von hitzebedingten Todesfällen während Hitzeereignissen massgeblich beigetragen

Der Interpellant bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Warum verzichtet der Regierungsrat auf einen Hitzeaktionsplan, wie ihn andere Kantone in der Westschweiz und im Tessin kennen?
  2. Wie stellt der Regierungsrat generell und bei seinen Kommunikationsmassnahmen sicher, dass diese auch Menschen erreichen, welche nicht in Basel-Stadt wohnen, sondern nur hier arbeiten?
  3. Findet auf Basis der Erhebungen durch den Bund ein kantonales Monitoring des Morbiditäts- und Mortalitätsgeschehens bei Hitzewellen sowie der Belastung des Gesundheitswesens statt und findet ein Austausch mit den angrenzenden Gebietskörperschaften statt? Werden daneben noch weitere Daten erhoben?
  4. Ist der Schutz von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen während Hitzewellen gewährleistet – auch solchen die nicht in einer Gesundheitseinrichtung oder durch die Spitex betreut werden? Findet eine aufsuchende Begleitung von besonders gefährdeten Gruppen statt?
  5. Wie sind die kantonalen Anstalten des öffentlichen Rechts in die Massnamen des Kantons eingebunden? Wie ist eine allfällige Zusammenarbeit organisiert?
  6. Sieht der Regierungsrat nach dem Vorbild von Genf Massnahmen für Personen vor, welche im Freien (insbesondere bei schwerer körperlicher Tätigkeit) arbeiten?
    1. Findet ein Austausch mit den betroffenen Berufsbranchen statt und wie werden die Betroffenheit und Veränderungen überprüft?
    2. Prüft der Regierungsrat Massnahmen wie die Verschiebung der Arbeitszeiten in die frühen Morgenstunden oder spezielle Pausenregelungen sowie zusätzliche Beschattung für Kantonsangestellte?
  7. Kommuniziert der Kanton an besonders gefährdete Gruppen Informationen zu kühlen Orten und wie stellt der Kanton sicher, dass die Information die Risikogruppen erreicht?
  8. Welche Massnahmen sind an Basler Schulen und Tagestrukturen vorgesehen?
  9. Ist der Regierungsrat im Austausch mit Unternehmen oder Organisationen mit öffentlich zugänglichen kühlen Orten (Kulturinstitutionen, Schwimmbäder, Supermärte, etc.), um während Hitzeperioden den Zugang für besonders gefährdete Personen zu erleichtern (z.B. durch Preisreduktionen) oder Öffnungszeiten zu erweitern?

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