Interpellation: Mehr Schutzplätze für vulnerable Menschen im Kanton Basel-Stadt
Nachdem der Bund am 26. September 2025 seinen Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention veröffentliche, legte das Netzwerk Istanbul-Konvention am 28. Oktober 2025 seinen Parallelbericht vor und bewertet darin die staatlichen Bemühungen zur Umsetzung der Konvention insgesamt mit der Note 3. Acht Jahre nach der Ratifizierung der Istanbul-Konvention fällt die Bilanz damit weiterhin unzureichend aus: Auch wenn es in einzelnen Bereichen Fortschritte gibt, bleibt der Schutz vor geschlechtsbezogener Gewalt in der Schweiz weiterhin lückenhaft. Besonders deutlich zeigen sich Defizite bei der Finanzierung (siehe auch Motion Christoph Hochuli und Konsorten für die Schaffung eines Frauenhausgesetzes sowie eine Erhöhung der Schutzplätze und der Finanzierung der Frauenhäuser), der föderalen Zersplitterung sowie beim Einbezug intersektionaler Perspektiven. Besonders kritisch sind die Defizite beim Schutz und der Unterstützung vulnerabler Gruppen wie etwa bei Geflüchteten, Personen mit Behinderungen oder LGBTIQA+-Menschen. Schwierig ist ausserdem die Zuweisung zu einem Schutzplatz für psychisch stark belastete Personen und junge Frauen im Alter zwischen 17-25 Jahren, die sich oft mitten in einer Ausbildung befinden und andere Bedürfnisse haben wie Menschen in einem anderen Lebensabschnitt.
Der Föderalismus führt zu grosser Willkür für betroffene Personen und widerspricht der Gleichbehandlung. Im Jahr 2025 ist die geschlechtsbezogene Gewalt in der Schweiz stark angestiegen. Insbesondere der Anstieg von Feminiziden deutet daraufhin. Alle zwei Wochen wird in der Schweiz eine Frau durch ihren Ehemann, Partner, Ex-Mann oder Exfreund getötet. Jede Woche überlebt eine Frau einen Feminizid.
- Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass im Kanton Basel-Stadt nicht genügend Schutzplätze vorhanden sind? Vgl. BaZ-Interview mit Bettina Bühler (Leiterin Frauenhaus beider Basel) vom 03.10.25: im Jahr 2024 mussten 334 Frauen und Kinder abgewiesen werden.
- Wie kann im Kanton Basel-Stadt gewährleistet werden, dass auch psychisch stark belastete Frauen Schutz finden?
- Frauen mit Suchtproblematiken, die ebenfalls von häuslicher Gewalt betroffen sind, können vom Frauenhaus oft nicht aufgenommen werden. Wo können diese Personen Schutz finden?
- Wie kann der Kanton Basel-Stadt sicherstellen, dass LGBTIQ+ Personen und Menschen mit Behinderungen einen geeigneten Schutzplatz finden?
- Wie kann der Kanton Basel-Stadt sicherstellen, dass insbesondere junge Frauen im Alter zwischen 17-25 Jahren nach dem Aufenthalt in einem Frauenhaus weiter betreut werden?
- Für die Prävention und den Schutz vor häuslicher Gewalt sind in erster Linie die Kantone zuständig. Andere Kantone haben daher bereits Aktionspläne oder Berichte zur Umsetzung vorgelegt. Gibt es einen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Basel-Stadt? Wenn nicht, warum wurde ein solcher noch nicht erarbeitet?