Interpellation: Öffnung der Kindertagesstätten und bestimmte schulische Angebote für Kinder mit besonderem Förderbedarf ab 27. April 2020
Am 13. März 2020 erklärte der Bundesrat, dass aufgrund der Corona Pandemie die Schulen in der ganzen Schweiz bis zu den Frühjahrsferien geschlossen bleiben und die Kinder Fernunterricht erhalten. Ab dem 16. März 2020 gilt in der Schweiz, die vom Bundesrat postulierte «ausserordentliche Lage», was bedeutet, dass nicht nur die Kinder, sondern auch viele Eltern von zu Hause arbeiten müssen. Die Gleichzeitigkeit von Kleinkinderbetreuung, Homeschooling und Homeoffice bringen manche Eltern an den Rand des Leistbaren. Kinder brauchen viel Aufmerksamkeit und Betreuung und nicht alle Eltern sind in der Lage ihre Kinder zu unterstützen und einen sinnvollen Tagesablauf zu gestalten, damit alle Aufgaben befriedigend erledigt werden können. Mit der etappenweise Lockerung der getroffenen Pandemiemassnahmen hat der Bundesrat nun auch den Termin für die Öffnung der Schulen per 11. Mai 2020 vorgesehen; Schulkinder werden also mindestens noch weitere drei Wochen zu Hause bleiben. Da nun gleichzeitig eine schrittweise Öffnung verschiedener personenbezogener Dienstleistungsangeboten bereits per 27. April 2020 erfolgt, dürfte sich für einige Eltern, Väter und Mütter die Betreuungssituation noch weiter erschweren.
In dieser Situation ist es sinnvoll, wenn gewisse Betreuungsangebote wieder vollumfänglich für die Eltern zur Verfügung stünden, insbesondere für die Gruppe der Vorschulkinder, welche am engmaschigsten betreut werden müssen und daher Eltern mit Betreuungspflichten von Vorschulkindern kaum arbeiten können. Zumal der Bund die Kitas ausdrücklich vom Lockdown ausgeschlossen hatte und die Schliessung der Kitas den Kantonen überlassen hat. Möglicherweise ist es daher auch mit der bundesrätlichen Strategie und unter Einhaltung von Schutzmassnahmen für die Angestellten vertretbar, wenn die Kitas und bestimmte Angebote der Schule bereits ab 27. April 2020 wieder offen sind.
In diesem Zusammenhang bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen und dies wenn immer möglich in der nächsten Grossratssitzung mündlich.
- Können die Kitas für alle angemeldeten Kinder im Vorschulalter ab dem 27. April 2020 geöffnet werden? Wenn ja, wie werden die Eltern darüber informiert? Wenn nein, weshalb soll das nicht möglich sein?
- Gibt es andere Möglichkeiten der Kinderbetreuung, die Eltern von Kindern im Vorschulalter in Anspruch nehmen können? Wenn ja, welche?
- Seit Beginn des Lockdowns gab es die Möglichkeit, dass Kinder deren Eltern in systemrelevanten Berufen engagiert sind in der Kita oder in der Schule betreut werden: wird dieses Angebot erweitert für die Eltern, die in Berufen tätig sind, die ab dem 27. April 2020 wieder arbeiten können, und wenn ja, in welcher Form?
- Ist es mit den bundesrätlichen Massnahmen vereinbar, dass Schulen spezielle Angebote für Kinder mit speziellem Förderbedarf, die mit Fernunterricht überfordert sind anbieten, z.B. mit einem zweistündigen Hilfsangebot jeweils am Morgen in Kleinstgruppen von max. vier Kindern? Evtl. unter Einbezug der Heilpädagog*innen?